Sitzung: 08.09.2022 Technischer Ausschuss
Der Bürgermeister informiert,
dass es einen Kaufantrag von einem Anlieger für eine Teilfläche hinter dem
Rittergut gegeben hat. Die in Rede stehende Fläche gehört der Stadt
Wilkau-Haßlau und hat eine Größe von insgesamt 3.585 qm. Nach heutigem Stand
der Flurkarte befindet sich die Fläche im Außenbereich und kann deshalb derzeit
nicht bebaut werden.
Im Entwurf des
Flächennutzungsplanes Silberstraße, der zwar nicht rechtskräftig ist, aber als
Richtlinie mit herangezogen wird, ist das Flurstück als allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen. Die Fläche sei also entwicklungsfähig und mit der Erstellung eines
Bebauungsplanes wäre es möglich Baurecht herzustellen.
Sollte in Zukunft geplant werden,
aus der Fläche Bauland zu machen, muss ein Wertgutachten für die Grünfläche
erstellt werden, das dann auch zu Baulandpreisen verkauft werden kann. Hier
muss allerdings eine grundsätzliche Entscheidung im Stadtrat getroffen werden,
wie mit der Fläche hinter dem Rittergut weiter zu verfahren ist.
Der Bürgermeister schlägt daher vor,
die Teilfläche nicht herauszulösen und zu verkaufen.
Herr Jung:
Er teilt die Auffassung des Bürgermeisters
und befürwortet einen Teilverkauf ebenfalls nicht. Er spricht sich auch dagegen
aus, bereits vorab Zusagen an mögliche Interessenten zu tätigen, um keine
falschen Erwartungen zu wecken.
Herr Kowalle:
Er lehnt einen
Teilverkauf auch ab. Das Herauslösen einer Fläche aus dem „großen Ganzen“ hält
er für ungünstig.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der
Stadt Wilkau-Haßlau stimmt einem Verkauf des Flurst.-Nr. 96/3 – Gemarkung
Silberstraße auch in Teilen nicht zu, der Kaufantrag von Herrn Krämer wird
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
- |
Nein-Stimmen: |
9 |
Enthaltung: |
- |