Sitzung: 31.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/004/2022
Der Bürgermeister
erläutert die Vorlage und führt aus, dass seit Einführung der Doppik die
Jahresabschlüsse rückwirkend nachgeholt werden. Wenn die Jahresabschlüsse alle
aufgearbeitet sind, erfolgt gem. SächsGemO die Erstellung des Abschlusses bis
zum 31.7. des Folgejahres.
Bei Städten und
Gemeinden wurden die Abschlüsse bis 2013 von dem RPA Zwickau geprüft. Für das
2014 erfolgte für Wilkau-Haßlau die Prüfung durch die Firma LiSka Treuhand
GmbH. Wie auf Seite 28 des Berichtes hingewiesen, hat die Prüfung zu keinen
Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Vorschriften.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen.
Der Bürgermeister
trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss
wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau
beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wilkau–Haßlau zum
31.12.2014.
Die Anlage 1 – Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2014 der Stadt Wilkau – Haßlau zum Beschluss - ist
untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |