- Herr Kallweit informiert, er sei heute beim Aufhängen von Wahlplakaten von einem Grundstückseigentümer angesprochen worden, der ihm das Betreten der Wiese und somit das Aufhängen eines Plakates am Mast verboten hätte. Daraufhin habe er bei Frau Galla/Ordnungsamt nachgefragt, ob dieses Verbot so rechtens sei. Da sie die Anfrage nicht genau beantworten könne, stellt er die Anfrage nochmals hier im Ausschuss.

Der Vorsitzende Herr Jung rät, sich in solch einer Situation zu entschuldigen und weiterzugehen. Für die Aufhängung der Plakate empfehle er die städtischen Straßenbeleuchtungsmaste, aber keine Verkehrszeichenmaste und die Sichtbehinderung ist auszuschließen.