Sitzung: 17.03.2022 Technischer Ausschuss
Antragsteller: René Löscher
Cainsdorfer
Straße 6
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Bau eines Kettenhauses (Reihenhaus),
3
Einheiten mit je einer Doppelgarage
Reg.-Nr. Stadt: 476-22-V
Antragstellung: 20.12.2021
Antrag auf Vorbescheid nach §
75 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Wilkau
Flurstücksnummer(n): 181/e
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Culitzscher
Str. 27
Ablage-Nr.: K24-620-WH
Der Bürgermeister informiert,
dass der Stadtrat René Löscher die alte Garagenanlage an der Culitzscher Straße
gekauft hat.
Es handelt sich bei dem
Grundstück um einen Restbestand einer in Liquidation befindlichen BHG
(Bäuerliche Handelsgenossenschaft).
Der Antragsteller beabsichtigt,
in Wilkau-Haßlau, in der Culitzscher Straße 27 auf dem Flurstück 181/e den Bau
eines Kettenhauses durchzuführen. Auf Grundlage § 75 SächsBO wird hierfür ein
Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich
um ein Reihenhaus aus 3 Gebäudeeinheiten mit jeweils einer Garage. Die geplante
Wohnanlage soll zweigeschossig mit Flachdach und ohne Keller errichtet werden.
Das Bauvorhaben liegt
bauordnungsrechtlich im Innenbereich der Stadt Wilkau-Haßlau. In der
Nachbarbebauung befinden sich vorwiegend Mehrfamilienhäuser in
straßenbegleitender Anordnung, linksseitig stadtauswärts. Straßenbegleitend
rechts steht die Wohnbebauung in der Straßenflucht etwas zurückgesetzt. Das
Gebäude in der Spitze zwischen Culitzscher Straße und Mozartstraße ist ebenso
gedreht und zurückgesetzt auf dem Flurstück angeordnet. Somit besteht bei der
Umgebungsbebauung eher eine lockere Anordnung, ohne feste Bezugslinien.
Nach Abwägung bestehen aus
städtebaulicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken für die Ausführung dieser
Bauwerksform auf dem bezeichneten Grundstück. Negative Auswirkungen auf vorhandene
Nutzungsbereiche und nachbarrechtliche Belange sind nicht zu erwarten.
Der Bürgermeister führt weiter
aus, dass auf dem Grundstück vor langer Zeit schon mal ein Haus gestanden hat,
welches ca. Ende der 1970er abgerissen wurde. Aus diesem Grund ist das
Grundstück also bereits erschlossen und die erforderliche Löschwasserversorgung
am Standort ist über das Hydrantennetz der Wasserwerke Zwickau gesichert.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der
Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Bau eines Kettenhauses“ auf dem
Flurstück 181/e der Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom
20.12.2021 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |