Der Vorsitzende erklärt, dass zur Vereinfachung und zur schnelleren Erledigung auf verschiedene Bestandteile gemäß gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 SächsGemO bei der Erstellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden sollte. Dies gilt allerdings nur für die vergangenen Haushaltsjahre bis 2020. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist dies mehr nicht möglich. Der Verzicht bedeutet weniger Aufwand und kürzere Bearbeitungsdauer, so dass die noch ausstehenden Jahresabschlüsse relativ zügig aufgeholt werden können.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, dass bei den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 auf Bestandteile gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 SächsGemO verzichtet wird.