Der Bürgermeister informiert, dass es einen Kaufantrag von einem Anlieger für eine Teilfläche hinter dem Rittergut gegeben hat. Die in Rede stehende Fläche gehört der Stadt Wilkau-Haßlau und hat eine Größe von insgesamt 3.585 qm. Nach heutigem Stand der Flurkarte befindet sich die Fläche im Außenbereich und kann deshalb derzeit nicht bebaut werden.

Im Entwurf des Flächennutzungsplanes Silberstraße, der zwar nicht rechtskräftig ist, aber als Richtlinie mit herangezogen wird, ist das Flurstück als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche sei also entwicklungsfähig und mit der Erstellung eines Bebauungsplanes wäre es möglich Baurecht herzustellen.

Sollte in Zukunft geplant werden, aus der Fläche Bauland zu machen, muss ein Wertgutachten für die Grünfläche erstellt werden, das dann auch zu Baulandpreisen verkauft werden kann. Hier muss allerdings eine grundsätzliche Entscheidung im Stadtrat getroffen werden, wie mit der Fläche hinter dem Rittergut weiter zu verfahren ist.

Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Teilfläche nicht herauszulösen und zu verkaufen.

 

Herr Jung:

Er teilt die Auffassung des Bürgermeisters und befürwortet einen Teilverkauf ebenfalls nicht. Er spricht sich auch dagegen aus, bereits vorab Zusagen an mögliche Interessenten zu tätigen, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Herr Kowalle:

Er lehnt einen Teilverkauf auch ab. Das Herauslösen einer Fläche aus dem „großen Ganzen“ hält er für ungünstig.

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt einem Verkauf des Flurst.-Nr. 96/3 – Gemarkung Silberstraße auch in Teilen nicht zu, der Kaufantrag von Herrn Krämer wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

-

Nein-Stimmen:

9

Enthaltung:

-