Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich um den Fußweg zwischen August-Bebel-Str. zum Hupferpark handelt, welcher beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet wird. Mit diesem Beschluss wird das Widmungsverfahren abgeschlossen.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zur Widmung des Weges zum Hupferpark gemäß § 6 Sächsischem Straßengesetz wie folgt:

 

Der bezeichnete vorhandene Fußweg wird auf den Benutzungszweck als beschränkt – öffentlich gewidmet.

Gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 (SächsGVBl. S 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 geändert worden ist (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), in Verbindung mit dem Beschluss BV/034/2021 des Stadtrates der Stadt Wilkau-Haßlau vom 23.09.2021 verfügt die Stadt Wilkau-Haßlau als Träger der Straßenbaulast nachfolgende Widmung:

„Fußweg zum Hupferpark“

Lagebezeichnung: Teil von Flurstück-Nr. 631/2

Anfangspunkt: Grenze zum Flurstück 592 (Hupferpark)

Endpunkt: Flurstück 548 (August-Bebel-Straße)

Gemarkung: Niederhaßlau

Gemeinde: Wilkau-Haßlau

Länge: ca. 0,051 km

Klassifizierung: beschränkt-öffentlicher Weg

Träger der Straßenbaulast: Stadt Wilkau-Haßlau

Grundeigentümer: Wohnungsbaugenossenschaft Zwickau Land eG

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

-

Enthaltung:

-