zu 3

Vorberatung Miet- und Benutzungsordnung für den Festplatz Wilkau-Haßlau im Ortsteil Silberstraße (Festplatzordnung)

 

Der Entwurf zur Festplatzordnung wurde von Frau Hein (FB 10) erstellt und vorab an alle Mitglieder und weiteren Anwesenden ausgehändigt.

Der Vorsitzende erläutert kurz die Vorteile einer Festplatzordnung. Zum einen ist sie leichter umsetz- und anwendbar und zum anderen, bei etwaigen Änderungen einfacher in der Handhabung. Es wird kein Beschluss des Stadtrates benötigt.

Der Vorsitzende geht auf einige Punkte des Entwurfs ein und erklärt diese genauer. Der Festplatz umfasst die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche und ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Wilkau-Haßlau. Die Vermietung erfolgt bevorzugt an die örtlichen Vereine und vergleichbare Organisationen zur Ausübung ihres Vereinszwecks. Darüber hinaus erfolgt die Vermietung sowohl an juristische als auch an Privatpersonen. Für die Vermietung ist das Hauptamt der Stadt Wilkau-Haßlau zuständig.

Bestandteil des Mietvertrages ist die Miet- und Benutzungsordnung. Erst ein beidseitiger unterzeichneter Mietvertrag bindet den Mieter und die Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau.

Sämtliche wesentlichen Bestandteile des Festplatzes (Tischtennisplatte, Klettergerüst, Pyramide) dürfen nicht demontiert oder in die Aufbauten integriert werden. Auf dem Festgelände befindet sich das Vereinshaus des Sportvereins FSV Silberstraße/Wiesenburg e.V., zwei Garagen sowie ein Container, diese stehen für kommerzielle Veranstaltungen nicht zur Verfügung.

Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet adäquate Toilettenanlagen und geeignete Müllbehälter bereitzustellen.

Die Mietdauer wird im jeweiligen Mietvertrag vereinbart, darf dabei jedoch die Gesamtdauer (pro Einzelfall) 14 Tage nicht überschreiten.

Die Festzeltfläche beträgt 16m x 36m. Das System für die Befestigung des Festzeltes wird in der Anlage 2 dargestellt.

Die Stadt kann vom Mieter den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fordern. Außerdem kann die Stadt verlangen, dass eine Sicherheitsleistung bei der Stadtkasse Wilkau-Haßlau hinterlegt wird.

Bei Ankündigung der Nichtdurchführung einer Veranstaltung nach Unterzeichnung des Mietvertrages hat der Mieter folgenden Schadensersatz zu entrichten:

          - bis zu 2 Monate vor der Veranstaltung 10% der Miete;

          - bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung 30% der Miete;

          - bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung 75% der Miete und danach die volle Miete

Bei gewerblicher Nutzung Dritter, erfolgt die Festsetzung des Nutzungsentgeltes auf 250,00 € pro Nutzungstag. Für Aufbau und Abbau werden 75,00 € pro Tag erhoben. Für alle Arten von Veranstaltungen wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € festgesetzt. Das Vereinsgebäude bleibt in dieser Festsatzordnung unberührt.

Der Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, dass alle Vertraglichen Angelegenheiten und Maßnahmen ausschließlich über die Verwaltung laufen. Bei allen Veranstaltungen herrscht diskriminierungsfreier Zugang und politische Veranstaltungen werden untersagt

Stadtrat Dr.sc.oec. Wilhelm möchte wissen, wann die Stadt vom Vertrag zurücktreten kann und wer das Hausrecht hat. Bei Punkt 7 gibt es einen Rechtschreibfehler der korrigiert werden muss

Der Vorsitzende erklärt, wenn beispielsweise eine Band vor Ort auftritt, deren Musikrichtung in eine politische Richtung einschlägt, wird umgehend vom Vertrag zurückgetreten. Das Hausrecht hat der Veranstalter, aber die Stadtverwaltung steht über dem. Der Rechtschreibfehler bei Punkt 7 wird korrigiert und umgeändert

Stadtrat Dr.sc.oec. Wilhelm erkundigt sich, wie oft der Festplatz bisher bereits angemietet wurde

Der Vorsitzende erläutert, dass es bisher zwar noch keine Anfragen dazu gab, aber bislang auch noch nicht die Möglichkeit zur Vermietung bestand, aus Gründen wie beispielweise Corona. Aber bevor es Anfragen dazu gibt, sollen dazu alle vertraglichen Bedingungen in dieser Festplatzordnung klar geregelt sein

Stadtrat Streit fragt nach, ob es Strom- und Wasserzähler gibt

Der Vorsitzende bejaht, dort sind Unterzähler eingebaut. Vor und nach jeder Veranstaltung werden vor Ort die Zählerstände abgelesen und dokumentiert und zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt

Es gibt keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.