Sitzung: 31.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/007/2022
Der Bürgermeister
informiert, dass umfangreiche Erläuterungen im VSA dazu gegeben wurden. Es
handelt sich um keinen Nachtragshaushalt im klassischen Sinne, denn es haben
sich grundlegende Zahlen geändert. Fehlende Fördermittel führen zum Wegfall von
Investitionen, wie z. B. der grundhafte Ausbau des Florian-Geyer-Weges oder die
Sanierung des Stadions. Eigenanteile werden nicht für andere Maßnahmen frei, da
die Finanzierung über Kredite geplant war. Der Bürgermeister gibt detaillierte
Informationen zum Nachtragshaushalt im Einnahme- und Ausgabebereich des
Ergebnishaushaltes sowie zum Finanzhaushalt. Wider Erwarten gibt es
Mehreinnahmen in Höhe von 300T € in der Gewerbesteuer. Die allgemeine und
investive Schlüsselzuweisung sowie der Gemeindeanteil an Umsatzsteuer wurden
gesenkt. Im Ausgabebereich hat sich jedoch wegen der hohen Steuerkraftmesszahl
die Kreisumlage erhöht. Ebenso wurden Versicherungen angepasst, da Rabatte
wegfallen.
Der Haushaltsplan
für 2023 soll dieses Jahr fertigstellt werden, so wie es die SächsGemO
vorsieht.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
- Der Stadtrat
der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 (Anlage). Die Haushaltssatzung ist gemäß § 76 Abs.2
SächsGemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
- Der Stadtrat
der Stadt Wilkau – Haßlau beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr
2023 den Haushaltsausgleich herbeizuführen und alle Erträge wie Gebühren
und Nutzungsentgelte sowie Aufwendungen zu prüfen und anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |