Antragsteller:                                    René Löscher

                                                         Cainsdorfer Straße 6

                                                         08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Bau eines Kettenhauses (Reihenhaus),

                                                         3 Einheiten mit je einer Doppelgarage

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 476-22-V

 

Antragstellung:                                 20.12.2021

 

Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Wilkau

Flurstücksnummer(n):               181/e

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Culitzscher Str. 27

Ablage-Nr.:                                 K24-620-WH

 

Der Bürgermeister informiert, dass der Stadtrat René Löscher die alte Garagenanlage an der Culitzscher Straße gekauft hat.

Es handelt sich bei dem Grundstück um einen Restbestand einer in Liquidation befindlichen BHG (Bäuerliche Handelsgenossenschaft).

Der Antragsteller beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, in der Culitzscher Straße 27 auf dem Flurstück 181/e den Bau eines Kettenhauses durchzuführen. Auf Grundlage § 75 SächsBO wird hierfür ein Antrag auf Vorbescheid gestellt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Reihenhaus aus 3 Gebäudeeinheiten mit jeweils einer Garage. Die geplante Wohnanlage soll zweigeschossig mit Flachdach und ohne Keller errichtet werden.

Das Bauvorhaben liegt bauordnungsrechtlich im Innenbereich der Stadt Wilkau-Haßlau. In der Nachbarbebauung befinden sich vorwiegend Mehrfamilienhäuser in straßenbegleitender Anordnung, linksseitig stadtauswärts. Straßenbegleitend rechts steht die Wohnbebauung in der Straßenflucht etwas zurückgesetzt. Das Gebäude in der Spitze zwischen Culitzscher Straße und Mozartstraße ist ebenso gedreht und zurückgesetzt auf dem Flurstück angeordnet. Somit besteht bei der Umgebungsbebauung eher eine lockere Anordnung, ohne feste Bezugslinien.

Nach Abwägung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken für die Ausführung dieser Bauwerksform auf dem bezeichneten Grundstück. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche und nachbarrechtliche Belange sind nicht zu erwarten.

Der Bürgermeister führt weiter aus, dass auf dem Grundstück vor langer Zeit schon mal ein Haus gestanden hat, welches ca. Ende der 1970er abgerissen wurde. Aus diesem Grund ist das Grundstück also bereits erschlossen und die erforderliche Löschwasserversorgung am Standort ist über das Hydrantennetz der Wasserwerke Zwickau gesichert.

 

 

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Bau eines Kettenhauses“ auf dem Flurstück 181/e der Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 20.12.2021 zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Enthaltung:

-