Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende begrüßt Frau Schauer, Regionalmanagerin des Zukunftsregion Zwickau e.V.. Sie war bereits in der letzten Sitzung des TA anwesend, um die LEADER-Strategie zu präsentieren. Das dazugehörige Dokument ist den Stadträtinnen und Stadträten mit den Sitzungsunterlagen zugegangen. Der Beschluss wurde in beiden Ausschüssen zur Zustimmung empfohlen.

 

Es gibt dazu keine Anmerkungen oder Anfragen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

  1. Der Stadtrat Wilkau-Haßlau bestätigt die erarbeitete LEADER-Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Zwickauer Land 2023-2027 und möchte diese aktiv unterstützen und umsetzen.

 

  1. Der Stadtrat Wilkau-Haßlau beschließt, sich an der Finanzierung der Lokalen Aktionsgruppe Zwickauer Land und des Regionalmanagements (einschließlich Evaluierung und Monitoring LES) für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2029 zu beteiligen, ohne der die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im gleichen Zeitraum nicht möglich ist.


Das Jahr 2023 wir noch durch die bestehenden Beschlüsse finanziell abgedeckt.

 

Die Finanzierung erfolgt durch eine Vorfinanzierung des Förderanteils in Höhe von 95 % und der Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 5 %.

Alle beteiligten Städte und Gemeinden teilen sich die Finanzierung untereinander auf.
Basis ist dafür die Zahl der EinwohnerInnen mit Stand vom Februar 2022, die in für LEADER voll förderfähigen Ortschaften gemäß der Interessenbekundung vom März 2021 leben.

 

Für die Stadt Wilkau-Haßlau ergeben sich vorläufig folgende Kosten:

·         Zugrunde liegende EinwohnerInnenzahl: 2.879 EinwohnerInnen (3,47 % am LEADER-Gebiet)           

·         Gesamtkosten LAG-Betreibung für Wilkau-Haßlau (100 %): 70.000 €

·         Anteil Vorfinanzierung (95 %), die zurückgezahlt werden: 66.500 €

·         Anteil Eigenanteil (5%), der gezahlt werden muss: 3.500 €

·         Damit ergeben sich von 2024 bis 2029 Jahresraten in Höhe von 11.667 €, die jeweils zum 15.06. eines Jahres gezahlt werden sollen.

Überschüsse werden mit dem letzten Auszahlungsantrag der Stadt rückerstattet.