Sitzung: 07.10.2021 Technischer Ausschuss
Der Vorsitzende trägt den Antrag der Fraktion DIE
LINKE/Bündnis 90/DIE GRÜNEN/Dorfclub zur Sitzung des Technischen Ausschusses
vor, welcher dem Protokoll beigefügt wird. Für die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4,
7 und 9 wird eine zweite Lesung beantragt, weil im Vorfeld keine Unterlagen zu
diesen Punkten zur Verfügung standen.
Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/Dorfclub
Silberstraße
Antrag zur
Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.10.2021
Thema Tagesordnung
Die Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/Dorfclub
Silberstraße beantragt für folgende Punkte der Tagesordnung eine zweite Lesung:
2. Volker und Katja Dennstedt, Bauantrag Umnutzung einer
Wohnung in eine Ferienwohnung, Bergweg 16, FlSt. 104/4 Oberhaßlau
3. Danilo Leichsenring, Bauantrag zur Errichtung eines
Gartenhauses, Neue Ruh 8, FlSt. 67 Silberstraße
4. Sebastian Giese, Bauantrag Neubau EFH, Weststraße, FlSt.
349 Wilkau als Vorberatung Stadtrat am 14.10.21 zw. Beschlussfassung zur
Befreiung von Festlegungen B-Plan „Doktorberg“
7. Widmung (Parkplätze) Flurstück 378/7 Gemarkung
Niederhaßlau, Mühlweg
9. Verkauf eines unbebauten Flurstücks an Frau Röthig,
Fl.St.181/14 Gemarkung Wilkau, Rudolf-Breitscheid-Straße
Begründung:
Den Mitgliedern des Technischen Ausschusses wurden zur
Vorbereitung auf die Sitzung keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, die es
ihnen möglich gemacht hätten, sich angemessen auf die Sitzung vorzubereiten.
§ 36 Abs. 3 der SächsGemO besagt: (3) 1 Der Bürgermeister
beruft den Gemeinderat schriftlich oder in elektronischer Form mit angemessener
Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die
für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das
öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
§ 1 der Geschäftsordnung der Stadt Wilkau-Hasslau lautet:
(1) Der Stadtrat beschließt in Form eines jährlichen
Sitzungskalenders über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen. Die
Einberufung erfolgt schriftlich durch den Bürgermeister und muss den
Stadtratsmitgliedern mindestens 7 volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen. Mit
der Einberufung sind den Stadtratsmitgliedern die Verhandlungsgegenstände
mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen
beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen
einzelner entgegenstehen.
Durch das Nichtbeifügen der erforderlichen Unterlagen wird
der § 1 der Geschäftsordnung der Stadt Wilkau-Haßlau verletzt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er einer zweiten Lesung für die Punkte 2, 3, 4 und 7 nicht für erforderlich hält, weil die Stadt Wilkau-Hasslau zu den Anträgen 2,3 und 4 ohnehin nur eine Stellungnahme abgibt. Die Abgabe der Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde unterliegt Fristen. Aus den TOP geht klar Lage und Inhalt der An-träge hervor. Eine zeitliche Verschiebung der Behandlung der Anträge geht nur zum Nachteil der antragstellenden Bürger! Das wollen wir nicht.
Die Genehmigung liegt bei bei der Unteren Baubehörde des Landkreises
TOP 7 steht im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss Bebauungsplan aus dem Jahre 2016
TOP 9 wird durch Streichung von TO gegenstandslos.
Nach einschlägiger Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung.