Der Vorsitzende informiert, dass die letzte Geldspende in Höhe von 1.000,00 € von einem Stadtrat ist. Da der Stadtrat damit als befangen gilt, darf er bei der Annahme dieser Spende nicht mit abstimmen.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

 

 

Spendengeber/Anschrift

Sach-

spende

in EUR

Geld-

spende

in EUR

Einrichtung

Verwendungszweck

Abstimmungsergebnis

Ja

Nein

Enthaltung

Volkswagen Sachsen GmbH

Betriebsrat

Glauchauer Straße 40

08058 Zwickau

 

800,00

Kita „Am Sandberg“

Förderung der Bildung und Erziehung

16

/

/

Lutz Gayek

Schornsteinfegermeister

Bundschuhweg 16

08060 Zwickau

305,83

FFw Wilkau-Haßlau

Förderung des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes

16

/

/

Rissmann Metallbau GmbH

Kirchberger Str. 77

08112 Wilkau-Haßlau

 

150,00

 

Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

16

/

/

Löscher, Jens

Parkstr. 1

08112 Wilkau-Haßlau

 

100,00

 

Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

16

/

/

Autohaus Gerber

Amselweg 2

08112 Wilkau-Haßlau

 

50,00

Kita „Tintenklecks“

Förderung der Bildung und Erziehung

16

/

/

Rechtsanwaltskanzlei

Reinhard Röthig

Rudolf-Breitscheid-Str. 14

08112 Wilkau-Haßlau

 

1.000,00

 

Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

15

/

/

 

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die Spenden wie im Verwendungszweck angegeben zu verwenden.