Die Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses erfolgte gemäß Erlass des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) auf der Grundlage der „Anweisung Straßendatenbank -ASB“ (Az. 52-3905.00 vom 18.07.2005).

Die Straßenkarten, die den bisherigen Straßenbestandsverzeichnissen zugrunde lagen und die im Wesentlichen auf alten Flurkarten aus den 50er Jahren basierten und nicht fortgeschrieben worden sind, wurden nun durch digitale Karten ersetzt. Verschiedene Straßenarten sind farblich unterschieden und den Straßennamen zugeordnet.

Nach ASB 2005 ist eine Definition von Nullstreifen nicht mehr vorgesehen, d. h. die Längenmessung von Straßen für z. B. Statistiken und Straßenlastenausgleich beginnt für alle Straßenabschnitte am Schnittpunkt der Straßenachsen, unabhängig davon, wer Baulastträger der Kreuzungsfläche ist oder welcher Straßenzug von der Gemeinde als durchgängig festgelegt worden ist.

Der Bürgermeister führt aus, dass durch Wilkau-Haßlau nach altem Bestandsverzeichnis bisher 42,753 Straßenkilometer führten und nach Neuberechnung nun 43,859 Straßenkilometer. Diese veränderten Längenangaben sind insbesondere für den Straßenlastenausgleich von finanzieller Bedeutung.

Durch Flurstücksteilverkäufe haben sich Veränderungen bei den Flurstücks-Nummern ergeben, alle Eintragungen wurden dahingehend überprüft und aktualisiert.

Die Netzknotenpunkte für alle öffentlichen Straßen konnten auf Grund geänderter technischer Möglichkeiten auf den jeweiligen Bestandskarten ergänzt werden.

Er weist zudem darauf hin, dass alle Straßen, über die gerichtlich entschieden worden ist, d. h. deren Öffentlichkeit durch Gerichtsauffassung verneint wurde, nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen wurden. Auch die zu spät beantragten Widmungen sind nicht berücksichtigt.

Weiterhin wurde von der Aufnahme von sonstigen Privatwegen Abstand genommen, da mit Öffentlichkeit eines Weges die Stadt Träger der Straßenbaulast wird.

Der streitgegenständliche Waldweg in Silberstraße bleibt aber im Bestandsverzeichnis. Der Fall liegt derzeit am OLG in Revision. Die Stadt geht davon aus, dass das Straßenbestandsverzeichnis in der Fassung von 1996 rechtskräftig ist, daher verbietet sich hier zunächst jedwede Änderung.

Die aktualisierte Fassung soll in einer der nächsten SR-Sitzungen vorgelegt und zur Auslegung gebilligt werden. Es soll aufgrund des möglichen Konfliktpotentials nochmals das gesamte Verfahren unter Einhaltung aller Fristen und erforderlichen Bekanntmachungen durchgeführt werden, um zukünftig größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Herr Eißmann:

Er fragt nach, ob die Verschiebung der Eigentumsverhältnisse bis hin zu den Knotenpunkten etwa neue bzw. andere Verpflichtungen für die Eigentümer zur Folge hat?

Der Bürgermeister verneint die Frage. Wenn die Straßen öffentlich gewidmet sind, obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Stadt und diese muss für anfallende Kosten dann auch aufkommen.

 

Herr Jung:

Er benennt die 43,859 Straßenkilometer als sehr große Verkehrsfläche, welche die Stadt innehat und möchte wissen, ob man diese Fläche auch in qm beziffern könne?

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass ihm eine derartige Größe nicht vorliege. Für die Unterhaltungspauschale seien allerdings auch nur die Kilometer von Bedeutung.

 

Herr Rißmann:

Er möchte wissen, ob im Straßenbestandsverzeichnis auch die Regelbaubreite mit angegeben wird?

Der Bürgermeister entgegnet, dass eine solche Größenangabe nicht vorgesehen ist, weil diese für die Finanzzuweisung, um die Verkehrsflächen zu bewirtschaften, ebenfalls nicht ausschlaggebend sei.

 

Herr Rißmann möchte zudem noch wissen, ob bekannt ist, welche Medien im Straßenkörper liegen?

Der Bürgermeister antwortet, dass man bei alten Straßen dazu keinerlei Info habe. Nur bei neuen Straßen, die entweder saniert oder grundhaft ausgebaut wurden, könne man solche Infos erhalten. Allerdings bekommt man in Sachsen die Leitungspläne vom Versorger nur gegen Gebühr ausgehändigt, das sei gesetzlich im Freistaat so geregelt. In Bayern bspw. müssen solche Informationen vom Versorger in eine zentrale Datenbank eingepflegt werden.