Sitzung: 22.09.2022 Stadtrat
Vorlage: BV/023/2022
Der Vorsitzende
erklärt, dass zur Vereinfachung und zur schnelleren Erledigung auf verschiedene
Bestandteile gemäß gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 SächsGemO bei der
Erstellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden sollte. Dies gilt allerdings
nur für die vergangenen Haushaltsjahre bis 2020. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist
dies mehr nicht möglich. Der Verzicht bedeutet weniger Aufwand und kürzere
Bearbeitungsdauer, so dass die noch ausstehenden Jahresabschlüsse relativ zügig
aufgeholt werden können.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und
stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, dass bei den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre
bis einschließlich 2020 auf Bestandteile gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4
SächsGemO verzichtet wird.