Der Vorsitzende trägt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/DIE GRÜNEN/Dorfclub zur Sitzung des Technischen Ausschusses vor, welcher dem Protokoll beigefügt wird. Für die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4, 7 und 9 wird eine zweite Lesung beantragt, weil im Vorfeld keine Unterlagen zu diesen Punkten zur Verfügung standen.

 

Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/Dorfclub Silberstraße

 

Antrag zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.10.2021

Thema Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/Dorfclub Silberstraße beantragt für folgende Punkte der Tagesordnung eine zweite Lesung:

 

2. Volker und Katja Dennstedt, Bauantrag Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Bergweg 16, FlSt. 104/4 Oberhaßlau

 

3. Danilo Leichsenring, Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses, Neue Ruh 8, FlSt. 67 Silberstraße

 

4. Sebastian Giese, Bauantrag Neubau EFH, Weststraße, FlSt. 349 Wilkau als Vorberatung Stadtrat am 14.10.21 zw. Beschlussfassung zur Befreiung von Festlegungen B-Plan „Doktorberg“

7. Widmung (Parkplätze) Flurstück 378/7 Gemarkung Niederhaßlau, Mühlweg

 

9. Verkauf eines unbebauten Flurstücks an Frau Röthig, Fl.St.181/14 Gemarkung Wilkau, Rudolf-Breitscheid-Straße

 

Begründung:

Den Mitgliedern des Technischen Ausschusses wurden zur Vorbereitung auf die Sitzung keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, die es ihnen möglich gemacht hätten, sich angemessen auf die Sitzung vorzubereiten.

 

§ 36 Abs. 3 der SächsGemO besagt: (3) 1 Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder in elektronischer Form mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

 

§ 1 der Geschäftsordnung der Stadt Wilkau-Hasslau lautet:

(1) Der Stadtrat beschließt in Form eines jährlichen Sitzungskalenders über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Bürgermeister und muss den Stadtratsmitgliedern mindestens 7 volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen. Mit der Einberufung sind den Stadtratsmitgliedern die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.

Durch das Nichtbeifügen der erforderlichen Unterlagen wird der § 1 der Geschäftsordnung der Stadt Wilkau-Haßlau verletzt.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er einer zweiten Lesung für die Punkte 2, 3, 4 und 7 nicht für erforderlich hält, weil die Stadt Wilkau-Hasslau zu den Anträgen 2,3 und 4 ohnehin nur eine Stellungnahme abgibt. Die Abgabe der Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde unterliegt Fristen. Aus den TOP geht klar Lage und Inhalt der An-träge hervor. Eine zeitliche Verschiebung der Behandlung der Anträge geht nur zum Nachteil der antragstellenden Bürger! Das wollen wir nicht.

Die Genehmigung liegt bei bei der Unteren Baubehörde des Landkreises

TOP 7 steht im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss Bebauungsplan aus dem Jahre 2016

TOP 9 wird durch Streichung von TO gegenstandslos.

 

Nach einschlägiger Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung.