Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass seit Einführung der Doppik die Jahresabschlüsse rückwirkend nachgeholt werden. Wenn die Jahresabschlüsse alle aufgearbeitet sind, erfolgt gem. SächsGemO die Erstellung des Abschlusses bis zum 31.7. des Folgejahres.

Bei Städten und Gemeinden wurden die Abschlüsse bis 2013 von dem RPA Zwickau geprüft. Für das 2014 erfolgte für Wilkau-Haßlau die Prüfung durch die Firma LiSka Treuhand GmbH. Wie auf Seite 28 des Berichtes hingewiesen, hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussionen.

 

Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wilkau–Haßlau zum 31.12.2014.

Die Anlage 1 – Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Wilkau – Haßlau zum Beschluss - ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

  15

Nein-Stimmen:

   -

Enthaltung:

   -