Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister informiert, dass umfangreiche Erläuterungen im VSA dazu gegeben wurden. Es handelt sich um keinen Nachtragshaushalt im klassischen Sinne, denn es haben sich grundlegende Zahlen geändert. Fehlende Fördermittel führen zum Wegfall von Investitionen, wie z. B. der grundhafte Ausbau des Florian-Geyer-Weges oder die Sanierung des Stadions. Eigenanteile werden nicht für andere Maßnahmen frei, da die Finanzierung über Kredite geplant war. Der Bürgermeister gibt detaillierte Informationen zum Nachtragshaushalt im Einnahme- und Ausgabebereich des Ergebnishaushaltes sowie zum Finanzhaushalt. Wider Erwarten gibt es Mehreinnahmen in Höhe von 300T € in der Gewerbesteuer. Die allgemeine und investive Schlüsselzuweisung sowie der Gemeindeanteil an Umsatzsteuer wurden gesenkt. Im Ausgabebereich hat sich jedoch wegen der hohen Steuerkraftmesszahl die Kreisumlage erhöht. Ebenso wurden Versicherungen angepasst, da Rabatte wegfallen.

Der Haushaltsplan für 2023 soll dieses Jahr fertigstellt werden, so wie es die SächsGemO vorsieht.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage). Die Haushaltssatzung ist gemäß § 76 Abs.2 SächsGemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau – Haßlau beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2023 den Haushaltsausgleich herbeizuführen und alle Erträge wie Gebühren und Nutzungsentgelte sowie Aufwendungen zu prüfen und anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

-

Enthaltung:

-