Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass mit der BV/39/2021 das Widmungsverfahren eingeleitet wurde. Es erfolgte die öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Wilkau-Haßlau.  Dazu gingen keine Widersprüche, Beschwerden oder ähnliches ein. Die Parkplätze werden als beschränkt-öffentlicher Platz gewidmet. Die zulässige Höchstparkzeit wurde von Mo-So für 4 h per verkehrsrechtlicher Anordnung festgelegt. So soll ein Dauerparken vermieden werden.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen und Diskussionen.

 

Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung:

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zur Widmung der Parkplätze Mühlweg gemäß § 6 Sächsischem Straßengesetz wie folgt:

 

Die bezeichneten neuen Parkplätze werden auf den Benutzungszweck als beschränkt – öffentlich gewidmet.

Gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 (SächsGVBl. S 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 geändert worden ist (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), in Verbindung mit dem Beschluss BV/039/2021 des Stadtrates der Stadt Wilkau-Haßlau vom 23.09.2021 verfügt die Stadt Wilkau-Haßlau als Träger der Straßenbaulast nachfolgende Widmung:

„Parkplätze Mühlweg 14 - 16“

Lagebezeichnung: Flurstück-Nr. 378/7

Anfangspunkt: Eichleite, Grenze zum Flurstück 376/13

Endpunkt: Grenze zu Flurstück 378/4

Gemarkung: Niederhaßlau

Gemeinde: Wilkau-Haßlau

Länge: ca. 0,057 km

Klassifizierung: beschränkt-öffentlicher Platz

Träger der Straßenbaulast: Stadt Wilkau-Haßlau

Grundeigentümer: Stadt Wilkau-Haßlau

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

  15

Nein-Stimmen:

   -

Enthaltung:

   -