Sitzung: 06.10.2022 Verwaltungs- und Sozialausschuss
zu 3 |
Vorberatung
Miet- und Benutzungsordnung für den Festplatz Wilkau-Haßlau im Ortsteil
Silberstraße (Festplatzordnung) |
Der Entwurf zur Festplatzordnung wurde von Frau Hein
(FB 10) erstellt und vorab an alle Mitglieder und weiteren Anwesenden ausgehändigt.
Der Vorsitzende erläutert kurz die Vorteile einer
Festplatzordnung. Zum einen ist sie leichter umsetz- und anwendbar und zum
anderen, bei etwaigen Änderungen einfacher in der Handhabung. Es wird kein
Beschluss des Stadtrates benötigt.
Der Vorsitzende geht auf einige Punkte des Entwurfs
ein und erklärt diese genauer. Der Festplatz umfasst die in der Anlage 1
gekennzeichnete Fläche und ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt
Wilkau-Haßlau. Die Vermietung erfolgt bevorzugt an die örtlichen Vereine und
vergleichbare Organisationen zur Ausübung ihres Vereinszwecks. Darüber hinaus
erfolgt die Vermietung sowohl an juristische als auch an Privatpersonen. Für
die Vermietung ist das Hauptamt der Stadt Wilkau-Haßlau zuständig.
Bestandteil des Mietvertrages ist die Miet- und
Benutzungsordnung. Erst ein beidseitiger unterzeichneter Mietvertrag bindet den
Mieter und die Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau.
Sämtliche wesentlichen Bestandteile des Festplatzes
(Tischtennisplatte, Klettergerüst, Pyramide) dürfen nicht demontiert oder in
die Aufbauten integriert werden. Auf dem Festgelände befindet sich das
Vereinshaus des Sportvereins FSV Silberstraße/Wiesenburg e.V., zwei Garagen
sowie ein Container, diese stehen für kommerzielle Veranstaltungen nicht zur
Verfügung.
Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet adäquate
Toilettenanlagen und geeignete Müllbehälter bereitzustellen.
Die Mietdauer wird im jeweiligen Mietvertrag
vereinbart, darf dabei jedoch die Gesamtdauer (pro Einzelfall) 14 Tage nicht
überschreiten.
Die Festzeltfläche beträgt 16m x 36m. Das System für
die Befestigung des Festzeltes wird in der Anlage 2 dargestellt.
Die Stadt kann vom Mieter den Abschluss und Nachweis
einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
fordern. Außerdem kann die Stadt verlangen, dass eine Sicherheitsleistung bei
der Stadtkasse Wilkau-Haßlau hinterlegt wird.
Bei Ankündigung der Nichtdurchführung einer
Veranstaltung nach Unterzeichnung des Mietvertrages hat der Mieter folgenden
Schadensersatz zu entrichten:
- bis zu 2 Monate vor der
Veranstaltung 10% der Miete;
- bis zu vier Wochen vor
der Veranstaltung 30% der Miete;
- bis zu zwei Wochen vor
der Veranstaltung 75% der Miete und danach die volle Miete
Bei gewerblicher Nutzung Dritter, erfolgt die
Festsetzung des Nutzungsentgeltes auf 250,00 € pro Nutzungstag. Für Aufbau und
Abbau werden 75,00 € pro Tag erhoben. Für alle Arten von Veranstaltungen wird
eine Kaution in Höhe von 500,00 € festgesetzt. Das Vereinsgebäude bleibt in
dieser Festsatzordnung unberührt.
Der Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, dass alle
Vertraglichen Angelegenheiten und Maßnahmen ausschließlich über die Verwaltung
laufen. Bei allen Veranstaltungen herrscht diskriminierungsfreier Zugang und
politische Veranstaltungen werden untersagt
Stadtrat Dr.sc.oec.
Wilhelm möchte wissen, wann die Stadt vom Vertrag zurücktreten kann und wer das
Hausrecht hat. Bei Punkt 7 gibt es einen Rechtschreibfehler der korrigiert
werden muss
Der Vorsitzende erklärt, wenn beispielsweise
eine Band vor Ort auftritt, deren Musikrichtung in eine politische Richtung
einschlägt, wird umgehend vom Vertrag zurückgetreten. Das Hausrecht hat der
Veranstalter, aber die Stadtverwaltung steht über dem. Der Rechtschreibfehler
bei Punkt 7 wird korrigiert und umgeändert
Stadtrat Dr.sc.oec.
Wilhelm erkundigt sich, wie oft der Festplatz bisher bereits angemietet wurde
Der Vorsitzende erläutert, dass es
bisher zwar noch keine Anfragen dazu gab, aber bislang auch noch nicht die
Möglichkeit zur Vermietung bestand, aus Gründen wie beispielweise Corona. Aber
bevor es Anfragen dazu gibt, sollen dazu alle vertraglichen Bedingungen in
dieser Festplatzordnung klar geregelt sein
Stadtrat Streit fragt nach, ob es
Strom- und Wasserzähler gibt
Der Vorsitzende bejaht, dort sind
Unterzähler eingebaut. Vor und nach jeder Veranstaltung werden vor Ort die
Zählerstände abgelesen und dokumentiert und zum aktuellen Preis in Rechnung
gestellt
Es gibt keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.