Der Vorsitzende trägt die Spendeneingänge einzeln vor und bringt sie zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

2.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Spenden wie im Verwendungszweck angegeben zu verwenden.