Antrag auf Vorbescheid VIVA Wohnbau GmbH, Neubau von Strandhäusern, STP und Carport, Uferweg 3, Flurst.-Nr. 627/1 Gemarkung Niederhaßlau

 

Antragsteller:                                    VIVA Wohnbau GmbH

                                                         Torstraße 13

                                                         08107 Kirchberg

 

Vorhaben:                                        Neubau von Strandhäusern, STP und Carport

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 482-22-V

 

 

 

Antragstellung:                                 03.02.2022

 

Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Niederhaßlau

Flurstücksnummer(n):               627/1

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Uferweg 3

Ablage-Nr.:                                 K24-626-WH

 

 

Die Antragsteller beabsichtigen in Wilkau-Haßlau auf dem Flurstück 627/1 der Gemarkung Niederhaßlau den Neubau von Strandhäusern, STP (Stellplätzen) und Carport durchzuführen. Hierfür wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt.

 

Das Vorhaben umfasst den Rückbau des vorhandenen Bestandsgebäudes, das sich aktuell im Missstand befindet, sowie die Neuerrichtung von 3 Vollgeschossen auf einem Untergeschoss, das überdachte Stellplätze bieten soll. Insgesamt soll die Grundfläche des Gebäudes um etwa 130 m² reduziert und das 2. OG an den Giebelseiten eingerückt ausgebildet werden. Die Position des Baukörpers soll sich ca. 2 bis 4 m von der Straßenfront zurückgesetzt befinden. Die geplante Gebäudehöhe orientiert sich an der Nachbarbebauung.

 

Diese weist vorwiegend Reihen- bzw. Einzelwohnhäuser in straßenbegleitender Anordnung auf. Durch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen hofseitigen Nebengebäude zur Zwickauer Straße besteht insgesamt eher eine lockere Anordnung, ohne feste Bezugslinien und Formen. Das gesamte Baugebiet würde durch den modernen Baustil des geplanten Neubaus eher aufgewertet werden, weshalb aus städtebaulicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken für die Ausführung bestehen. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche und nachbarrechtliche Belange sind ebenso nicht zu erwarten.

 

Die erforderliche Löschwasserversorgung am Standort ist über das Hydrantennetz der Wasserwerke Zwickau gesichert (Stellungnahme vom 26.01.2022).

 

Frau Gubick fragt, ob durch das Einrücken des Gebäudes Freifläche entlang der Straße entsteht und ob die Stadt an dieser Stelle einen Gehweg schaffen muss. Herr Bigl antwortet, dass das Gebäude im Flurstück zurückgesetzt wird und die genannte Freifläche somit in privatem Besitz ist. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich durch das Bauvorhaben nicht. Herr Jung ergänzt, dass die Verkehrsflächen im Uferweg nur von geringem Wert sind und er keinen Grund für den Bau eines Gehweges sieht.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

Protokollbeschluss:

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Antrag auf

Vorbescheid „Neubau von Strandhäusern, STP und Carport“ auf dem Flurstück 627/1

der Gemarkung Niederhaßlau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 03.02.2022 zu.