Sitzung: 23.06.2022 Stadtrat
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/017/2022
Der Vorsitzende
begrüßt Frau Schauer, Regionalmanagerin des Zukunftsregion Zwickau e.V.. Sie
war bereits in der letzten Sitzung des TA anwesend, um die LEADER-Strategie zu
präsentieren. Das dazugehörige Dokument ist den Stadträtinnen und Stadträten
mit den Sitzungsunterlagen zugegangen. Der Beschluss wurde in beiden
Ausschüssen zur Zustimmung empfohlen.
Es gibt dazu keine
Anmerkungen oder Anfragen.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
- Der Stadtrat Wilkau-Haßlau bestätigt die erarbeitete
LEADER-Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Zwickauer Land 2023-2027
und möchte diese aktiv unterstützen und umsetzen.
- Der Stadtrat Wilkau-Haßlau beschließt, sich an der Finanzierung der Lokalen Aktionsgruppe
Zwickauer Land und des Regionalmanagements (einschließlich Evaluierung und
Monitoring LES) für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2029 zu beteiligen,
ohne der die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im gleichen
Zeitraum nicht möglich ist.
Das Jahr 2023 wir noch durch die bestehenden Beschlüsse finanziell abgedeckt.
Die Finanzierung erfolgt durch eine
Vorfinanzierung des Förderanteils in Höhe von 95 % und der Übernahme des
Eigenanteils in Höhe von 5 %.
Alle beteiligten Städte und Gemeinden teilen
sich die Finanzierung untereinander auf.
Basis ist dafür die Zahl der EinwohnerInnen mit Stand vom Februar 2022, die in
für LEADER voll förderfähigen Ortschaften gemäß der Interessenbekundung vom
März 2021 leben.
Für die Stadt Wilkau-Haßlau ergeben sich
vorläufig folgende Kosten:
·
Zugrunde liegende EinwohnerInnenzahl: 2.879
EinwohnerInnen (3,47 % am LEADER-Gebiet)
·
Gesamtkosten LAG-Betreibung für Wilkau-Haßlau (100 %): 70.000 €
·
Anteil Vorfinanzierung (95 %), die zurückgezahlt
werden: 66.500 €
·
Anteil Eigenanteil (5%), der gezahlt werden muss:
3.500 €
·
Damit ergeben sich von 2024 bis 2029 Jahresraten in
Höhe von 11.667 €, die jeweils zum 15.06. eines Jahres gezahlt werden sollen.
Überschüsse werden mit dem letzten Auszahlungsantrag der Stadt
rückerstattet.