Ausschussmitglied i. V. Herr Kallweit, D. fragt, ob die künftigen Hebesätze der Grundsteuer bekannt sind?

Der Vorsitzende antwortet, dass diese nicht bekannt sind. Die Zuständigkeit liegt im Übrigen beim Finanzamt.

 

Ausschussmitglied Herr Küttler fragt, ob bei Straßensperrungen, welche verlängert werden, weitere Verwaltungsgebühren anfallen?

Der Vorsitzende antwortet, dass auch bei Antragstellung auf eine Verlängerung von Straßensperrungen weitere Verwaltungsgebühren anfallen. Diese können aus verschiedenen Gründen variieren.

 

Ausschussmitglied Herr Metzing, möchte sich über die aktuell Stand des Briefes an die Bundesregierung informieren, welche der Bürgermeister verfassen möchte.

Der Vorsitzende antwortet, dass diese in Arbeit ist.

 

Ausschussmitglied Herr Streit, fragt, ob der Weihnachtsmarkt durchgeführt wird. Des Weiteren ist Ihm bekannt, dass es Probleme bei der Befüllung der Präsente gibt, die der Weihnachtsmann verteilen soll. Herr Streit möchte sogenannte „Muldentaler“ herstellen, welche essbar sind. Diese können mit in das Präsent eingebracht werden.

Der Vorsitzende antwortet, dass keine Probleme bei der Befüllung der Präsente bekannt sind. Das Angebot nimmt die Stadt gerne an, der Vorsitzende bedankt sich.

Der Vorsitzende teilt außerdem mit, dass der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr wieder stattfinden wird, jedoch in einer kleineren Form, als bisher gewohnt. Grund dafür sind, dass einige Händler ihr Gewerbe aus verschiedenen Gründen aufgegeben haben.

Der Vorsitzende trägt folgende Anfrage vor: Der Weihnachtsmarkt findet nun nach zwei Jahren wieder statt. Aufgrund der aktuellen Situation, findet er es für angemessen, die Standgebühr für die Händler in diesem Jahr einmalig zu erlassen. Der Vorsitzende begründet die Idee damit, dass die Stadt für Gewerbetreibende die Sondernutzungsgebühren erlassen hat und so nun auch für die Händler auf dem Weihnachtsmarkt entgegenkommen möchte.

Ausschussmitglied Herr Kallweit, D. fragt, wie hoch die Standgebühren für den Weihnachtsmarkt sind.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Gebühren für beide Tage bei 90,00 € liegen. 

Der Vorsitzende ergänzt, dass bereits auch andere umliegende Orte die Standgebühren für den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr erlassen haben.

Ausschussmitglied Herr Küttler fügt bei, dass die Stadt die Standgebühren, trotz der aktuellen Haushaltssituation erlassen soll. Der Weihnachtsmarkt stelle eine positive Veranstaltung für Stadt dar.

 

Protokollbeschluss

Die Ausschussmitglieder des Verwaltungs- und Soziausschusses beschließen den einmaligen Erlass der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 2022 der Stadt Wilkau-Haßlau.

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

 

 

Ausschussmitglied Herr Röthig fragt, ob in diesem Jahr Spender für den Weihnachtsmarkt angeschrieben wurden?

Der Vorsitzende antwortet, dass in diesem Jahre keine Spender angeschrieben wurde, da bereits aus anderen Orten bekannt sei, dass dort auf die Anschreiben negativ reagiert wurde. Früher wurden solche Anschreiben verschickt, so der Vorsitzende, jedoch war die Situation nicht die gleiche, wie heute.

 

Es folgt der nichtöffentliche Teil der Sitzung.