Sitzung: 08.09.2022 Technischer Ausschuss
Die Überarbeitung des
Straßenbestandsverzeichnisses erfolgte gemäß Erlass des Staatsministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) auf der Grundlage der „Anweisung
Straßendatenbank -ASB“ (Az. 52-3905.00 vom 18.07.2005).
Die Straßenkarten, die den bisherigen
Straßenbestandsverzeichnissen zugrunde lagen und die im Wesentlichen auf alten
Flurkarten aus den 50er Jahren basierten und nicht fortgeschrieben worden sind,
wurden nun durch digitale Karten ersetzt. Verschiedene Straßenarten sind
farblich unterschieden und den Straßennamen zugeordnet.
Nach ASB 2005 ist eine Definition
von Nullstreifen nicht mehr vorgesehen, d. h. die Längenmessung von Straßen für
z. B. Statistiken und Straßenlastenausgleich beginnt für alle Straßenabschnitte
am Schnittpunkt der Straßenachsen, unabhängig davon, wer Baulastträger der
Kreuzungsfläche ist oder welcher Straßenzug von der Gemeinde als durchgängig
festgelegt worden ist.
Der Bürgermeister führt aus, dass
durch Wilkau-Haßlau nach altem Bestandsverzeichnis bisher 42,753 Straßenkilometer
führten und nach Neuberechnung nun 43,859 Straßenkilometer. Diese veränderten
Längenangaben sind insbesondere für den Straßenlastenausgleich von finanzieller
Bedeutung.
Durch Flurstücksteilverkäufe
haben sich Veränderungen bei den Flurstücks-Nummern ergeben, alle Eintragungen
wurden dahingehend überprüft und aktualisiert.
Die Netzknotenpunkte für alle
öffentlichen Straßen konnten auf Grund geänderter technischer Möglichkeiten auf
den jeweiligen Bestandskarten ergänzt werden.
Er weist zudem darauf hin, dass
alle Straßen, über die gerichtlich entschieden worden ist, d. h. deren
Öffentlichkeit durch Gerichtsauffassung verneint wurde, nicht in das
Bestandsverzeichnis aufgenommen wurden. Auch die zu spät beantragten Widmungen
sind nicht berücksichtigt.
Weiterhin wurde von der Aufnahme
von sonstigen Privatwegen Abstand genommen, da mit Öffentlichkeit eines Weges
die Stadt Träger der Straßenbaulast wird.
Der streitgegenständliche Waldweg
in Silberstraße bleibt aber im Bestandsverzeichnis. Der Fall liegt derzeit am
OLG in Revision. Die Stadt geht davon aus, dass das Straßenbestandsverzeichnis
in der Fassung von 1996 rechtskräftig ist, daher verbietet sich hier zunächst
jedwede Änderung.
Die aktualisierte Fassung soll in
einer der nächsten SR-Sitzungen vorgelegt und zur Auslegung gebilligt werden.
Es soll aufgrund des möglichen Konfliktpotentials nochmals das gesamte
Verfahren unter Einhaltung aller Fristen und erforderlichen Bekanntmachungen
durchgeführt werden, um zukünftig größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen.
Herr Eißmann:
Er fragt nach, ob die
Verschiebung der Eigentumsverhältnisse bis hin zu den Knotenpunkten etwa neue
bzw. andere Verpflichtungen für die Eigentümer zur Folge hat?
Der Bürgermeister verneint die
Frage. Wenn die Straßen öffentlich gewidmet sind, obliegt die
Verkehrssicherungspflicht der Stadt und diese muss für anfallende Kosten dann
auch aufkommen.
Herr Jung:
Er benennt die 43,859
Straßenkilometer als sehr große Verkehrsfläche, welche die Stadt innehat und
möchte wissen, ob man diese Fläche auch in qm beziffern könne?
Der Bürgermeister antwortet
darauf, dass ihm eine derartige Größe nicht vorliege. Für die
Unterhaltungspauschale seien allerdings auch nur die Kilometer von Bedeutung.
Herr Rißmann:
Er möchte wissen, ob im Straßenbestandsverzeichnis
auch die Regelbaubreite mit angegeben wird?
Der Bürgermeister entgegnet, dass
eine solche Größenangabe nicht vorgesehen ist, weil diese für die
Finanzzuweisung, um die Verkehrsflächen zu bewirtschaften, ebenfalls nicht
ausschlaggebend sei.
Herr Rißmann möchte zudem noch
wissen, ob bekannt ist, welche Medien im Straßenkörper liegen?
Der Bürgermeister antwortet, dass
man bei alten Straßen dazu keinerlei Info habe. Nur bei neuen Straßen, die
entweder saniert oder grundhaft ausgebaut wurden, könne man solche Infos
erhalten. Allerdings bekommt man in Sachsen die Leitungspläne vom Versorger nur
gegen Gebühr ausgehändigt, das sei gesetzlich im Freistaat so geregelt. In
Bayern bspw. müssen solche Informationen vom Versorger in eine zentrale Datenbank
eingepflegt werden.