Frau Gubick:

Anfrage 1

Sie erinnert an den Antrag für ein Radwegekonzept ihrer Fraktion in der SR-Sitzung vom 10.06.2021 und fragt, warum die beiden damaligen Beschlüsse bisher noch nicht umgesetzt worden sind.

Der Bürgermeister antwortet, dass u. a. aufgrund von Corona auf die Verwaltung andere Aufgaben zugekommen sind und ein hoher Krankenstand in der Verwaltung zu verzeichnen ist. Die Prioritätensetzung der Aufgaben in der Verwaltung hat eine Umsetzung des Antrags bisher nicht möglich gemacht, zudem fehlt es der Stadt ohnehin an den finanziellen Mitteln für ein solches Projekt.

Frau Gubick hätte sich dennoch von der Verwaltung eine Zwischeninfo gewünscht, denn wenn Beschlüsse terminlich festgehalten sind, sollte auch eine Information dazu erfolgen.

 

Anfrage 2

In der SR-Sitzung am 14.10.2021 hatte sie eine Anfrage gestellt, ob die Verwaltung auf die Bedarfsanfrage des Landkreises Zwickau den Radverkehr betreffend geantwortet hat und um Darlegung des Inhaltes gebeten. Eine schriftliche Antwort wurde ihr zugesichert.

Bisher hat Frau Gubick allerdings weder eine Zwischeninformation noch wie vereinbart eine schriftliche Antwort von der Verwaltung erhalten.

Der Bürgermeister sichert ihr eine Kopie der Antwort zur nächsten SR-Sitzung am 31.03.2022 zu.

 

Anfrage 3

Sie fragt beim Bürgermeister nach, ob die Verwaltung eine Übersicht oder evtl. auch eine Karte zur Verfügung stellen kann, aus der ersichtlich ist, welche Wege gewidmet sind und welche ggf. bis 31.12.2022 noch zu widmen wären. Für sie und auch die Bürger der Stadt bestehe Unklarheit über den aktuellen Stand.

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass dazu keine Karten existent sind, sondern nur ein elektronisches Verzeichnis geführt wird. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Widmung im Stadtgebiet abgeschlossen.

Frau Gubick möchte nicht, dass ggf. die Aufnahme von Wegen ins Straßenbestandsverzeichnis vergessen wird, die im Nachgang, nach dem 31.12.2022 zu Ärger führen könnten.

Der Bürgermeister antwortet auf ihre Bedenken und merkt an, dass die Stadt sehr gut abwägen muss, welche Straßen, Wege und Plätze in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen werden sollen, denn mit jeder Widmung übernimmt die Stadt auch alle Pflichten des Straßenbaulastträgers. Die Unterhaltung der Wege würde zudem Mehrkosten zu Lasten des Haushaltes verursachen. Wanderwege wurden bisher nicht gewidmet und das bleibt auch so.

Er sichert Frau Gubick eine Kopie des Bestandsverzeichnisses zur Einsichtnahme für den Mai 2022 zu.

Herr Jung meldet sich zu Wort und spricht sich dagegen aus, etwa noch Sonderwünsche der Bürger zu berücksichtigen und Sachverhalte „aufzurollen“ die Mehrarbeit für die Verwaltung bedeuten. Man sollte sich auf die wichtigen Aufgaben in der Stadt konzentrieren und die Verwaltung nicht mit Sonderwünschen überfordern.