Sitzung: 17.03.2022 Technischer Ausschuss
Über folgende
Sachverhalte informiert der Bürgermeister:
- REWE-Markt Wilkau-Haßlau –
Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Vorbescheides
Die Schloßteich Carre Chemnitz
GmbH hatte für den REWE-Markt Wilkau-Haßlau, Zwickauer Straße 37, einen Antrag
auf Vorbescheid bzgl. Abriss und Neubau eines Lebensmittelmarktes und
Erweiterung der Verkaufsfläche gestellt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom
11.02.2022 des Landkreises Zwickau abgelehnt.
Die Gesellschaft beabsichtigt
gegen diesen Bescheid vorzugehen und möchte vorab den Standpunkt der Stadt
Wilkau-Haßlau dazu erfahren.
Der REWE-Markt am Standort ist in
der Region einer der umsatzstärksten und damit auch profitabelsten Märkte. Mit
dem Neubau soll auch das Lebensmittelsortiment insgesamt erweitert und die
Bedingungen der Kunden verbessert werden.
Die dargestellten Ablehnungsgründe seitens der
Behörde sind insbesondere kritisch zu hinterfragen, weil ausgeführt wird:
„Zur Prüfung nach § 34 Abs. 3 BauGB ist
klarzustellen, dass die Stadt Wilkau-Haßlau keine Zentrumsfunktion hat, somit
kommt ihr keine über ihre Gemeindegrenzen hinausgehende Versorgungsfunktion zu.
Insofern ist unerheblich in welchem Maße die mit Gutachten (GMA) und
Gegengutachten (Consilium) beschriebenen Auswirkungen auf benachbarte zentraler
Versorgungsbereiche (Globus Zwickau, Oberplanitzer Markt) zum Tragen kommen. Es
darf diese Auswirkungen nicht geben. Sie sind jedoch bei der geplanten Größe
des Vorhabens zu erwarten, diese Tatsache konnte die Antragstellerin mit Ihrem
Gutachten und dessen Ergänzung nicht ausräumen.“
Der Bürgermeister erläutert,
dass es zwischen ihm und der Standortbetreuung des REWE-Marktes ein direktes
Gespräch gegeben hat. Hier wurde nochmal deutlich gemacht, dass man den
Ersatzneubau unbedingt realisieren wolle.
Weiterhin führt er aus, dass die
negative Stellungnahme der Raumordnungsbehörde des Landkreises Zwickau völlig
aus der Luft gegriffen sei. Eine konkrete Benennung einzelner Märkte wie bspw.
Globus als Grund für die Ablehnung anzuführen ist nicht rechtens. Negative
Auswirkungen auf den Globus in Zwickau gäbe es auch keine, da die Auswertung
einer PLZ-Befragung des REWE-Marktes in Wilkau-Haßlau ergab, dass kaum Bürger
aus Zwickau in Wilkau-Haßlau einkaufen gehen. Eher noch aus den Ortsteilen
Cainsdorf und Planitz, aber nicht aus dem Innenstadtbereich.
Eine gewisse Einflussnahme
seitens des Landkreises Zwickau ist hier erkennbar. Bereits diese „Begründung“
ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend, die gesamte Begründung in Frage zu
stellen. Die damit verbundene Ablehnung des Antrags ist angreifbar.
Der Bürgermeister erklärt zum
Sachverhalt zudem, dass es in Richtung Schneeberg für die Bürger kaum noch
weitere Einkaufsmöglichkeiten gibt, bspw. weder in Langenweißbach noch in
Burkersdorf. Er bezeichnet die Begründung schlichtweg als nichtig, da die
Kundenströme eindeutig sind und auch die Umsatzstärke bestehen bleibe,
lediglich die Raumgröße sei zu klein. Im Antrag auf Vorbescheid sind von der
Betreibergesellschaft genaue Angaben zur Sortimentserweiterung und auch zur
Verkaufsfläche gemacht worden. Es geht hier lediglich um die Erweiterung des
Lebensmittelsortimentes und nicht um den sog. Non-Food Bereich. Somit ist eine
Konkurrenz zum Globus ausgeschlossen.
Geplant ist ein Gespräch der
Betreibergesellschaft zusammen mit dem Bürgermeister und der Dezernentin des
Landkreises Zwickau. Erst wenn sich dieses Gespräch ergebnislos zeigt, will der
Antragsteller zusammen mit der Sitzkommune, also der Stadt Wilkau-Haßlau, gegen
die Ablehnung des Antrages rechtlich vorgehen.
Herr Rißmann:
Er äußert sich zum Sachverhalt
und ist für die geplante Vorgehensweise. Er sagt, dass die Ablehnung des
Antrags mit entsprechender Begründung einen ganz klaren Einschnitt in das
Wettbewerbsrecht darstellt. Für den Globus Zwickau wird hier positiv Partei
ergriffen, dass darf so nicht sein. Er ist ebenso der Meinung, dass eine Klage
Erfolg haben wird.
Herr Jung:
Er fragt, wer die Unterschrift
unter die Stellungnahme der Raumordnungsbehörde geleistet hat, der
Sachbearbeiter selbst oder der Sachgebietsleiter.
Der Bürgermeister antwortet,
dass der Sachgebietsleiter Herr Schedler das Schriftstück unterzeichnet habe.
Herr Jung ist ebenfalls dafür,
die Betreibergesellschaft des REWE-Marktes zu unterstützen. Er rät vorab dazu,
gewisse Passagen vor den Gesprächsverhandlungen untereinander abzustimmen.
Herr Wild:
Er fragt, wie man mit dem
Betreiber der Apotheke verfahre. Wird es für die Apotheke eine Übergangslösung
geben oder wird dem Besitzer gekündigt.
Der Bürgermeister antwortet,
dass die Apotheke für die Bauzeit vorübergehend in einen Container einziehen
soll. Der Standort bleibt aber erhalten und die Apotheke soll wieder mit in den
Neubau einziehen.
Herr Wild möchte zudem wissen,
wie damals die Verhaltensweisen des Landkreises waren, als der Lidl-Markt an
der Zwickauer Straße erweitert wurde bzw. als die Ersatzneubauten für die
beiden Netto-Märkte entstanden sind.
Der Bürgermeister antwortet,
dass es damals hinsichtlich dieser 3 Projekte mit dem Landkreis keinerlei
Probleme gegeben hat. Dort wurde den Anträgen zugestimmt.
Frau Gubick:
Sie möchte wissen, ob der
Landkreis Zwickau generell Vorgaben in Bezug auf die Verkaufsfläche pro
Einwohner machen kann.
Der Bürgermeister verneint dies.
Er führt nochmals am Sachverhalt aus, dass die Raumordnung und Landesplanung an
unseren Bürgern vorbei geht, da das Ergebnis der Marktbefragung die Bedeutung
des Marktes widerspiegelt.
Herr Kallweit:
Er fragt, welche aktuelle
Verkaufsfläche im Markt vorhanden ist und auf welche Größe erweitert werden
soll.
Der Bürgermeister antwortet,
dass die Verkaufsfläche im Moment bei ca. 650 qm liege und nach dem
Ersatzneubau dann um die 1.000 qm beträgt.
Der Bürgermeister stellt die
Frage an die Mitglieder des Technischen Ausschusses, ob die Stadt sich ggf. an
einer Klage zusammen mit der Betreibergesellschaft beteiligen will.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der
Stadt Wilkau-Haßlau stimmt einem gemeinsamen Vorgehen der Verwaltung mit der
Betreibergesellschaft des REWE-Marktes gegen die Ablehnung des Antrags auf
Vorbescheid des Landkreises Zwickau durch Bescheid vom 11.02.2022 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |
- Wahlergebnisse in den
Ortsfeuerwehren
Der Bürgermeister gibt die
Wahlergebnisse der Ortsfeuerwehren bekannt:
Wilkau-Haßlau
OWL: Schwieder, Christian
Stellv. OWL neu: Windisch, Rick (Stellv. OWL alt: Radziak Daniel)
Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses neu
Hergett, Maria
Blut, Ingo
Stabenau, Steffen
Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses neu
Windisch, Rick
Blut, Ingo
Stabenau, Steffen
Vorsitz Altersabteilung: Seltmann Steffen
Silberstraße
OWL: Müller, Christian
Stellv. OWL: Feustel, Peter
Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses neu
Scheffler, Frank
Bachmann, Tino
Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses neu
Bachmann, Tino
Barth, Tino
Langhof, Thomas
Vorsitz Altersabteilung: Helbig, Joachim
Culitzsch
OWL: Schwertner, Matthias
Stellv. OWL: Pahlisch, Tino
Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses neu
Pahlisch, Lukas
Beyer, Lars
Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses neu
Drescher, Roy
Beyer, Martin
Mehlhorn, Rocco
Vorsitz Altersabteilung: Gläser, Dirk
Der Bürgermeister informiert die Anwesenden weiterhin darüber, dass es am 15.03.2022 keine Wahl zur Stadtwehrleitung gegeben hat, da zu wenige Wahlberechtigte anwesend waren. Ein 2. Wahlgang ist für den 22.03.2022 geplant.
Er empfiehlt die Zustimmung zu den Wahlergebnissen, da alle Feuerwehrmitglieder, die sich zur Wahl gestellt haben, auch über die notwendigen Qualifikationen verfügen um das Ehrenamt ausführen zu können.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der
Stadt Wilkau-Haßlau erkennt die Wahlergebnisse in den Ortsfeuerwehren an.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |
- Kirchberger Straße 5 –
Errichtung einer Packstation
Die EDEKA-Grundstücksgesellschaft
als Mieter in der Kirchberger Straße 5 hat die Errichtung einer DHL-Packstation
zur Steigerung der Attraktivität dieses Standortes beantragt. Alle damit
verbundenen Aufwendungen und Kosten trägt der Mieter. Nach Beendigung des
Mietverhältnisses wird die Anlage vollständig zurück gebaut.
Der Bürgermeister erklärt, dass
die bereits vorhandene Packstation am kleinen Rathaus Parkplatz mittlerweile
täglich ausgelastet ist. Der Bedarf einer weiteren Packstation ist also da. Mit
der Errichtung verbunden ist der Wegfall von 2, max. 3 Stellflächen. Da auf
Betreiben des Mieters ohnehin schon Parkplätze weggefallen sind (Klimaanlage
und Lagerraum, Wagenboxen) und die Attraktivitätssteigerung demgegenüber einen
höheren Stellenwert besitzt, wurde dem Antrag zugestimmt.
- Abfallwirtschaft
Albert-Schweitzer-Ring
Der Bürgermeister greift den
Sachverhalt zum wiederholten Male auf, da die Verwaltung von der
Abfallwirtschaft ein Schreiben erhalten hat, in dem das Problem der
Müllentsorgung wiederholt dargestellt und von den Entsorgern um Abhilfe gebeten
wird. Die Problematik wurde bereits im
TA vom 05.11.2020 diskutiert.
Der Albert-Schweitzer-Ring wurde
im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme in den ersten zwei von insgesamt drei
Bauabschnitten im Bestand grundhaft ausgebaut. Nach Aussage der
Abfallwirtschaft ist das Befahren der Wohnwege zum Zwecke der Abfallentsorgung
durch Müllfahrzeuge nach dem Ausbau der Straße unmöglich geworden, die
Kurvenradien seien unzureichend. Als Abhilfemöglichkeit schlägt die
Entsorgungsgesellschaft vor, Parkflächen entlang der Straße einzuziehen, damit
die Müllfahrzeuge die Stellplätze anfahren können. Eine Verlegung der
Stellplätze oder das Bringen der Mülltonnen an die Straße wird von der WBG
abgelehnt, da diese „Einschränkungen“ ausschließlich auf die Baumaßnahme der
Stadt zurück zu führen seien und die Stadt daher für Abhilfe sorgen müsse.
Der Bürgermeister erklärt weiter
zur Problematik, dass ein Straßenausbau im Bestand bedeutet, dass es keine
grundsätzlichen Änderungen an Parkflächen oder Straßen- und Gehwegbreiten
gegeben hat. Lediglich der Ausbauzustand wurde verändert, Parkflächen, die
vorher nur aufmarkiert waren, wurden jetzt baulich abgegrenzt, alte Betonborde
wurde durch neue Granitborde ersetzt. Die bemängelten Kurvenradien waren somit
auch im früheren Ausbauzustand definitiv nicht gegeben. Die Müllfahrzeuge
verursachen Schäden an den Granitborden beim Überfahren der Wege hin zu den
Stellplätzen.
Zudem besteht aus Sicht der
Verwaltung für die Entsorger keine Veranlassung in die Wohnwege hinein zu
fahren. Auch die WBG kann sich nicht auf die bisher geübte Praxis berufen, die
tatsächlich zu Lasten des öffentlichen Verkehrsraumes ging. Es besteht bei der
ausgeführten Problematik kein Rechtsanspruch auf das Anfahren von mehr oder
weniger willkürlich auf einem Grundstück angeordneten Containerstellplätzen
durch die Entsorger. Vielmehr besteht für den Entsorgungspflichtigen laut
Abfallsatzung die Pflicht die Mülltonnen bis 6 Uhr früh am Abholtag an der
Schnittstelle zum öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen.
Aus diesem Grund sieht die Stadt
keinerlei Notwendigkeit irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen. Auch die
Einziehung von Parkflächen wird als unverhältnismäßig angesehen. Der Fairness
halber sei darauf hingewiesen, dass es auch bei der FFW gern gesehen wäre, wenn
die Parkplätze von der Verwaltung eingezogen würden, weil damit die Befahrung
durch FW-Fahrzeuge im Einsatzfall unproblematischer wäre.
Andererseits ist die Häufigkeit
eher gering und auch hier wird der bestehende Parkdruck höher eingeschätzt als
die eher seltene Befahrbarkeit im Einsatzfall, zumal sich die FW-Fahrzeuge den
benötigten Platz dann durchaus verschaffen können.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der
Stadt Wilkau-Haßlau nimmt zur Kenntnis, dass keine Parkplätze eingezogen
werden, da seitens der Stadt kein Handlungsbedarf gesehen wird. Zur Anordnung
von Entsorgungsplätzen durch den Landkreis gegenüber der WBG gibt es keine
Einwände.
- Flurstück Silberstraße
Der Bürgermeister informiert,
dass das in Rede stehende Grundstück zwischen B 93 und Sportplatz Silberstraße
(Dreiecksgrundstück) verkauft werden soll. Die Erstellung eines Wertgutachtens
ist beauftragt. Ungeklärt ist die Begrenzung der Fläche, die veräußert werden
soll, sowie die Größe der Zufahrt.
Ziel der Stadt ist es, möglichst
wenig zu pflegende Splitterflächen zu behalten und die Flächen, die im
städtischen Eigentum verbleiben, so pflegeleicht wie möglich zu gestalten. Zur
B 93 hin soll die Fläche begrenzt werden durch den dort verlaufenden Gehweg mit
Ausnahme des Standortes der Straßenlaterne. Dieser soll herausgemessen werden
und im Eigentum der Stadt verbleiben. Die Fläche für den Schwibbogen oben an
der Spitze des Grundstücksdreiecks verbleibt ebenfalls im Eigentum der Stadt.
Die Begrenzung zu den bestehenden Parkflächen gegenüber dem Sportplatz ist
strittig. Es handelt sich dabei um die Hanglage und den Besatz mit Bäumen.
Ursprünglich war vorgesehen, die Hanglage einschließlich Baumbesatz im Eigentum
der Stadt zu belassen und die Grenzen des neu zu bildenden Flurstücks an der
unteren Hangkante zu ziehen. Alternativ wurde darüber nachgedacht, die
Flurstücksgrenze Richtung obere Hangkante zu verlegen, die Bäume jedoch im
Eigentum der Stadt zu belassen. Diese Variante würde bedeuten, dass die
Mäharbeiten zukünftig nur noch händisch und nicht mehr maschinell ausgeführt
werden könnten.
Der Bürgermeister ergänzt, dass
es zudem weitere Befindlichkeiten gebe. Der potentielle Erwerber will am
liebsten gar keine Bäume auf seinem Grundstück. Das LASuV stimmt einer Zufahrt
an der B 93 nicht zu, besser wäre eine Zufahrt zum Grundstück über den Heuweg,
was mit dem Wegfall von Parkflächen am Sportplatz verbunden wäre. Der Nachbar
nutzt einen Teil der zukünftigen Zufahrt über städtisches Grundstück als
Zuwegung zu seinem Garten und fürchtet um die weitere Mitbenutzung.
Unabhängig von allen
Befindlichkeiten legt die Stadt fest, was und zu welchem Preis verkauft wird
und wie breit die Zufahrt sein wird. Ist der potentielle Käufer damit nicht
einverstanden, wird es einen anderen Käufer geben.
Der Bürgermeister stellt also
die Fragen an die Mitglieder des Technischen Ausschusses, wie das Grundstück
verkauft werden soll. Mit oder ohne Baumbestand? Allerdings wirkt sich der
Verkauf mit Bäumen wertsteigernd auf den Kaufpreis aus. Soll die Begrenzung des
Grundstückes auf Parkplatz und Fußwegkante festgelegt werden? Die Grenzen des
Flurstücks sollen bitte festgeschrieben werden, um den Vermessern klare
Vorgaben geben zu können.
Herr Jung:
Er spricht sich für die
Gleichbehandlung der Bürger in der Stadt aus, als Bsp. nennt er den Verkauf des
Grundstücks an der Kirchberger Straße. Er möchte diese Gleichbehandlung auch
für den Ortsteil Silberstraße beibehalten. Dass das Lasuf einer Zufahrt über
die B 93 nicht zustimmt, sollte der neue Eigentümer seiner Meinung nach nochmal
anfechten. Er spricht sich für den Verkauf mit Baumbestand aus.
Herr Rißmann:
Er fragt, ob die
Kaufinteressenten alle genau wissen, in welchem Umfeld sich das Grundstück
befindet? Angrenzend zu diesem befindet sich der Sportplatz und auch der
Dorffestplatz. Nicht dass es künftig diesbezüglich zu Problemen kommt bspw.
wegen Lärm.
Herr Jung äußert sich dazu und
sagt, dass die Lage des Grundstückes für jedermann erkennbar ist, die wissen sollten,
worauf sie sich einlassen.
Der Bürgermeister ergänzt zudem,
dass es sich bei allen Kaufinteressenten um ortsansässige „Silbersträßler“
handelt, die darum wissen.
Frau Gubick:
Sie nennt als Beispiel den
Verkauf des Grundstücks in Zwickau an der Freilichtbühne. Der Erwerber habe
auch gekauft mit dem Wissen um die Lage. Hinterher kam und kommt es immer noch
zu Streitigkeiten. Zudem merkt sie an, dass es im Stadtgebiet zu wenig
Grünflächen gibt und der Verkauf mit oder ohne Baumbestand, den Wegfall weiterer
Grünflächen noch fördere. Sie findet das nicht gut, auch weil wieder eine
Fläche mehr versiegelt werde.
Der Bürgermeister reagiert
darauf und sagt, dass es in Silberstraße kaum Möglichkeiten zur Einzelbebauung
gibt, die Nachfrage aber da sei.
Herr Jung:
Er empfiehlt den Verkauf aus
vielerlei Gründen, u. a. für den Erhalt der Einwohner, um einen guten Preis zu
erzielen für die Haushaltskasse und die städtischen Pflichten entfallen damit
auch teilweise, so dass auch der Bauhof entlastet wird.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt
Wilkau-Haßlau stimmt einer Begrenzung des Flurstücks durch Gehweg B 93 abzgl.
Stellfläche Laterne, Standplatz Schwibbogen, Parkplätze der Straße am
Sportplatz zu. Die Zufahrt wird mit 5 m Breite (=Wegfall von 2 Stellplätzen) im
hinteren Bereich festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Enthaltung: |
- |
- Hauptstraße Culitzsch
Der Bürgermeister informiert die
Anwesenden, dass in den kommenden 2 – 3 Jahren die Hauptstraße in Culitzsch instandgesetzt
werden soll in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des
Landkreises.
Baubeginn soll noch in diesem
Jahr sein und der erste Abschnitt wird von der Buswendestelle bis zur
Einmündung Rottmannsdorfer Straße mit einer Vollsperrung festgelegt. Die Stadt
ist aufgefordert, sich mit Arbeiten an den Gehwegen (Borde richten,
Gehweginstandsetzung) sowie an der Straßenbeleuchtung (Leerrohre Masthülsen) zu
beteiligen. Im unteren Bereich um das Herbertbad wird es voraussichtlich keine komplette
Deckenerneuerung geben, dort finden lediglich Ausbesserungsarbeiten statt. Das bedeutet, im städtischen Haushalt müssen
die Kosten der Baumaßnahme mit eingeplant werden. Konkrete Planungsabläufe bis
hin zum Bauzeitenplan gibt es allerdings noch nicht. Im Zuge dieser Maßnahme
soll auch der Abschnitt Culitzscher Straße zwischen Kirche und Schützenhaus
(ohne Kreuzungsbereich) mit instandgesetzt werden.
Herr Schwalbe:
Er möchte wissen, wohin die
Umleitung bei Vollsperrung eingerichtet wird.
Der Bürgermeister antwortet,
dass die Umleitung dann über die Plattenstraße nach Cunersdorf führen wird.
Herr Schwalbe merkt an, dass man
sich zu gegebener Zeit mit der Stadt Kirchberg in Verbindung setzen müsse,
damit die Bäume entlang der Plattenstraße ausgeschnitten werden, um einen
ordnungsgemäßen Verkehr auch für LKW zu gewährleisten.
- Bauvorhaben Benik (altes
Bru-He Kaufhaus Kirchberger Straße 46)
Das bestehende Vordergebäude
soll nach vorheriger Trennung vom Hinterhaus mittels Sprengung abgebrochen
werden. Dieses soll stehen bleiben und instandgesetzt werden. An die Stelle des
abgebrochenen Vordergebäudes soll ein Neubau in gleichen Abmessungen gesetzt
werden, lediglich zweigeschossig. Auf die Dächer sollen Photovoltaikanlagen
gesetzt werden. Das ganze Vorhaben soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Der Bürgermeister informiert
weiter, dass es zum geplanten Vorhaben einen Vororttermin mit der Bauaufsicht,
Herrn Bigl und ihm gegeben hat. Das Vordergebäude soll mittels
Implusionssprengung abgebrochen werden. Laut Bauaufsicht ist das auch möglich,
da alle Gefährdungen vom Eigentümer weitestgehend beseitigt worden sind,
allerdings sind Sprengverfahren sehr teuer. Der Eigentümer hat für das gesamte
Vorhaben (Abbruch und Neubau) insgesamt ca. 90 T € zur Verfügung.
Der Bürgermeister rät, die
Entwicklung des Vorhabens zu beobachten und sollte dieses letztendlich doch
nicht realisierbar sein für den Eigentümer, gäbe es ggf. auch schon einen
Kaufinteressenten. Dabei handelt es sich um eine Leipziger Immobilienfirma, die
bereits das oberhalb gelegene Grundstück besitzt.
- Fahrzeug Bauhof
Obwohl bereits ein neues
Fahrzeug in Betrieb ist, muss eine weitere Ersatzbeschaffung erfolgen, der
Alt-Tremo begeht in diesem Jahr sein 30. Dienstjubiläum und ist aufgrund der
Störanfälligkeit und der nicht mehr verfügbaren Ersatzteile nicht mehr zu
halten.
Die Verwaltung hat sich Angebote
für neue Fahrzeuge eingeholt, die Bestellung müsste allerdings zeitnah
erfolgen, da die Lieferzeit mittlerweile über ein Jahr beträgt. Die Mittel für
ein Neufahrzeug werden in den Haushalt 2023 / 2024 mit eingestellt. Im Vorgriff
auf den nächsten Doppelhaushalt soll dem SR eine entsprechende BV vorgelegt
werden.
Das wirtschaftlichste Angebot
beläuft sich auf 98.660 € zzgl. div. Ausstattungskosten (z. B. Winterräder,
Anbauhydrauliken, Umbauten zur Anpassung vorhandener Bauteile), die aktuell
noch nicht genau verifiziert werden können.
Insgesamt wird sich der
aktualisierte Preis auf ca. 140 T € belaufen.
- Waldweg OT Silberstraße –
Familie Brückner
Der Bürgermeister informiert die
anwesenden Mitglieder, dass es eine 1. Gerichtsverhandlung vor dem
Verwaltungsgericht in Chemnitz gegeben hat. Hier wurde der Familie Brückner
sehr deutlich gemacht, dass deren Begehren unsubstantiiert und aussichtslos
ist. Die Gegenseite versucht das Straßenbestandsverzeichnis zu dividieren,
welches allem Anschein nach bestandskräftig ist. Die damalige Gemeinde
Silberstraße hat ein sehr gutes Verzeichnis geführt. Früher war es die
Waldstraße und diese wurde im Zuge der Eingemeindung umbenannt. Die Familie
Brückner versucht nun, diese amtliche Korrektur anzufechten.
Der Bürgermeister ist der
Auffassung, dass die Stadt den Fall gewinnen wird. Die Richterin des Verfahrens
hat zum Gespräch aller Beteiligten geladen, um eine außergerichtliche Klärung
herbeizuführen. Weiterhin merkt er an, dass die Gegenseite die Anwaltskanzlei
gewechselt habe, die alte Kanzlei hat den Auftrag wg. Aussichtslosigkeit
zurückgezogen.
Spätestens Ende des Monats wird
von Seiten der Stadt eine Fristsetzung erfolgen und ggf. ein erneuter
Gerichtstermin zur Entscheidung eingefordert. Wenn Familie Brückner dann in
Revision gehen sollte, wird der Fall an das Oberverwaltungsgericht abgegeben.
Frau Gubick:
Sie teilt mit, dass es zwischen
ihr und Frau Brückner ein persönliches Gespräch gegeben hat. In diesem Gespräch
wurde deutlich, dass die Familie große Angst davor hat, wenn die Straße
asphaltiert ist, das Verkehrsaufkommen dann enorm zunimmt. Ihr Versuch zur
Schlichtung war allerdings erfolglos.
Der Bürgermeister erklärt, dass
die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt liege, weil die Straße öffentlich
gewidmet ist. Dass der Bauhof die Schlaglöcher bisher nicht ausgebessert hat,
ist seiner Meinung nach als stilles Entgegenkommen der Stadt für die Familie
Brückner zu werten.
Er bittet des Weiteren die
Mitglieder des Technischen Ausschusses darum, dass keine persönlichen Gespräche
mit der Familie geführt werden sollen, solange der Fall noch vor Gericht
verhandelt wird.
- Ukraine Flüchtlinge
Der Bürgermeister informiert,
dass bisher rund 27 Personen in der Stadt gemeldet und untergebracht sind. Über
die WBG und die WGWH werden ca. 60 Wohnungen zur Unterbringung zur Verfügung
gestellt. Bei dem Bestand handelt es sich vorwiegend um 3-Raum-Wohnungen und
ein paar wenige 4-Raum-Wohnungen. Unter den geflüchteten Personen sind
überwiegend Frauen und Kinder aber auch alte Leute.
Praktische und alltägliche Dinge
sind bisher kaum geklärt, bspw. wie die Flüchtlinge an ihre einheimischen
Geldkonten gelangen können, da die ukrainischen Banken im Verbund mit den
russischen Banken stehen. Wenn die Flüchtlinge kommunal registriert sind,
erhalten sie Leistungen über den Landkreis und können dann auch ein deutsches
Bankkonto einrichten.
Die größten Probleme bestehen in
der Grundausstattung für Küchen, denn Elektrogeräte sind nur schwer
beschaffbar. Die Möbelausstattung erfolgt vorerst durch den ASB und die
Johanniter, aber auch die Kirche bietet aktiv Hilfe an. Der ASB hat aktuell
Mobiliar für ca. 30 Wohnungen zur Verfügung. Die Möbeltransporte sollen über
die Feuerwehr mittels Logistikfahrzeug erfolgen.
Der Landkreis Zwickau rechnet
mit Aufnahme von ca. 9.000 geflüchteten Personen, auf Wilkau-Haßlau und
Kirchberg sollen ca. 260 Personen verteilt werden.
Der Bauhof wird in den nächsten
Wochen die Vorrichtung der Wohnungen unterstützen.
Herr Wild:
Er fragt, ob die Stadt evtl. als
eine Art „Wechselstube“ fungieren könnte, weil die Währung der Flüchtlinge
gesperrt ist und sie über ihr Geld nicht verfügen können.
Der Bürgermeister antwortet,
dass das mit kommunalen Konten nicht möglich ist, sondern nur mit Privatkonten.
Herr Kallweit:
Er möchte zudem wissen, wer die
anfallenden Kosten für die Vorrichtung der Wohnungen, Entsorgungskosten etc.
bezahlt.
Der Bürgermeister antwortet,
dass die Sachlage noch völlig unklar ist. Die Kommune muss in Vorkasse gehen
und soll ähnlich wie bei Hochwasser oder Corona Erstattungen erhalten.