Sitzung: 10.11.2022 Verwaltungs- und Sozialausschuss
Schulbezirkssatzung
Der Vorsitzende informiert über die
Schulbezirkssatzung der Stadt Wilkau-Haßlau (Thema bereits ausführlich im
Verwaltungs- und Soziausschusses vom 06.10.2022). Die Stadt sieht nicht vor,
diese zu ändern, so wie es das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB)
vorgeschlagen hatte. Die Stadt besitze eine gültige Satzung, welche korrekt ist
und somit seitens der Stadt nicht geändert werden müsse, es bestehe also kein
Handlungsbedarf. Auf weitere Reaktionen und Informationen seitens des LASUB
bleibe abzuwarten.
Schulbuchssatzung
Der Vorsitzende informiert, dass die Stadt seine
Schulbuchsatzung überarbeiten müsse. Die Notwendigkeit der Änderung besteht
darin, dass die aktuelle Satzung aus dem Jahre 1997 stammt und folglich
veraltet ist. Über die Jahre haben sich die Gesetzlichkeiten geändert, sodass
man die Satzung nun an aktuelle Gesetzlichkeiten anpassen müsse, wie z. B. die
Nutzungsdauer der Bücher, die Lehrplangestaltung oder auch der Schadensersatz
über beschädigte Bücher bzw. Bücher, die abhandengekommen sind. Des Weiteren
soll auch der Inhalt redaktionell geändert werden.
Der Vorsitzende bittet, dass die Fraktionen noch einmal darüber beraten. Die
Satzung müsse bis spätestens zum Beginn des nächsten Schuljahres 2023/2024
beschlossen werden.
Fachbereichsleiterin Anja Graichen fügt bei, dass
mit den Schulleitern der Schulen gesprochen wurde und dass sich auch die Schule
untereinander einigen sollen. Die Grundschulen haben die Vorstellung zum
Beispiel zum Schulanfang der Grundschüler Fibeln zu verschenken. Seitens der
Stadt würde sich aber ein Einschulungsgeschenk, welches jedoch keine Bücher
vorsieht, als Lösung anbieten. So wird es auch in anderen Städten gehandhabt.
Grundsätzlich, so der Vorsitzende, besteht keine
Pflicht, den Schülern ein Geschenk zukommen zu lassen, jedoch ist dies seitens
der Stadt aus sozialer Sicht trotzdem angedacht.
Ausschussmitglied Sabine Kallweit ergänzt, dass bei
den Kindern nicht gespart werden sollte.
Der Vorsitzende ist der gleichen Meinung.
Stadtanzeiger
Der Vorsitzende informiert, dass es in der
Vergangenheit Probleme bei der Zustellung des Stadtanzeigers an die städtischen
Haushalte gibt. Laut aktuellen Zusteller BLICK ist eine Zustellung von 85 % der
Haushalte garantiert. Jedoch, so der Vorsitzende, ist dies eben nicht der Fall.
Auf Kontakt seitens der Stadt an den zuständigen Zusteller BLICK gibt es keine
Reaktion.
Dem Vorsitzenden ist bekannt, dass ein großer
Mangel an Zeitungsausträger besteht. Somit ist eine Verbesserung der aktuellen
Lage nicht in Sicht. Die vorgesehen Stadtanzeiger, welche als Reserve im
Rathaus hinterlegt sind, sind häufig alle. Es handelt sich dabei um weitere 100
Ausgaben.
Aktuell, so der Vorsitzende, werden an Haushalte,
welchen keinen Stadtanzeiger erhalten haben, der per Post an die Haushalte
verschickt. Hier trägt die Stadt die Versandkosten (Porto).
Eine Lösung wäre die Übergabe des Austragens an den
Wochenendspiegel. Die Stadt hat jedoch auch bei dem Wochenendspiegel bereits
früher die Erfahrung machen müssen, dass es auch dort Probleme beim Austragen
gibt. Somit würde es keine bessere Lösung darstellen.
Eine weitere Lösung bestehe darin, den
Stadtanzeiger mit der Deutschen Post AG austragen. Die Zustellung wäre hier
garantiert, jedoch auch sehr kostenintensiv. Laut Angebot wären monatliche
Kosten von 4.500,00 € fällig.
Die Finanzierung erfolgt aktuell über Werbeanzeigen
im Stadtanzeiger und aus dem städtischen Haushalt.
Ein weiterer Lösungsvorschlag wäre, den
Stadtanzeiger in verschiedenen Auslagestellen, wie z. B. Geschäfte im
Stadtgebiet auszulegen. Dort können sich Leser diesen selbst organisieren. Die
Stadt müsse sich um die Anlieferung der Anzeiger an die Auslegestellen kümmern.
Jedoch habe sich gezeigt, dass eine Vielzahl ältere, nicht mobile Menschen
Interesse am Stadtanzeiger zeigen, für diese wäre die Abholung des
Stadtanzeigers von Auslagestellen eher schwierig.
Weiterhin steht der Stadtanzeiger online unter www.wilkau-hasslau.de/amtsblatt zur
Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen werden über das Internet bekannt gegeben,
so sieht es auch die Bekanntmachungssatzung der Stadt Wilkau-Haßlau vom
18.05.2021 vor.
Des Weiteren könne man, so der Vorsitzende, in
Zukunft mehr auf die Onlineausgabe setzen und dafür weniger Ausgaben liefern,
hier ist aber zu beachten, dass dadurch weniger Werbeinteressenten für den
Stadtanzeiger Interesse zeige und so im Umkehrschluss weniger Werbung
geschalten wird. Auch jüngere Menschen setzen mehr das Interesse auf die
Onlineausgabe.
In Zukunft könne man sich auch Gedanken darüber
machen, den Stadtanzeiger ausschließlich online zur Verfügung zu stellen und
dafür nur quartalsweise ein Amtsblatt an die Haushalte liefern zu lassen, so
macht es z. B. der Landkreis Zwickau, so der Vorsitzende.
Im Übrigen wird darüber informiert, dass der
Stadtanzeiger aber erst einmal wie gehabt, im Doppelhaushalt 2023/2024
eingeplant ist.
Der Vorsitzende erklärt außerdem, dass man
eventuell den Druck und die Erstellung des Stadtanzeigers an eine Druckerei
auch außerhalb der Stadt vergeben könne, welche preiswerte sind, als die
aktuelle Druckerei, welche den Stadtanzeiger für die Stadt druckt und erstellt.
Ausschussmitglied Reinhard Röthig fragt, wer die
Werbeeinnahmen des Stadtanzeigers erhält?
Der Vorsitzende erklärt, dass diese an die
Druckerei Zschiesche gehen.
Ausschussmitglied Matthias Metzing fügt bei, dass
auch er aktuell keine Lösung bei den Austrägern sieht. Als Vorschlag bringt er
ein, dass man über einen Newsletter informieren kann, wenn Anzeiger in
Geschäften ausgelegt wurden und welche Themen diese beinhalten. Zum Thema
„Versand Stadtanzeiger Haushalte“ sagt er, dass die Stadt den Versand an
diejenigen, welchen den Anzeiger unbedingt erhalten möchten, in Rechnung
stellen soll.
Fachbereichsleiterin Manuela Göckeritz ergänzt,
dass der Versand des Stadtanzeigers an Haushalte, welche sich außerhalb der
Stadt Wilkau-Haßlau befinden, bereits kostenpflichtig ist.
Ausschussmitglied Frau Kallweit, S. fragt,
inwiefern der Vertrag gekündigt werden könne?
Fachbereichsleiterin Frau Göckeritz antwortet, dass
sich die Verwaltung diesbezüglich über die Vertragsdetails informieren wird.
Ausschussmitglied Dietmar Kallweit fragt, wie hoch
die Zustellquote des Stadtanzeiger ist?
Der Vorsitzende antwortet, dass die Zustellquote
aktuell 50% beträgt, berechnet über die Rückmeldungen, die die Stadt erhält.
Jedoch erhält die Stadt nicht immer eine Rückmeldung, falls der Stadtanzeiger
an einen Haushalt nicht geliefert wird.
Ausschussmitglied Herr Metzing fügt bei, dass man
theoretisch eine Zustellung mit Dienstfahrzeugen der Stadt durchführen könnte,
jedoch ist das in der Praxis zu teuer, auch angesichts der aktuellen
Kraftstoffpreise.
Die Diskussion „Thema Stadtanzeiger“ ist beendet,
der Vorsitzende erklärt, dass eine Lösung gefunden werden muss, aktuell besteht
aber kein Zeitdruck. Er fügt bei, dass der Trend wohl zur Onlineausgabe gehen
wird.
Notfallplan „Black-Out“ Energie
Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand
bezüglich eines Notfallplanes im Zuge eines „Black-Out“ der Energieversorgung.
In dem o. g. Falle kann der Betrieb aller
Einrichtungen nicht mehr gewährleistet werden. Bestimmte Einrichten sollen über
Notstrom betriebsbereit gehalten werden. Dies betrifft z. B. die Feuerwehr
Wilkau-Haßlau, die Feuerwehr Silberstraße und die Feuerwehr Culitzsch. Dort
finden aktuell Planungen statt, um eine Notstromversorgung sicherzustellen, z.
B. im Zuge eines Notstromaggregates. Der erste Schritt umfasst die Schaffung
von technischen Voraussetzungen. Die Kosten liegen bei ca. 12.800 €.
Im Falle eines „Black-Out“ werden Schulen
geschlossen bleiben. Die Kindergärten werden eine Notbetreuung für Eltern mit
Systemrelevanten Berufen sicherstellen. Jedoch soll die Betreuung dann in der
Sporthalle Mozartstraße stattfinden, dort werden ebenfalls Voraussetzungen für
einen Notstromzugang geschaffen. Ebenfalls wird in dem Gebäude eine neue
Heizungsanlage, welche mit Wasserstoff betrieben wird, eingebaut, betreiben
wird diese die einsenergie Sachsen. Diese können im Falle eine „Black-Out“ mit
einem Wasserstofftank den Betrieb der Heizung sicherstellen. Hierbei zahlt die
Stadt nur die verbrauchte Wärme.
Außerdem soll auch die Muldentalhalle mit Notstrom
versorgt werden, dort können die Menschen versorgt werden, entsprechende Räumlichkeiten
stehen zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil besteht dort außerdem, denn der
Supermarkt in der Muldentalhalle kann über den Notstrom weiter den Betrieb
aufrechterhalten, somit ist die Lebensmittelversorgung sichergestellt.
In der Küche „Kita Am Sandberg“ soll ebenfalls
Notstrom zur Verfügung gestellt werden, um dort die Versorgung von Küche und
Wirtschaftsräume sicherzustellen.
In einer Sitzung der einsenergie Sachsen wurde den
Sitzungsmitgliedern mitgeteilt, dass in diesem Winter keine Gas- und
Energieengpässe zu erwarten seien, so der Vorsitzende.
Ausschussmitglied i. V. Dietmar Kallweit fügt bei,
dass die Verwaltung eine Beratung mit den privaten Trägern von bspw.
Pflegeheimen organisieren sollte. In der Beratung soll besprochen werden, in wie
fern private Träger auf Notfälle vorbereiten sind und wie man sich
untereinander helfen könne.
Der Vorsitzende erklärt, dass die privaten Träger,
wie z. B. Pflegeheime nur entsprechend der Belegung unterstützen können.
Leiter Stadtfeuerwehr Herr Paschen fügt bei, dass
die Feuerwehr in engem Kontakt mit den privaten Trägern von Pflegeeinrichtungen
steht. Die Feuerwehr informiert sich regelmäßig über Probleme und fragt
Vorbereitungen bzgl. Notfälle ab.
Ebenfalls sagt Herr Paschen, dass der Landkreis
Zwickau einen Notfallplan bzgl. eines Energie „Black-Outes“ erarbeitet, dort
ist u. a. auch der Rettungszweckverband mit in die Erstellung dieses Planes mit
einbezogen.
Ausschussmitglied i. V. Herr Kallweit, D. fügt bei,
dass man den Notfallplan als generelles Thema betrachten sollte, denn der
„Black-Out“ kann nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in Folgejahren
eintreten. Folglich sollte man sich besser vorbereiten.
Ausschussmitglied Herr Röthig informiert sich nach
dem aktuellen Stand des Zwischenspeichers.
Der Vorsitzende antwortet, dass der Bauantrag dafür
zurückgeozogen wurde.
Verkauf Flurstück 70 „Neue Ruhe“, Gemarkung
Silberstraße
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Stadt
das Flurstück 70, Lage Neue Ruhe, Gemarkung Silberstraße veräußern möchte. Bei
Flurstück handelt es sich um kein Bauland. Das Flurstück ist schwer erreichbar,
da herum um dieses keine Wegrechte, sowie städtische Grundstücke anliegen. Der
Pflegeaufwand für das 1.760m² beziffert sich aktuell auf ca. 1.500,00 €. Laut
dem Vorsitzenden wurden bereits mit den Kaufinteressenten Gespräche geführt.
Der Käufer würde das Grundstück in einen ordentlichen Zustand versetzen. Die
anfallenden Notarkosten soll der Käufer tragen.
Dazu gibt es seitens der Ausschussmitglieder keine
Einwände bzw. Anfragen.