Sitzung: 31.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/006/2022
Der Bürgermeister
erklärt, dass es sich um den Fußweg zwischen August-Bebel-Str. zum Hupferpark
handelt, welcher beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet wird. Mit diesem
Beschluss wird das Widmungsverfahren abgeschlossen.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zur Widmung des Weges zum Hupferpark gemäß § 6
Sächsischem Straßengesetz wie folgt:
Der bezeichnete
vorhandene Fußweg wird auf den Benutzungszweck als beschränkt – öffentlich
gewidmet.
Gemäß § 6 des
Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993
(SächsGVBl. S 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019
geändert worden ist (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), in Verbindung mit dem
Beschluss BV/034/2021 des Stadtrates der Stadt Wilkau-Haßlau vom 23.09.2021
verfügt die Stadt Wilkau-Haßlau als Träger der Straßenbaulast nachfolgende
Widmung:
„Fußweg zum
Hupferpark“
Lagebezeichnung:
Teil von Flurstück-Nr. 631/2
Anfangspunkt:
Grenze zum Flurstück 592 (Hupferpark)
Endpunkt: Flurstück
548 (August-Bebel-Straße)
Gemarkung:
Niederhaßlau
Gemeinde:
Wilkau-Haßlau
Länge: ca. 0,051 km
Klassifizierung:
beschränkt-öffentlicher Weg
Träger der
Straßenbaulast: Stadt Wilkau-Haßlau
Grundeigentümer:
Wohnungsbaugenossenschaft Zwickau Land eG
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |