Über folgende Sachverhalte informiert der Bürgermeister:

 

- REWE-Markt Wilkau-Haßlau – Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Vorbescheides

Die Schloßteich Carre Chemnitz GmbH hatte für den REWE-Markt Wilkau-Haßlau, Zwickauer Straße 37, einen Antrag auf Vorbescheid bzgl. Abriss und Neubau eines Lebensmittelmarktes und Erweiterung der Verkaufsfläche gestellt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 11.02.2022 des Landkreises Zwickau abgelehnt.

Die Gesellschaft beabsichtigt gegen diesen Bescheid vorzugehen und möchte vorab den Standpunkt der Stadt Wilkau-Haßlau dazu erfahren.

Der REWE-Markt am Standort ist in der Region einer der umsatzstärksten und damit auch profitabelsten Märkte. Mit dem Neubau soll auch das Lebensmittelsortiment insgesamt erweitert und die Bedingungen der Kunden verbessert werden.

Die dargestellten Ablehnungsgründe seitens der Behörde sind insbesondere kritisch zu hinterfragen, weil ausgeführt wird:

„Zur Prüfung nach § 34 Abs. 3 BauGB ist klarzustellen, dass die Stadt Wilkau-Haßlau keine Zentrumsfunktion hat, somit kommt ihr keine über ihre Gemeindegrenzen hinausgehende Versorgungsfunktion zu. Insofern ist unerheblich in welchem Maße die mit Gutachten (GMA) und Gegengutachten (Consilium) beschriebenen Auswirkungen auf benachbarte zentraler Versorgungsbereiche (Globus Zwickau, Oberplanitzer Markt) zum Tragen kommen. Es darf diese Auswirkungen nicht geben. Sie sind jedoch bei der geplanten Größe des Vorhabens zu erwarten, diese Tatsache konnte die Antragstellerin mit Ihrem Gutachten und dessen Ergänzung nicht ausräumen.“

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es zwischen ihm und der Standortbetreuung des REWE-Marktes ein direktes Gespräch gegeben hat. Hier wurde nochmal deutlich gemacht, dass man den Ersatzneubau unbedingt realisieren wolle.

Weiterhin führt er aus, dass die negative Stellungnahme der Raumordnungsbehörde des Landkreises Zwickau völlig aus der Luft gegriffen sei. Eine konkrete Benennung einzelner Märkte wie bspw. Globus als Grund für die Ablehnung anzuführen ist nicht rechtens. Negative Auswirkungen auf den Globus in Zwickau gäbe es auch keine, da die Auswertung einer PLZ-Befragung des REWE-Marktes in Wilkau-Haßlau ergab, dass kaum Bürger aus Zwickau in Wilkau-Haßlau einkaufen gehen. Eher noch aus den Ortsteilen Cainsdorf und Planitz, aber nicht aus dem Innenstadtbereich.

Eine gewisse Einflussnahme seitens des Landkreises Zwickau ist hier erkennbar. Bereits diese „Begründung“ ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend, die gesamte Begründung in Frage zu stellen. Die damit verbundene Ablehnung des Antrags ist angreifbar.

Der Bürgermeister erklärt zum Sachverhalt zudem, dass es in Richtung Schneeberg für die Bürger kaum noch weitere Einkaufsmöglichkeiten gibt, bspw. weder in Langenweißbach noch in Burkersdorf. Er bezeichnet die Begründung schlichtweg als nichtig, da die Kundenströme eindeutig sind und auch die Umsatzstärke bestehen bleibe, lediglich die Raumgröße sei zu klein. Im Antrag auf Vorbescheid sind von der Betreibergesellschaft genaue Angaben zur Sortimentserweiterung und auch zur Verkaufsfläche gemacht worden. Es geht hier lediglich um die Erweiterung des Lebensmittelsortimentes und nicht um den sog. Non-Food Bereich. Somit ist eine Konkurrenz zum Globus ausgeschlossen.

Geplant ist ein Gespräch der Betreibergesellschaft zusammen mit dem Bürgermeister und der Dezernentin des Landkreises Zwickau. Erst wenn sich dieses Gespräch ergebnislos zeigt, will der Antragsteller zusammen mit der Sitzkommune, also der Stadt Wilkau-Haßlau, gegen die Ablehnung des Antrages rechtlich vorgehen.

 

Herr Rißmann:

Er äußert sich zum Sachverhalt und ist für die geplante Vorgehensweise. Er sagt, dass die Ablehnung des Antrags mit entsprechender Begründung einen ganz klaren Einschnitt in das Wettbewerbsrecht darstellt. Für den Globus Zwickau wird hier positiv Partei ergriffen, dass darf so nicht sein. Er ist ebenso der Meinung, dass eine Klage Erfolg haben wird.

Herr Jung:

Er fragt, wer die Unterschrift unter die Stellungnahme der Raumordnungsbehörde geleistet hat, der Sachbearbeiter selbst oder der Sachgebietsleiter.

Der Bürgermeister antwortet, dass der Sachgebietsleiter Herr Schedler das Schriftstück unterzeichnet habe.

Herr Jung ist ebenfalls dafür, die Betreibergesellschaft des REWE-Marktes zu unterstützen. Er rät vorab dazu, gewisse Passagen vor den Gesprächsverhandlungen untereinander abzustimmen.

Herr Wild:

Er fragt, wie man mit dem Betreiber der Apotheke verfahre. Wird es für die Apotheke eine Übergangslösung geben oder wird dem Besitzer gekündigt.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Apotheke für die Bauzeit vorübergehend in einen Container einziehen soll. Der Standort bleibt aber erhalten und die Apotheke soll wieder mit in den Neubau einziehen.

Herr Wild möchte zudem wissen, wie damals die Verhaltensweisen des Landkreises waren, als der Lidl-Markt an der Zwickauer Straße erweitert wurde bzw. als die Ersatzneubauten für die beiden Netto-Märkte entstanden sind.

Der Bürgermeister antwortet, dass es damals hinsichtlich dieser 3 Projekte mit dem Landkreis keinerlei Probleme gegeben hat. Dort wurde den Anträgen zugestimmt.

Frau Gubick:

Sie möchte wissen, ob der Landkreis Zwickau generell Vorgaben in Bezug auf die Verkaufsfläche pro Einwohner machen kann.

Der Bürgermeister verneint dies. Er führt nochmals am Sachverhalt aus, dass die Raumordnung und Landesplanung an unseren Bürgern vorbei geht, da das Ergebnis der Marktbefragung die Bedeutung des Marktes widerspiegelt.

Herr Kallweit:

Er fragt, welche aktuelle Verkaufsfläche im Markt vorhanden ist und auf welche Größe erweitert werden soll.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Verkaufsfläche im Moment bei ca. 650 qm liege und nach dem Ersatzneubau dann um die 1.000 qm beträgt.

Der Bürgermeister stellt die Frage an die Mitglieder des Technischen Ausschusses, ob die Stadt sich ggf. an einer Klage zusammen mit der Betreibergesellschaft beteiligen will.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt einem gemeinsamen Vorgehen der Verwaltung mit der Betreibergesellschaft des REWE-Marktes gegen die Ablehnung des Antrags auf Vorbescheid des Landkreises Zwickau durch Bescheid vom 11.02.2022 zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Enthaltung:

-

 

- Wahlergebnisse in den Ortsfeuerwehren

Der Bürgermeister gibt die Wahlergebnisse der Ortsfeuerwehren bekannt:

 

 

Wilkau-Haßlau

OWL: Schwieder, Christian

Stellv. OWL neu: Windisch, Rick (Stellv. OWL alt: Radziak Daniel)

 

Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses neu

Hergett, Maria

Blut, Ingo

Stabenau, Steffen

 

Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses neu

Windisch, Rick

Blut, Ingo

Stabenau, Steffen

 

Vorsitz Altersabteilung: Seltmann Steffen

 

 

Silberstraße

OWL: Müller, Christian

Stellv. OWL: Feustel, Peter

 

Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses neu

Scheffler, Frank

Bachmann, Tino

 

Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses neu

Bachmann, Tino

Barth, Tino

Langhof, Thomas

 

Vorsitz Altersabteilung: Helbig, Joachim

 

 

Culitzsch

OWL: Schwertner, Matthias

Stellv. OWL: Pahlisch, Tino

 

Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses neu

Pahlisch, Lukas

Beyer, Lars

 

Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses neu

Drescher, Roy

Beyer, Martin

Mehlhorn, Rocco

 

Vorsitz Altersabteilung: Gläser, Dirk

 

Der Bürgermeister informiert die Anwesenden weiterhin darüber, dass es am 15.03.2022 keine Wahl zur Stadtwehrleitung gegeben hat, da zu wenige Wahlberechtigte anwesend waren. Ein 2. Wahlgang ist für den 22.03.2022 geplant.

Er empfiehlt die Zustimmung zu den Wahlergebnissen, da alle Feuerwehrmitglieder, die sich zur Wahl gestellt haben, auch über die notwendigen Qualifikationen verfügen um das Ehrenamt ausführen zu können.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau erkennt die Wahlergebnisse in den Ortsfeuerwehren an.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Enthaltung:

-

 

- Kirchberger Straße 5 – Errichtung einer Packstation

Die EDEKA-Grundstücksgesellschaft als Mieter in der Kirchberger Straße 5 hat die Errichtung einer DHL-Packstation zur Steigerung der Attraktivität dieses Standortes beantragt. Alle damit verbundenen Aufwendungen und Kosten trägt der Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Anlage vollständig zurück gebaut.

Der Bürgermeister erklärt, dass die bereits vorhandene Packstation am kleinen Rathaus Parkplatz mittlerweile täglich ausgelastet ist. Der Bedarf einer weiteren Packstation ist also da. Mit der Errichtung verbunden ist der Wegfall von 2, max. 3 Stellflächen. Da auf Betreiben des Mieters ohnehin schon Parkplätze weggefallen sind (Klimaanlage und Lagerraum, Wagenboxen) und die Attraktivitätssteigerung demgegenüber einen höheren Stellenwert besitzt, wurde dem Antrag zugestimmt.

 

- Abfallwirtschaft Albert-Schweitzer-Ring

Der Bürgermeister greift den Sachverhalt zum wiederholten Male auf, da die Verwaltung von der Abfallwirtschaft ein Schreiben erhalten hat, in dem das Problem der Müllentsorgung wiederholt dargestellt und von den Entsorgern um Abhilfe gebeten wird.  Die Problematik wurde bereits im TA vom 05.11.2020 diskutiert.

Der Albert-Schweitzer-Ring wurde im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme in den ersten zwei von insgesamt drei Bauabschnitten im Bestand grundhaft ausgebaut. Nach Aussage der Abfallwirtschaft ist das Befahren der Wohnwege zum Zwecke der Abfallentsorgung durch Müllfahrzeuge nach dem Ausbau der Straße unmöglich geworden, die Kurvenradien seien unzureichend. Als Abhilfemöglichkeit schlägt die Entsorgungsgesellschaft vor, Parkflächen entlang der Straße einzuziehen, damit die Müllfahrzeuge die Stellplätze anfahren können. Eine Verlegung der Stellplätze oder das Bringen der Mülltonnen an die Straße wird von der WBG abgelehnt, da diese „Einschränkungen“ ausschließlich auf die Baumaßnahme der Stadt zurück zu führen seien und die Stadt daher für Abhilfe sorgen müsse.

Der Bürgermeister erklärt weiter zur Problematik, dass ein Straßenausbau im Bestand bedeutet, dass es keine grundsätzlichen Änderungen an Parkflächen oder Straßen- und Gehwegbreiten gegeben hat. Lediglich der Ausbauzustand wurde verändert, Parkflächen, die vorher nur aufmarkiert waren, wurden jetzt baulich abgegrenzt, alte Betonborde wurde durch neue Granitborde ersetzt. Die bemängelten Kurvenradien waren somit auch im früheren Ausbauzustand definitiv nicht gegeben. Die Müllfahrzeuge verursachen Schäden an den Granitborden beim Überfahren der Wege hin zu den Stellplätzen.

Zudem besteht aus Sicht der Verwaltung für die Entsorger keine Veranlassung in die Wohnwege hinein zu fahren. Auch die WBG kann sich nicht auf die bisher geübte Praxis berufen, die tatsächlich zu Lasten des öffentlichen Verkehrsraumes ging. Es besteht bei der ausgeführten Problematik kein Rechtsanspruch auf das Anfahren von mehr oder weniger willkürlich auf einem Grundstück angeordneten Containerstellplätzen durch die Entsorger. Vielmehr besteht für den Entsorgungspflichtigen laut Abfallsatzung die Pflicht die Mülltonnen bis 6 Uhr früh am Abholtag an der Schnittstelle zum öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen. 

Aus diesem Grund sieht die Stadt keinerlei Notwendigkeit irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Einziehung von Parkflächen wird als unverhältnismäßig angesehen. Der Fairness halber sei darauf hingewiesen, dass es auch bei der FFW gern gesehen wäre, wenn die Parkplätze von der Verwaltung eingezogen würden, weil damit die Befahrung durch FW-Fahrzeuge im Einsatzfall unproblematischer wäre.

Andererseits ist die Häufigkeit eher gering und auch hier wird der bestehende Parkdruck höher eingeschätzt als die eher seltene Befahrbarkeit im Einsatzfall, zumal sich die FW-Fahrzeuge den benötigten Platz dann durchaus verschaffen können.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau nimmt zur Kenntnis, dass keine Parkplätze eingezogen werden, da seitens der Stadt kein Handlungsbedarf gesehen wird. Zur Anordnung von Entsorgungsplätzen durch den Landkreis gegenüber der WBG gibt es keine Einwände.

 

- Flurstück Silberstraße

Der Bürgermeister informiert, dass das in Rede stehende Grundstück zwischen B 93 und Sportplatz Silberstraße (Dreiecksgrundstück) verkauft werden soll. Die Erstellung eines Wertgutachtens ist beauftragt. Ungeklärt ist die Begrenzung der Fläche, die veräußert werden soll, sowie die Größe der Zufahrt.

Ziel der Stadt ist es, möglichst wenig zu pflegende Splitterflächen zu behalten und die Flächen, die im städtischen Eigentum verbleiben, so pflegeleicht wie möglich zu gestalten. Zur B 93 hin soll die Fläche begrenzt werden durch den dort verlaufenden Gehweg mit Ausnahme des Standortes der Straßenlaterne. Dieser soll herausgemessen werden und im Eigentum der Stadt verbleiben. Die Fläche für den Schwibbogen oben an der Spitze des Grundstücksdreiecks verbleibt ebenfalls im Eigentum der Stadt. Die Begrenzung zu den bestehenden Parkflächen gegenüber dem Sportplatz ist strittig. Es handelt sich dabei um die Hanglage und den Besatz mit Bäumen. Ursprünglich war vorgesehen, die Hanglage einschließlich Baumbesatz im Eigentum der Stadt zu belassen und die Grenzen des neu zu bildenden Flurstücks an der unteren Hangkante zu ziehen. Alternativ wurde darüber nachgedacht, die Flurstücksgrenze Richtung obere Hangkante zu verlegen, die Bäume jedoch im Eigentum der Stadt zu belassen. Diese Variante würde bedeuten, dass die Mäharbeiten zukünftig nur noch händisch und nicht mehr maschinell ausgeführt werden könnten.

Der Bürgermeister ergänzt, dass es zudem weitere Befindlichkeiten gebe. Der potentielle Erwerber will am liebsten gar keine Bäume auf seinem Grundstück. Das LASuV stimmt einer Zufahrt an der B 93 nicht zu, besser wäre eine Zufahrt zum Grundstück über den Heuweg, was mit dem Wegfall von Parkflächen am Sportplatz verbunden wäre. Der Nachbar nutzt einen Teil der zukünftigen Zufahrt über städtisches Grundstück als Zuwegung zu seinem Garten und fürchtet um die weitere Mitbenutzung.

Unabhängig von allen Befindlichkeiten legt die Stadt fest, was und zu welchem Preis verkauft wird und wie breit die Zufahrt sein wird. Ist der potentielle Käufer damit nicht einverstanden, wird es einen anderen Käufer geben.

Der Bürgermeister stellt also die Fragen an die Mitglieder des Technischen Ausschusses, wie das Grundstück verkauft werden soll. Mit oder ohne Baumbestand? Allerdings wirkt sich der Verkauf mit Bäumen wertsteigernd auf den Kaufpreis aus. Soll die Begrenzung des Grundstückes auf Parkplatz und Fußwegkante festgelegt werden? Die Grenzen des Flurstücks sollen bitte festgeschrieben werden, um den Vermessern klare Vorgaben geben zu können.

Herr Jung:

Er spricht sich für die Gleichbehandlung der Bürger in der Stadt aus, als Bsp. nennt er den Verkauf des Grundstücks an der Kirchberger Straße. Er möchte diese Gleichbehandlung auch für den Ortsteil Silberstraße beibehalten. Dass das Lasuf einer Zufahrt über die B 93 nicht zustimmt, sollte der neue Eigentümer seiner Meinung nach nochmal anfechten. Er spricht sich für den Verkauf mit Baumbestand aus.

Herr Rißmann:

Er fragt, ob die Kaufinteressenten alle genau wissen, in welchem Umfeld sich das Grundstück befindet? Angrenzend zu diesem befindet sich der Sportplatz und auch der Dorffestplatz. Nicht dass es künftig diesbezüglich zu Problemen kommt bspw. wegen Lärm.

Herr Jung äußert sich dazu und sagt, dass die Lage des Grundstückes für jedermann erkennbar ist, die wissen sollten, worauf sie sich einlassen.

Der Bürgermeister ergänzt zudem, dass es sich bei allen Kaufinteressenten um ortsansässige „Silbersträßler“ handelt, die darum wissen.

Frau Gubick:

Sie nennt als Beispiel den Verkauf des Grundstücks in Zwickau an der Freilichtbühne. Der Erwerber habe auch gekauft mit dem Wissen um die Lage. Hinterher kam und kommt es immer noch zu Streitigkeiten. Zudem merkt sie an, dass es im Stadtgebiet zu wenig Grünflächen gibt und der Verkauf mit oder ohne Baumbestand, den Wegfall weiterer Grünflächen noch fördere. Sie findet das nicht gut, auch weil wieder eine Fläche mehr versiegelt werde.

Der Bürgermeister reagiert darauf und sagt, dass es in Silberstraße kaum Möglichkeiten zur Einzelbebauung gibt, die Nachfrage aber da sei.

Herr Jung:

Er empfiehlt den Verkauf aus vielerlei Gründen, u. a. für den Erhalt der Einwohner, um einen guten Preis zu erzielen für die Haushaltskasse und die städtischen Pflichten entfallen damit auch teilweise, so dass auch der Bauhof entlastet wird.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt einer Begrenzung des Flurstücks durch Gehweg B 93 abzgl. Stellfläche Laterne, Standplatz Schwibbogen, Parkplätze der Straße am Sportplatz zu. Die Zufahrt wird mit 5 m Breite (=Wegfall von 2 Stellplätzen) im hinteren Bereich festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

2

Enthaltung:

-

 

- Hauptstraße Culitzsch

Der Bürgermeister informiert die Anwesenden, dass in den kommenden 2 – 3 Jahren die Hauptstraße in Culitzsch instandgesetzt werden soll in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises.

Baubeginn soll noch in diesem Jahr sein und der erste Abschnitt wird von der Buswendestelle bis zur Einmündung Rottmannsdorfer Straße mit einer Vollsperrung festgelegt. Die Stadt ist aufgefordert, sich mit Arbeiten an den Gehwegen (Borde richten, Gehweginstandsetzung) sowie an der Straßenbeleuchtung (Leerrohre Masthülsen) zu beteiligen. Im unteren Bereich um das Herbertbad wird es voraussichtlich keine komplette Deckenerneuerung geben, dort finden lediglich Ausbesserungsarbeiten statt.  Das bedeutet, im städtischen Haushalt müssen die Kosten der Baumaßnahme mit eingeplant werden. Konkrete Planungsabläufe bis hin zum Bauzeitenplan gibt es allerdings noch nicht. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch der Abschnitt Culitzscher Straße zwischen Kirche und Schützenhaus (ohne Kreuzungsbereich) mit instandgesetzt werden.

Herr Schwalbe:

Er möchte wissen, wohin die Umleitung bei Vollsperrung eingerichtet wird.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Umleitung dann über die Plattenstraße nach Cunersdorf führen wird.

Herr Schwalbe merkt an, dass man sich zu gegebener Zeit mit der Stadt Kirchberg in Verbindung setzen müsse, damit die Bäume entlang der Plattenstraße ausgeschnitten werden, um einen ordnungsgemäßen Verkehr auch für LKW zu gewährleisten.

 

- Bauvorhaben Benik (altes Bru-He Kaufhaus Kirchberger Straße 46)

Das bestehende Vordergebäude soll nach vorheriger Trennung vom Hinterhaus mittels Sprengung abgebrochen werden. Dieses soll stehen bleiben und instandgesetzt werden. An die Stelle des abgebrochenen Vordergebäudes soll ein Neubau in gleichen Abmessungen gesetzt werden, lediglich zweigeschossig. Auf die Dächer sollen Photovoltaikanlagen gesetzt werden. Das ganze Vorhaben soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Der Bürgermeister informiert weiter, dass es zum geplanten Vorhaben einen Vororttermin mit der Bauaufsicht, Herrn Bigl und ihm gegeben hat. Das Vordergebäude soll mittels Implusionssprengung abgebrochen werden. Laut Bauaufsicht ist das auch möglich, da alle Gefährdungen vom Eigentümer weitestgehend beseitigt worden sind, allerdings sind Sprengverfahren sehr teuer. Der Eigentümer hat für das gesamte Vorhaben (Abbruch und Neubau) insgesamt ca. 90 T € zur Verfügung.

Der Bürgermeister rät, die Entwicklung des Vorhabens zu beobachten und sollte dieses letztendlich doch nicht realisierbar sein für den Eigentümer, gäbe es ggf. auch schon einen Kaufinteressenten. Dabei handelt es sich um eine Leipziger Immobilienfirma, die bereits das oberhalb gelegene Grundstück besitzt.

 

- Fahrzeug Bauhof

Obwohl bereits ein neues Fahrzeug in Betrieb ist, muss eine weitere Ersatzbeschaffung erfolgen, der Alt-Tremo begeht in diesem Jahr sein 30. Dienstjubiläum und ist aufgrund der Störanfälligkeit und der nicht mehr verfügbaren Ersatzteile nicht mehr zu halten.

Die Verwaltung hat sich Angebote für neue Fahrzeuge eingeholt, die Bestellung müsste allerdings zeitnah erfolgen, da die Lieferzeit mittlerweile über ein Jahr beträgt. Die Mittel für ein Neufahrzeug werden in den Haushalt 2023 / 2024 mit eingestellt. Im Vorgriff auf den nächsten Doppelhaushalt soll dem SR eine entsprechende BV vorgelegt werden.

Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 98.660 € zzgl. div. Ausstattungskosten (z. B. Winterräder, Anbauhydrauliken, Umbauten zur Anpassung vorhandener Bauteile), die aktuell noch nicht genau verifiziert werden können.

Insgesamt wird sich der aktualisierte Preis auf ca. 140 T € belaufen.

 

- Waldweg OT Silberstraße – Familie Brückner

Der Bürgermeister informiert die anwesenden Mitglieder, dass es eine 1. Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz gegeben hat. Hier wurde der Familie Brückner sehr deutlich gemacht, dass deren Begehren unsubstantiiert und aussichtslos ist. Die Gegenseite versucht das Straßenbestandsverzeichnis zu dividieren, welches allem Anschein nach bestandskräftig ist. Die damalige Gemeinde Silberstraße hat ein sehr gutes Verzeichnis geführt. Früher war es die Waldstraße und diese wurde im Zuge der Eingemeindung umbenannt. Die Familie Brückner versucht nun, diese amtliche Korrektur anzufechten.

Der Bürgermeister ist der Auffassung, dass die Stadt den Fall gewinnen wird. Die Richterin des Verfahrens hat zum Gespräch aller Beteiligten geladen, um eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Weiterhin merkt er an, dass die Gegenseite die Anwaltskanzlei gewechselt habe, die alte Kanzlei hat den Auftrag wg. Aussichtslosigkeit zurückgezogen.

Spätestens Ende des Monats wird von Seiten der Stadt eine Fristsetzung erfolgen und ggf. ein erneuter Gerichtstermin zur Entscheidung eingefordert. Wenn Familie Brückner dann in Revision gehen sollte, wird der Fall an das Oberverwaltungsgericht abgegeben.

Frau Gubick:

Sie teilt mit, dass es zwischen ihr und Frau Brückner ein persönliches Gespräch gegeben hat. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass die Familie große Angst davor hat, wenn die Straße asphaltiert ist, das Verkehrsaufkommen dann enorm zunimmt. Ihr Versuch zur Schlichtung war allerdings erfolglos.

Der Bürgermeister erklärt, dass die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt liege, weil die Straße öffentlich gewidmet ist. Dass der Bauhof die Schlaglöcher bisher nicht ausgebessert hat, ist seiner Meinung nach als stilles Entgegenkommen der Stadt für die Familie Brückner zu werten.

Er bittet des Weiteren die Mitglieder des Technischen Ausschusses darum, dass keine persönlichen Gespräche mit der Familie geführt werden sollen, solange der Fall noch vor Gericht verhandelt wird.  

 

- Ukraine Flüchtlinge

Der Bürgermeister informiert, dass bisher rund 27 Personen in der Stadt gemeldet und untergebracht sind. Über die WBG und die WGWH werden ca. 60 Wohnungen zur Unterbringung zur Verfügung gestellt. Bei dem Bestand handelt es sich vorwiegend um 3-Raum-Wohnungen und ein paar wenige 4-Raum-Wohnungen. Unter den geflüchteten Personen sind überwiegend Frauen und Kinder aber auch alte Leute.

Praktische und alltägliche Dinge sind bisher kaum geklärt, bspw. wie die Flüchtlinge an ihre einheimischen Geldkonten gelangen können, da die ukrainischen Banken im Verbund mit den russischen Banken stehen. Wenn die Flüchtlinge kommunal registriert sind, erhalten sie Leistungen über den Landkreis und können dann auch ein deutsches Bankkonto einrichten.

Die größten Probleme bestehen in der Grundausstattung für Küchen, denn Elektrogeräte sind nur schwer beschaffbar. Die Möbelausstattung erfolgt vorerst durch den ASB und die Johanniter, aber auch die Kirche bietet aktiv Hilfe an. Der ASB hat aktuell Mobiliar für ca. 30 Wohnungen zur Verfügung. Die Möbeltransporte sollen über die Feuerwehr mittels Logistikfahrzeug erfolgen.

Der Landkreis Zwickau rechnet mit Aufnahme von ca. 9.000 geflüchteten Personen, auf Wilkau-Haßlau und Kirchberg sollen ca. 260 Personen verteilt werden.

Der Bauhof wird in den nächsten Wochen die Vorrichtung der Wohnungen unterstützen.

Herr Wild:

Er fragt, ob die Stadt evtl. als eine Art „Wechselstube“ fungieren könnte, weil die Währung der Flüchtlinge gesperrt ist und sie über ihr Geld nicht verfügen können.

Der Bürgermeister antwortet, dass das mit kommunalen Konten nicht möglich ist, sondern nur mit Privatkonten.

Herr Kallweit:

Er möchte zudem wissen, wer die anfallenden Kosten für die Vorrichtung der Wohnungen, Entsorgungskosten etc. bezahlt.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Sachlage noch völlig unklar ist. Die Kommune muss in Vorkasse gehen und soll ähnlich wie bei Hochwasser oder Corona Erstattungen erhalten.