Sitzung: 31.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/005/2022
Der Bürgermeister
erläutert die Vorlage und führt aus, dass mit der BV/39/2021 das
Widmungsverfahren eingeleitet wurde. Es erfolgte die öffentliche Bekanntmachung
auf der Internetseite der Stadt Wilkau-Haßlau.
Dazu gingen keine Widersprüche, Beschwerden oder ähnliches ein. Die
Parkplätze werden als beschränkt-öffentlicher Platz gewidmet. Die zulässige
Höchstparkzeit wurde von Mo-So für 4 h per verkehrsrechtlicher Anordnung
festgelegt. So soll ein Dauerparken vermieden werden.
Es gibt keine
weiteren Anfragen und Diskussionen.
Der Bürgermeister
trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung:
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zur Widmung der Parkplätze Mühlweg gemäß § 6
Sächsischem Straßengesetz wie folgt:
Die bezeichneten
neuen Parkplätze werden auf den Benutzungszweck als beschränkt – öffentlich
gewidmet.
Gemäß § 6 des
Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993
(SächsGVBl. S 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019
geändert worden ist (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), in Verbindung mit dem
Beschluss BV/039/2021 des Stadtrates der Stadt Wilkau-Haßlau vom 23.09.2021
verfügt die Stadt Wilkau-Haßlau als Träger der Straßenbaulast nachfolgende
Widmung:
„Parkplätze Mühlweg
14 - 16“
Lagebezeichnung:
Flurstück-Nr. 378/7
Anfangspunkt:
Eichleite, Grenze zum Flurstück 376/13
Endpunkt: Grenze zu
Flurstück 378/4
Gemarkung:
Niederhaßlau
Gemeinde:
Wilkau-Haßlau
Länge: ca. 0,057 km
Klassifizierung:
beschränkt-öffentlicher Platz
Träger der
Straßenbaulast: Stadt Wilkau-Haßlau
Grundeigentümer:
Stadt Wilkau-Haßlau
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |