Sitzung: 07.04.2022 Technischer Ausschuss
-vorgesehene Kernpunkte der Sächsischen Bauordnungsnovelle
Der Vorsitzende erläutert einzelne Punkte aus
den SSG Unterlagen vom 15.03.2022 „Vorgesehene Kernpunkte der Sächsischen
Bauordnungsnovelle“.
Ein Schwerpunkt ist hier unter anderem die Definition
des Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung auf 1.000 Metern.
Auf
Grundlage von §249 Absatz 3 BauGB („Länderöffnungsklausel“) beabsichtigt
die sächsische Staatsregierung, den Mindestabstand von Windenergieanlagen (WEA)
zu Wohnbebauung im Innenbereich auf 1.000 Metern festzusetzen. Damit werden
alle Anlagen, die einen geringen Abstand aufweisen, nicht mehr als
privilegierte Vorhaben im Außenbereich betrachtet.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine
Ausnahmeregelung vor, die den Neubau und das Repowering von WEA in einem
Mindestabstand ermöglicht. Die Unterschreitung des Mindestabstands erfordert
dann laut § 84 Absatz 4 und 5 (neu) SächsBO die Zustimmung der betroffenen
Gemeinde- und Ortschaftsräte.
Ein anderer Schwerpunkt ist die Ausweitung
verfahrensfreier Bauvorhaben.
Zukünftig sollen Bauvorhaben verfahrensfrei
gestellt werden, wenn diese nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
aufweisen. Bisher lag die Grenze für die Verfahrensfreiheit bei 10
Quadratmetern. Die Begrenzung der Verfahrensfreiheit auf eingeschossige Gebäude
soll ebenfalls entfallen.
Stadtrat Jung erkundigt sich, ob dies nur eine Information seitens des SSG ist, oder ob
dazu eine Stellungnahme der Stadt gefordert wird.
Vorsitzender erklärt, dass es sich hierbei um eine reine Information handelt.
Stadtrat Kowalle fragt an, wie lange es dauert, bis der Gesetzesentwurf umgesetzt wird.
Vorsitzender erläutert, dass das II. Quartal
2022 angedacht ist. Vermutlich wird es sich aber nach hinten verzögern, da das
Thema Windkraft viel Diskussionspotenzial hat.
-Funkstation in Wilkau-Haßlau
Wegen der unzureichenden Funksituation in Wilkau-Haßlau, wurde am
05.04.2022
endlich eine Basisstation im Gelände des städtischen Bauhofs errichtet.
Betrieben wird diese durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und
Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS).
Mit einer Masthöhe
von 22 Metern wurde die Station in 11 Stunden aufgebaut und wird künftig
die Bereiche Culitzsch, das Stadtgebiet
Wilkau-Haßlau und Silberstraße bedienen. Beim Aufbau entstand allerdings ein
kleiner Schaden am Tor des Bauhofs. Dieser wird jedoch komplett vom KSA
übernommen. Hierfür werden derzeit Angebote eingeholt.
Stadtrat Rißmann erkundigt sich, ob es sich bei der Basisstation um eine mobile Station
handelt und on das Aufstellen baugenehmigungsfrei war.
Vorsitzender bejaht beides.
Stadtrat Jung möchte wissen, ob der Bauhof angesichts der derzeitigen Situation mit dem
kaputten Tor anderweitig beziehungsweise gesondert abgesichert wird.
Vorsitzender Nein, da es hoffentlich schnell ersetzt wird.
-Straßenbestandsverzeichnis
Laut § 54 des Sächsischen Straßengesetzes
Absatz 3 heißt es, „Sind Straßen, Wege und Plätze . . . nicht bis zum Ablauf
des 31. Dezembers 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, so verlieren sie
den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der
Eintragung als Straße, Weg oder Platz . . . hat, hatte dies der Gemeinde
schriftlich bis zum Ablauf des 31. 12.2020 mitzuteilen.“
In der Stadt Wilkau-Haßlau gab es bislang 2
Anträge.
Antrag 1
wurde fristgerecht eingereicht und betrifft
den Wapplerweg in Culitzsch. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil er zu
keinem Zeitpunkt öffentlich war. Im Laufe eines mehrjährigen Gerichtsverfahrens
wurde sehr deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit dieses Weges zu keinem
Zeitpunkt gegeben war und gegeben sein wird.
Stadtrat Rißmann fragt an, ob man privates Eigentum öffentlich widmen kann
Vorsitzender Es gibt keinen Grund das öffentlich zu widmen, aber es würde prinzipiell
gehen
Stadtrat Möckel entschuldigt sich und verlässt
den Ratssaal.
Stadtrat Eißmann möchte wissen, welcher Bereich genau betroffen ist
Vorsitzender erläutert anhand des Bildmaterials, dass der Bereich, um den es sich
handelt, bis zum Ende des letzten bebauten Grundstücks geht.
Stadtrat Jung fasst abschließend zusammen, dass
man als Stadt sogar versucht hat, um den Frieden wieder einziehen zu lassen,
den Bereich freiwillig öffentlich zu widmen, doch das wurde auch abgelehnt.
Antrag 2
betrifft die Zuwegung zum Kleingartenverein Rosenthal von der
Karl-Liebknecht-Straße aus.
Dieser Antrag wurde jedoch zu spät und nicht vom Eigentümer selbst
eingereicht. Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt zu der Lage, der
seit 2 ½ Jahren andauert. Obwohl die Stadt an sich nicht verantwortlich in der
Sache ist, hat man trotzdem einen Anwalt auf Kosten der Stadt eingeschaltet und
zusammen mit der Friedensrichterin Frau
Reuther versucht einen Vertrag zu erstellen, der für alle gleichermaßen gut
ist.
Die Besitzer möchten eine Sonderzahlung von 250€ im Jahr zur Benutzung
des Weges erhalten. Heruntergebrochen wären das 0,84€ im Monat pro Gartenanlage
mehr. Dieses Vergleichsangebot wurde von den Vorstandsmitgliedern jedoch nicht
angenommen, sodass der Weg unbeschadet des Notwegerechts nicht mehr befahren
werden kann
Seitens der Stadt wurde eine Lösung gefunden,
die jedoch leider zu keiner Einigung führen wird. Bezüglich des erneuten
Treffens mit Frau Reuther in der vergangenen Woche liegen noch keine weiteren
Informationen vor.
- Grundstück Silberstraße
Im letzten Technischen Ausschuss wurden die
Grenzen grundsätzlich festgelegt, es gibt allerdings hinsichtlich der
Vermessung noch Klärungsbedarf.
Erstes Problem:
Werden tatsächlich
die Borde von Gehweg an der B 93 und die Borde vom Parkplatz entlang der Straße
am Sportplatz als Begrenzung gewählt, hat die Stadt keine Möglichkeit mehr, bei
Erfordernis Borde auszutauschen, ohne dafür Fremdgrundstück in Anspruch nehmen
zu müssen, von einem möglicherweise vorhandenen Zaun zu schweigen.
Lösungsvorschlag:
Grundstücksgrenze neu wird ca. 20 cm hinter der jeweiligen Bordkante
festgelegt. Der bei der Stadt verbleibende Streifen kann so gestaltet werden,
dass er pflegeleicht ist.
Stadtrat Löscher fragt, warum das
Grundstück veräußert werden soll und zu welchem Preis
Vorsitzender sagt, dass es sich
um ein Bebauungsgrundstück handelt, für das es schon einige Interessenten gibt
und die Stadt es nicht benötigt. Aus dem Grund spricht nichts gegen eine
Veräußerung, allerdings muss der Wert erst noch ermittelt werden, deshalb kann
man aktuell von keiner konkreten Summe sprechen.
Stadtrat Jung weist
noch einmal drauf hin, dass 20cm eine normale Verfahrensweise sind.
Zweites Problem:
Entlang der
Parkplätze stehen ebenfalls Laternen, ca. 1,5m eingerückt. Zwei davon stehen im
zu verkaufenden Grundstücksteil. Es ist davon auszugehen, dass die Leitungen
ebenfalls in dieser Flucht liegen.
Lösungsvorschlag:
Die beiden Laternenstellplätze werden wie diejenigen an der B 93
herausgemessen und verbleiben bei der Stadt. Bei Erneuerung wird die Leitung im
Bereich Straße / Parkplätze verlegt und die Laternen können von vorn an ihren
Stellplätzen angedient werden.
Stadtrat Löscher möchte wissen, um
wie viel Quadratmeter es sich bei diesem Grundstück handelt
Vorsitzender Das Grundstück wird mit einer
Größe von ca. 800m² verkauft
Drittes Problem:
Das angrenzende
Gartengrundstück FlSt.-Nr. 29/2 Gemarkung Silberstraße kann nur über das zum
Verkauf stehende Flurstück erreicht werden.
Der Technische
Ausschuss hatte festgelegt, dass maximal zwei Stellplätze für die Zufahrt
„geopfert“ werden sollen. Neben den befestigten Stellplätzen befindet sich noch
ein Trampelpfad, der zu besagtem Gartengrundstück führt.
Wird die Zufahrt
mit 5 m Breite von der Grundstücksgrenze aus definiert, wird der Trampelpfad
mit einbezogen und es könnte möglicherweise nur ein Stellplatz wegfallen. Wird
die gesamte Fläche verkauft, haben die Eigentümer des Gartengrundstücks keine
Zuwegung mehr.
Möglicherweise kann
das Gartengrundstück mit einer Fläche von ca. 470 Quadratmetern zukünftig auch
bebaut werden, dies ist jedoch nur möglich, wenn eine ordentliche Zufahrt besteht.
Lösungsvorschlag:
Die Breite der
Zufahrt insgesamt wird mit 5 m Breite von der Grundstücksgrenze aus auf eine
Länge von ca. 18 m (bis zum Gartentor) definiert, herausgemessen und verbleibt
im Eigentum der Stadt.
Es gibt keine weiteren Anfragen oder Diskussionen.