Sitzung: 23.06.2022 Stadtrat
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/016/2022
Die vom Stadtrat am
31.03.2022 beschlossene Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde mit
Bescheid vom 29.04.2022 durch das Landratsamt genehmigt. Jedoch müssen im §1
Ergebnishaushalt noch einige Angaben korrigiert werden. Inhaltlich ergeben sich
keine Änderungen. Mit dem heutigen Beschluss durch den Stadtrat wird die
Genehmigung rechtskräftig.
Es gibt dazu keine
Anfragen.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau – Haßlau
beschließt die Ergänzungen und Richtigstellungen der Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 gemäß Haushaltsverfügung des Landkreises Zwickau vom 29.04.2022.