Mit Schreiben vom 07.04.2022 stellte die enen endless energy GmbH, Bruder-Kremer-Straße 6, 65549 Limburg a.d. Lahn einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitverfahrens zur Errichtung eines Solarparks auf dem FlSt. 188/3 Gemarkung Oberhaßlau.

 

Das Vorhaben stellt sich fragwürdig dar, ebenso die Art und Weise des Herangehens der Firma an ein derartiges Projekt. Dem Schreiben sind ein Lageplan sowie der Grundbuchauszug des Flurstücks beigefügt, weitere Erläuterungen zur planerischen Betreuung, Einspeisepunkten, Zuwegungen oder gar Referenzen der Firma fehlen gänzlich. Weiterhin fehlt auch eine Zustimmung des Grundstückseigentümers, der laut Eintragung Herr Matthias Kunz ist.

 

Herr Bigl merkt an, dass die Firma zusätzlich eine E-Mail mit einer Firmenpräsentation an ihn gesandt hatte, diese jedoch im Spam-Ordner zu finden war.

 

Dennoch sei der Antrag aufgrund des aktuellen Booms in der Branche mit alternativer Energiegewinnung mit Skepsis zu betrachten. Der beigefügte Lageplan kann problemlos aus dem Geoportal Sachsenatlas ausgedruckt und der Grundbuchauszug beantragt worden sein. Weiterhin ist auch zu mutmaßen, dass der Grundbuchauszug nicht vollständig einsehbar ist.

 

Die Stadt könne über ein derartiges Projekt grundsätzlich zwar froh sein, es würde aber auch ein enormer Aufwand damit zusammenhängen und die Stadt müsse auch auf die geordnete, städtebauliche Entwicklung achten und dafür Sorge tragen.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, den Antrag unter Verweis auf die fehlende Zustimmung des Grundstückseigentümers sowie auf fehlende Informationen insgesamt zunächst zurückzuweisen und den Antragsteller aufzufordern, einen neuen, substantiierten Antrag zu stellen.

 

Herr Jung merkt an, dass die Forderung, sich an den regulären Ablauf und die Herangehensweise zu halten, nur fair ist. Herr Kowalle stimmt dem zu. Man müsse abwarten, ob die Firma den Antrag noch einmal regulär einreicht oder ob das Projekt aus diesem Grund nicht durchgeführt wird.

 

Frau Gubick fragt, ob das Flurstück aktuell landwirtschaftlich genutzt wird oder eine Wiese ist und ob es sich um Flutgebiet handelt. Herr Bigl antwortet, dass das Flurstück als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, aber aktuell nur Wiese ist. Herr Jung ergänzt, dass der Hochwasserschutz nicht bis zu dem Flurstück reicht, daher wird dieses vermutlich nur wenig von Hochwasser betroffen sein. Selbst wenn es Flutgebiet wäre, müsste die Stadt dies nicht prüfen.

 

Protokollbeschluss:

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau weist den Antrag der

enem endless energy GmbH vom 07.04.2022 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen

Bauleitverfahrens zunächst zurück, die Zustimmung des Grundstückseigentümers

Liegt nicht vor, die Informationen und Erläuterungen zum Vorhaben selbst werden als

Nicht ausreichend eingeschätzt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller

entsprechend zu informieren und zur Abgabe eines neuen, substantiierteren Antrages

aufzufordern.