Sitzung: 05.05.2022 Technischer Ausschuss
Antrag auf Vorbescheid VIVA
Wohnbau GmbH, Neubau von Strandhäusern, STP und Carport, Uferweg 3, Flurst.-Nr.
627/1 Gemarkung Niederhaßlau
Antragsteller: VIVA Wohnbau
GmbH
Torstraße
13
08107
Kirchberg
Vorhaben: Neubau von Strandhäusern, STP und Carport
Reg.-Nr. Stadt: 482-22-V
Antragstellung: 03.02.2022
Antrag auf Vorbescheid nach §
75 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Niederhaßlau
Flurstücksnummer(n): 627/1
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Uferweg 3
Ablage-Nr.: K24-626-WH
Die Antragsteller beabsichtigen in
Wilkau-Haßlau auf dem Flurstück 627/1 der Gemarkung Niederhaßlau den Neubau von
Strandhäusern, STP (Stellplätzen) und Carport durchzuführen. Hierfür wurde ein
Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Das Vorhaben umfasst den Rückbau des
vorhandenen Bestandsgebäudes, das sich aktuell im Missstand befindet, sowie die
Neuerrichtung von 3 Vollgeschossen auf einem Untergeschoss, das überdachte
Stellplätze bieten soll. Insgesamt soll die Grundfläche des Gebäudes um etwa
130 m² reduziert und das 2. OG an den Giebelseiten eingerückt ausgebildet
werden. Die Position des Baukörpers soll sich ca. 2 bis 4 m von der
Straßenfront zurückgesetzt befinden. Die geplante Gebäudehöhe orientiert sich
an der Nachbarbebauung.
Diese weist vorwiegend Reihen- bzw.
Einzelwohnhäuser in straßenbegleitender Anordnung auf. Durch die auf der
gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen hofseitigen Nebengebäude zur
Zwickauer Straße besteht insgesamt eher eine lockere Anordnung, ohne feste
Bezugslinien und Formen. Das gesamte Baugebiet würde durch den modernen Baustil
des geplanten Neubaus eher aufgewertet werden, weshalb aus städtebaulicher
Sicht keine grundsätzlichen Bedenken für die Ausführung bestehen. Negative
Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche und nachbarrechtliche Belange sind
ebenso nicht zu erwarten.
Die erforderliche Löschwasserversorgung am
Standort ist über das Hydrantennetz der Wasserwerke Zwickau gesichert
(Stellungnahme vom 26.01.2022).
Frau Gubick fragt, ob durch das Einrücken
des Gebäudes Freifläche entlang der Straße entsteht und ob die Stadt an dieser
Stelle einen Gehweg schaffen muss. Herr Bigl antwortet, dass das Gebäude im
Flurstück zurückgesetzt wird und die genannte Freifläche somit in privatem
Besitz ist. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich durch das Bauvorhaben nicht.
Herr Jung ergänzt, dass die Verkehrsflächen im Uferweg nur von geringem Wert
sind und er keinen Grund für den Bau eines Gehweges sieht.
Es gibt keine weiteren Anfragen.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt
Wilkau-Haßlau stimmt dem Antrag auf
Vorbescheid „Neubau von Strandhäusern, STP
und Carport“ auf dem Flurstück 627/1
der Gemarkung Niederhaßlau gemäß den
vorgelegten Unterlagen vom 03.02.2022 zu.