Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die vom Stadtrat am 31.03.2022 beschlossene Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde mit Bescheid vom 29.04.2022 durch das Landratsamt genehmigt. Jedoch müssen im §1 Ergebnishaushalt noch einige Angaben korrigiert werden. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen. Mit dem heutigen Beschluss durch den Stadtrat wird die Genehmigung rechtskräftig.

 

Es gibt dazu keine Anfragen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau – Haßlau beschließt die Ergänzungen und Richtigstellungen der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Haushaltsverfügung des Landkreises Zwickau vom 29.04.2022.