Sitzung: 10.11.2022 Verwaltungs- und Sozialausschuss
Ausschussmitglied i. V. Herr Kallweit, D. fragt, ob
die künftigen Hebesätze der Grundsteuer bekannt sind?
Der Vorsitzende antwortet, dass diese nicht bekannt
sind. Die Zuständigkeit liegt im Übrigen beim Finanzamt.
Ausschussmitglied Herr Küttler fragt, ob bei
Straßensperrungen, welche verlängert werden, weitere Verwaltungsgebühren
anfallen?
Der Vorsitzende antwortet, dass auch bei
Antragstellung auf eine Verlängerung von Straßensperrungen weitere
Verwaltungsgebühren anfallen. Diese können aus verschiedenen Gründen variieren.
Ausschussmitglied Herr Metzing, möchte sich über
die aktuell Stand des Briefes an die Bundesregierung informieren, welche der
Bürgermeister verfassen möchte.
Der Vorsitzende antwortet, dass diese in Arbeit
ist.
Ausschussmitglied Herr Streit, fragt, ob der
Weihnachtsmarkt durchgeführt wird. Des Weiteren ist Ihm bekannt, dass es
Probleme bei der Befüllung der Präsente gibt, die der Weihnachtsmann verteilen
soll. Herr Streit möchte sogenannte „Muldentaler“ herstellen, welche essbar
sind. Diese können mit in das Präsent eingebracht werden.
Der Vorsitzende antwortet, dass keine Probleme bei
der Befüllung der Präsente bekannt sind. Das Angebot nimmt die Stadt gerne an,
der Vorsitzende bedankt sich.
Der Vorsitzende teilt außerdem mit, dass der
Weihnachtsmarkt in diesem Jahr wieder stattfinden wird, jedoch in einer
kleineren Form, als bisher gewohnt. Grund dafür sind, dass einige Händler ihr
Gewerbe aus verschiedenen Gründen aufgegeben haben.
Der Vorsitzende trägt folgende Anfrage vor: Der
Weihnachtsmarkt findet nun nach zwei Jahren wieder statt. Aufgrund der
aktuellen Situation, findet er es für angemessen, die Standgebühr für die
Händler in diesem Jahr einmalig zu erlassen. Der Vorsitzende begründet die Idee
damit, dass die Stadt für Gewerbetreibende die Sondernutzungsgebühren erlassen
hat und so nun auch für die Händler auf dem Weihnachtsmarkt entgegenkommen
möchte.
Ausschussmitglied Herr Kallweit, D. fragt, wie hoch
die Standgebühren für den Weihnachtsmarkt sind.
Der Vorsitzende antwortet, dass die Gebühren für
beide Tage bei 90,00 € liegen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass bereits auch andere
umliegende Orte die Standgebühren für den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr
erlassen haben.
Ausschussmitglied Herr Küttler fügt bei, dass die
Stadt die Standgebühren, trotz der aktuellen Haushaltssituation erlassen soll.
Der Weihnachtsmarkt stelle eine positive Veranstaltung für Stadt dar.
Protokollbeschluss
Die Ausschussmitglieder des Verwaltungs- und
Soziausschusses beschließen den einmaligen Erlass der Standgebühren für den
Weihnachtsmarkt 2022 der Stadt Wilkau-Haßlau.
Ja-Stimmen |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
1 |
Ausschussmitglied Herr Röthig fragt, ob in diesem
Jahr Spender für den Weihnachtsmarkt angeschrieben wurden?
Der Vorsitzende antwortet, dass in diesem Jahre
keine Spender angeschrieben wurde, da bereits aus anderen Orten bekannt sei,
dass dort auf die Anschreiben negativ reagiert wurde. Früher wurden solche
Anschreiben verschickt, so der Vorsitzende, jedoch war die Situation nicht die
gleiche, wie heute.
Es folgt der nichtöffentliche Teil der Sitzung.