Sitzung: 05.05.2022 Technischer Ausschuss
Mit Schreiben vom
07.04.2022 stellte die enen endless energy GmbH, Bruder-Kremer-Straße 6, 65549
Limburg a.d. Lahn einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bauleitverfahrens zur Errichtung eines Solarparks auf dem FlSt. 188/3 Gemarkung
Oberhaßlau.
Das Vorhaben stellt
sich fragwürdig dar, ebenso die Art und Weise des Herangehens der Firma an ein
derartiges Projekt. Dem Schreiben sind ein Lageplan sowie der Grundbuchauszug
des Flurstücks beigefügt, weitere Erläuterungen zur planerischen Betreuung,
Einspeisepunkten, Zuwegungen oder gar Referenzen der Firma fehlen gänzlich.
Weiterhin fehlt auch eine Zustimmung des Grundstückseigentümers, der laut
Eintragung Herr Matthias Kunz ist.
Herr Bigl merkt an,
dass die Firma zusätzlich eine E-Mail mit einer Firmenpräsentation an ihn
gesandt hatte, diese jedoch im Spam-Ordner zu finden war.
Dennoch sei der
Antrag aufgrund des aktuellen Booms in der Branche mit alternativer
Energiegewinnung mit Skepsis zu betrachten. Der beigefügte Lageplan kann problemlos
aus dem Geoportal Sachsenatlas ausgedruckt und der Grundbuchauszug beantragt
worden sein. Weiterhin ist auch zu mutmaßen, dass der Grundbuchauszug nicht
vollständig einsehbar ist.
Die Stadt könne
über ein derartiges Projekt grundsätzlich zwar froh sein, es würde aber auch
ein enormer Aufwand damit zusammenhängen und die Stadt müsse auch auf die
geordnete, städtebauliche Entwicklung achten und dafür Sorge tragen.
Deshalb wird
vorgeschlagen, den Antrag unter Verweis auf die fehlende Zustimmung des Grundstückseigentümers
sowie auf fehlende Informationen insgesamt zunächst zurückzuweisen und den
Antragsteller aufzufordern, einen neuen, substantiierten Antrag zu stellen.
Herr Jung merkt an,
dass die Forderung, sich an den regulären Ablauf und die Herangehensweise zu
halten, nur fair ist. Herr Kowalle stimmt dem zu. Man müsse abwarten, ob die
Firma den Antrag noch einmal regulär einreicht oder ob das Projekt aus diesem
Grund nicht durchgeführt wird.
Frau Gubick fragt,
ob das Flurstück aktuell landwirtschaftlich genutzt wird oder eine Wiese ist
und ob es sich um Flutgebiet handelt. Herr Bigl antwortet, dass das Flurstück
als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, aber aktuell nur Wiese ist.
Herr Jung ergänzt, dass der Hochwasserschutz nicht bis zu dem Flurstück reicht,
daher wird dieses vermutlich nur wenig von Hochwasser betroffen sein. Selbst
wenn es Flutgebiet wäre, müsste die Stadt dies nicht prüfen.
Protokollbeschluss:
Der Technische
Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau weist den Antrag der
enem endless energy
GmbH vom 07.04.2022 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bauleitverfahrens
zunächst zurück, die Zustimmung des Grundstückseigentümers
Liegt nicht vor,
die Informationen und Erläuterungen zum Vorhaben selbst werden als
Nicht ausreichend eingeschätzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller
entsprechend zu
informieren und zur Abgabe eines neuen, substantiierteren Antrages
aufzufordern.