Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Vertretung bei seiner Verhinderung auf repräsentative Zwecke und den Vorsitz in Ausschuss- bzw. Stadtratssitzungen beschränkt. Innerhalb der Verwaltung ist als offizielle Stellvertreterin des Bürgermeisters Frau Anja Graichen, Fachbereichsleiterin Finanzen, Steuern und Soziales, mit Beschluss bestellt, so dass interne Verwaltungsaufgaben durch die Verwaltung selbst wahrgenommen werden.
Der Vorsitzende
trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, gemäß § 54 SächsGemO einen Stadtrat aus seiner
Mitte als Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Die Wahl ist geheim
durchzuführen.