Sitzung: 28.04.2022 Stadtrat
Vorlage: BV/012/2022
Der Vorsitzende informiert,
dass die letzte Geldspende in Höhe von 1.000,00 € von einem Stadtrat ist. Da
der Stadtrat damit als befangen gilt, darf er bei der Annahme dieser Spende nicht
mit abstimmen.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und
stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
1. Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß Anlage 1 dieses
Beschlusses.
Spendengeber/Anschrift |
Sach- spende in EUR |
Geld- spende in EUR |
Einrichtung |
Verwendungszweck |
Abstimmungsergebnis |
||
Ja |
Nein |
Enthaltung |
|||||
Volkswagen Sachsen GmbH Betriebsrat Glauchauer Straße 40 08058 Zwickau |
|
800,00 |
Kita
„Am Sandberg“ |
Förderung
der Bildung und Erziehung |
16 |
/ |
/ |
Lutz Gayek Schornsteinfegermeister Bundschuhweg 16 08060 Zwickau |
305,83 |
FFw
Wilkau-Haßlau |
Förderung
des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes |
16 |
/ |
/ |
|
Rissmann Metallbau GmbH Kirchberger Str. 77 08112 Wilkau-Haßlau |
|
150,00 |
|
Förderung
der Hilfe für Flüchtlinge |
16 |
/ |
/ |
Löscher, Jens Parkstr. 1 08112 Wilkau-Haßlau |
|
100,00 |
|
Förderung
der Hilfe für Flüchtlinge |
16 |
/ |
/ |
Autohaus Gerber Amselweg 2 08112 Wilkau-Haßlau |
|
50,00 |
Kita
„Tintenklecks“ |
Förderung
der Bildung und Erziehung |
16 |
/ |
/ |
Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Röthig Rudolf-Breitscheid-Str. 14 08112 Wilkau-Haßlau |
|
1.000,00 |
|
Förderung
der Hilfe für Flüchtlinge |
15 |
/ |
/ |
2.
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt,
die Spenden wie im Verwendungszweck angegeben zu verwenden.