Schulbezirkssatzung

Der Vorsitzende informiert über die Schulbezirkssatzung der Stadt Wilkau-Haßlau (Thema bereits ausführlich im Verwaltungs- und Soziausschusses vom 06.10.2022). Die Stadt sieht nicht vor, diese zu ändern, so wie es das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) vorgeschlagen hatte. Die Stadt besitze eine gültige Satzung, welche korrekt ist und somit seitens der Stadt nicht geändert werden müsse, es bestehe also kein Handlungsbedarf. Auf weitere Reaktionen und Informationen seitens des LASUB bleibe abzuwarten.  

 

Schulbuchssatzung

Der Vorsitzende informiert, dass die Stadt seine Schulbuchsatzung überarbeiten müsse. Die Notwendigkeit der Änderung besteht darin, dass die aktuelle Satzung aus dem Jahre 1997 stammt und folglich veraltet ist. Über die Jahre haben sich die Gesetzlichkeiten geändert, sodass man die Satzung nun an aktuelle Gesetzlichkeiten anpassen müsse, wie z. B. die Nutzungsdauer der Bücher, die Lehrplangestaltung oder auch der Schadensersatz über beschädigte Bücher bzw. Bücher, die abhandengekommen sind. Des Weiteren soll auch der Inhalt redaktionell geändert werden.
Der Vorsitzende bittet, dass die Fraktionen noch einmal darüber beraten. Die Satzung müsse bis spätestens zum Beginn des nächsten Schuljahres 2023/2024 beschlossen werden.

Fachbereichsleiterin Anja Graichen fügt bei, dass mit den Schulleitern der Schulen gesprochen wurde und dass sich auch die Schule untereinander einigen sollen. Die Grundschulen haben die Vorstellung zum Beispiel zum Schulanfang der Grundschüler Fibeln zu verschenken. Seitens der Stadt würde sich aber ein Einschulungsgeschenk, welches jedoch keine Bücher vorsieht, als Lösung anbieten. So wird es auch in anderen Städten gehandhabt.

Grundsätzlich, so der Vorsitzende, besteht keine Pflicht, den Schülern ein Geschenk zukommen zu lassen, jedoch ist dies seitens der Stadt aus sozialer Sicht trotzdem angedacht.

Ausschussmitglied Sabine Kallweit ergänzt, dass bei den Kindern nicht gespart werden sollte.

Der Vorsitzende ist der gleichen Meinung.

 

Stadtanzeiger

Der Vorsitzende informiert, dass es in der Vergangenheit Probleme bei der Zustellung des Stadtanzeigers an die städtischen Haushalte gibt. Laut aktuellen Zusteller BLICK ist eine Zustellung von 85 % der Haushalte garantiert. Jedoch, so der Vorsitzende, ist dies eben nicht der Fall. Auf Kontakt seitens der Stadt an den zuständigen Zusteller BLICK gibt es keine Reaktion.

Dem Vorsitzenden ist bekannt, dass ein großer Mangel an Zeitungsausträger besteht. Somit ist eine Verbesserung der aktuellen Lage nicht in Sicht. Die vorgesehen Stadtanzeiger, welche als Reserve im Rathaus hinterlegt sind, sind häufig alle. Es handelt sich dabei um weitere 100 Ausgaben.

Aktuell, so der Vorsitzende, werden an Haushalte, welchen keinen Stadtanzeiger erhalten haben, der per Post an die Haushalte verschickt. Hier trägt die Stadt die Versandkosten (Porto).

Eine Lösung wäre die Übergabe des Austragens an den Wochenendspiegel. Die Stadt hat jedoch auch bei dem Wochenendspiegel bereits früher die Erfahrung machen müssen, dass es auch dort Probleme beim Austragen gibt. Somit würde es keine bessere Lösung darstellen.

Eine weitere Lösung bestehe darin, den Stadtanzeiger mit der Deutschen Post AG austragen. Die Zustellung wäre hier garantiert, jedoch auch sehr kostenintensiv. Laut Angebot wären monatliche Kosten von 4.500,00 € fällig.

Die Finanzierung erfolgt aktuell über Werbeanzeigen im Stadtanzeiger und aus dem städtischen Haushalt.

Ein weiterer Lösungsvorschlag wäre, den Stadtanzeiger in verschiedenen Auslagestellen, wie z. B. Geschäfte im Stadtgebiet auszulegen. Dort können sich Leser diesen selbst organisieren. Die Stadt müsse sich um die Anlieferung der Anzeiger an die Auslegestellen kümmern. Jedoch habe sich gezeigt, dass eine Vielzahl ältere, nicht mobile Menschen Interesse am Stadtanzeiger zeigen, für diese wäre die Abholung des Stadtanzeigers von Auslagestellen eher schwierig.

Weiterhin steht der Stadtanzeiger online unter www.wilkau-hasslau.de/amtsblatt zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen werden über das Internet bekannt gegeben, so sieht es auch die Bekanntmachungssatzung der Stadt Wilkau-Haßlau vom 18.05.2021 vor.

Des Weiteren könne man, so der Vorsitzende, in Zukunft mehr auf die Onlineausgabe setzen und dafür weniger Ausgaben liefern, hier ist aber zu beachten, dass dadurch weniger Werbeinteressenten für den Stadtanzeiger Interesse zeige und so im Umkehrschluss weniger Werbung geschalten wird. Auch jüngere Menschen setzen mehr das Interesse auf die Onlineausgabe.

In Zukunft könne man sich auch Gedanken darüber machen, den Stadtanzeiger ausschließlich online zur Verfügung zu stellen und dafür nur quartalsweise ein Amtsblatt an die Haushalte liefern zu lassen, so macht es z. B. der Landkreis Zwickau, so der Vorsitzende.

Im Übrigen wird darüber informiert, dass der Stadtanzeiger aber erst einmal wie gehabt, im Doppelhaushalt 2023/2024 eingeplant ist.

Der Vorsitzende erklärt außerdem, dass man eventuell den Druck und die Erstellung des Stadtanzeigers an eine Druckerei auch außerhalb der Stadt vergeben könne, welche preiswerte sind, als die aktuelle Druckerei, welche den Stadtanzeiger für die Stadt druckt und erstellt.

Ausschussmitglied Reinhard Röthig fragt, wer die Werbeeinnahmen des Stadtanzeigers erhält?

Der Vorsitzende erklärt, dass diese an die Druckerei Zschiesche gehen.

Ausschussmitglied Matthias Metzing fügt bei, dass auch er aktuell keine Lösung bei den Austrägern sieht. Als Vorschlag bringt er ein, dass man über einen Newsletter informieren kann, wenn Anzeiger in Geschäften ausgelegt wurden und welche Themen diese beinhalten. Zum Thema „Versand Stadtanzeiger Haushalte“ sagt er, dass die Stadt den Versand an diejenigen, welchen den Anzeiger unbedingt erhalten möchten, in Rechnung stellen soll.

Fachbereichsleiterin Manuela Göckeritz ergänzt, dass der Versand des Stadtanzeigers an Haushalte, welche sich außerhalb der Stadt Wilkau-Haßlau befinden, bereits kostenpflichtig ist.

Ausschussmitglied Frau Kallweit, S. fragt, inwiefern der Vertrag gekündigt werden könne?

Fachbereichsleiterin Frau Göckeritz antwortet, dass sich die Verwaltung diesbezüglich über die Vertragsdetails informieren wird.

Ausschussmitglied Dietmar Kallweit fragt, wie hoch die Zustellquote des Stadtanzeiger ist?

Der Vorsitzende antwortet, dass die Zustellquote aktuell 50% beträgt, berechnet über die Rückmeldungen, die die Stadt erhält. Jedoch erhält die Stadt nicht immer eine Rückmeldung, falls der Stadtanzeiger an einen Haushalt nicht geliefert wird.

Ausschussmitglied Herr Metzing fügt bei, dass man theoretisch eine Zustellung mit Dienstfahrzeugen der Stadt durchführen könnte, jedoch ist das in der Praxis zu teuer, auch angesichts der aktuellen Kraftstoffpreise.

Die Diskussion „Thema Stadtanzeiger“ ist beendet, der Vorsitzende erklärt, dass eine Lösung gefunden werden muss, aktuell besteht aber kein Zeitdruck. Er fügt bei, dass der Trend wohl zur Onlineausgabe gehen wird.

 

Notfallplan „Black-Out“ Energie

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand bezüglich eines Notfallplanes im Zuge eines „Black-Out“ der Energieversorgung.

In dem o. g. Falle kann der Betrieb aller Einrichtungen nicht mehr gewährleistet werden. Bestimmte Einrichten sollen über Notstrom betriebsbereit gehalten werden. Dies betrifft z. B. die Feuerwehr Wilkau-Haßlau, die Feuerwehr Silberstraße und die Feuerwehr Culitzsch. Dort finden aktuell Planungen statt, um eine Notstromversorgung sicherzustellen, z. B. im Zuge eines Notstromaggregates. Der erste Schritt umfasst die Schaffung von technischen Voraussetzungen. Die Kosten liegen bei ca. 12.800 €.

Im Falle eines „Black-Out“ werden Schulen geschlossen bleiben. Die Kindergärten werden eine Notbetreuung für Eltern mit Systemrelevanten Berufen sicherstellen. Jedoch soll die Betreuung dann in der Sporthalle Mozartstraße stattfinden, dort werden ebenfalls Voraussetzungen für einen Notstromzugang geschaffen. Ebenfalls wird in dem Gebäude eine neue Heizungsanlage, welche mit Wasserstoff betrieben wird, eingebaut, betreiben wird diese die einsenergie Sachsen. Diese können im Falle eine „Black-Out“ mit einem Wasserstofftank den Betrieb der Heizung sicherstellen. Hierbei zahlt die Stadt nur die verbrauchte Wärme.

Außerdem soll auch die Muldentalhalle mit Notstrom versorgt werden, dort können die Menschen versorgt werden, entsprechende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil besteht dort außerdem, denn der Supermarkt in der Muldentalhalle kann über den Notstrom weiter den Betrieb aufrechterhalten, somit ist die Lebensmittelversorgung sichergestellt.

In der Küche „Kita Am Sandberg“ soll ebenfalls Notstrom zur Verfügung gestellt werden, um dort die Versorgung von Küche und Wirtschaftsräume sicherzustellen.

In einer Sitzung der einsenergie Sachsen wurde den Sitzungsmitgliedern mitgeteilt, dass in diesem Winter keine Gas- und Energieengpässe zu erwarten seien, so der Vorsitzende.

Ausschussmitglied i. V. Dietmar Kallweit fügt bei, dass die Verwaltung eine Beratung mit den privaten Trägern von bspw. Pflegeheimen organisieren sollte. In der Beratung soll besprochen werden, in wie fern private Träger auf Notfälle vorbereiten sind und wie man sich untereinander helfen könne.

Der Vorsitzende erklärt, dass die privaten Träger, wie z. B. Pflegeheime nur entsprechend der Belegung unterstützen können.

Leiter Stadtfeuerwehr Herr Paschen fügt bei, dass die Feuerwehr in engem Kontakt mit den privaten Trägern von Pflegeeinrichtungen steht. Die Feuerwehr informiert sich regelmäßig über Probleme und fragt Vorbereitungen bzgl. Notfälle ab.

Ebenfalls sagt Herr Paschen, dass der Landkreis Zwickau einen Notfallplan bzgl. eines Energie „Black-Outes“ erarbeitet, dort ist u. a. auch der Rettungszweckverband mit in die Erstellung dieses Planes mit einbezogen.

Ausschussmitglied i. V. Herr Kallweit, D. fügt bei, dass man den Notfallplan als generelles Thema betrachten sollte, denn der „Black-Out“ kann nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in Folgejahren eintreten. Folglich sollte man sich besser vorbereiten.

Ausschussmitglied Herr Röthig informiert sich nach dem aktuellen Stand des Zwischenspeichers.

Der Vorsitzende antwortet, dass der Bauantrag dafür zurückgeozogen wurde.

 

Verkauf Flurstück 70 „Neue Ruhe“, Gemarkung Silberstraße

Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Stadt das Flurstück 70, Lage Neue Ruhe, Gemarkung Silberstraße veräußern möchte. Bei Flurstück handelt es sich um kein Bauland. Das Flurstück ist schwer erreichbar, da herum um dieses keine Wegrechte, sowie städtische Grundstücke anliegen. Der Pflegeaufwand für das 1.760m² beziffert sich aktuell auf ca. 1.500,00 €. Laut dem Vorsitzenden wurden bereits mit den Kaufinteressenten Gespräche geführt. Der Käufer würde das Grundstück in einen ordentlichen Zustand versetzen. Die anfallenden Notarkosten soll der Käufer tragen.

Dazu gibt es seitens der Ausschussmitglieder keine Einwände bzw. Anfragen.