Herr Seidel beabsichtigt. auf den o. g. Flurstücken ein Einfamilienhaus zu errichten. Aktuell befindet sich dort ein Gartenhaus. Der Hausbau ist zulässig, aus städtebaulicher Sicht gibt es keine Einwände. Geplant ist ein Haus in U-Form mit einem Flachdach. Gebaut werden soll außerhalb des Bebauungsplanes, daher findet ein Einzelgenehmigungsverfahren statt. Am Standort ist ausreichend Löschwasser gewährleistet.

Der Vorsitzende bitte um Zustimmung der Ausschussmitglieder.

Es gibt keine Fragen oder Einwände.

 

Es wird folgender Protokollbeschluss gefasst.

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Antrag auf Vorbescheid „Errichtung eines Einfamilienhauses“ auf den Flurstücken 103/8 und 183/9 der Gemarkung Oberhaßlau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 04.10.2022 zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0