Sächsische Ehrenamtskarte

 

Der Vorsitzende verweist auf die Anfrage von Stadtrat Bemmann in der Sitzung des VSA am 27.11.2018 und teilt mit, dass durch die Verwaltung zwischenzeitlich Informationen hinsichtlich der Beantragung und Nutzung der Sächsischen Ehrenamtskarte eingeholt wurden.

 

Grundsätzlich müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, um die Ehrenamtskarte beantragen zu können. Durch den Freistaat Sachsen wurde ein Leitfaden speziell für Kommunen herausgebracht, der sämtliche Kriterien hinsichtlich der Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte beinhaltet. Der Leitfaden wurde abgefordert und kann in der Hauptverwaltung eingesehen werden. In kleinerem Umfang besteht auch im Internet die Möglichkeit, sich zu informieren.

 

Durch die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätigen, die keine oder nur geringfügige Aufwandsentschädigungen erhalten, Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen gewährt werden. Dies ist in der Stadt Wilkau-Haßlau sehr überschaubar, z. Bsp. Ermäßigung auf Eintrittspreis im Herbertbad, reduzierte Ausleihgebühr in der Bibliothek oder Vergünstigungen beim Anmieten von Räumlichkeiten für Feiern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit Verbänden, Privaten, Firmen, anderen Kommunen oder dem Freistaat Kooperationsverträge abzuschließen, um anderweitig Vergünstigungen auf Eintrittspreise, bei Parkgebühren, im Fitnesscenter o.ä. zu erhalten. Die anfallende Differenz wäre allerdings durch die Stadt auszugleichen, wobei nicht planbare Mehrausgaben entstehen bzw. auch ein Einnahmenverlust durch Ermäßigungen im kommunalen Bereich.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass u.a. bereits Sport- oder anderen Vereinen Vergünstigungen durch die Stadt gewährt werden, indem Sportstätten kostenlos zur Verfügung gestellt bzw. geringere Raummieten beansprucht werden. Zudem werden selbst durch den Freistaat kaum Möglichkeiten zur Nutzung der Ehrenamtskarte angeboten, was die Einführung der Karte nicht wirklich rechtfertigt.

 

Stadtrat Rißmann       erklärt, dass das Ehrenamt nicht allein auf kommunaler Ebene gewürdigt werden sollte, da der Stadt hierzu die Möglichkeiten fehlen. Er fordert mehr Initiative durch den Freistaat und schlägt vor, die ehrenamtliche Tätigkeit öffentlich z. Bsp. im Stadtanzeiger zu würdigen.

Stadtrat Klug               vertritt eine ähnliche Auffassung und schlägt vor, einzelnen Ehrenamtsmitgliedern für ihre Tätigkeit zu danken z. Bsp. bei einer Veranstaltung in der Muldentalhalle. Er spricht von einer „moralischen Anerkennung“ des Ehrenamts. Der Aufwand und Nutzen der Sächsischen Ehrenamtskarte hingegen steht in keinem Verhältnis.

Stadträtin Bauer          befürwortet auch eine Veranstaltung in kleinem Rahmen. Der Bedarf und das Bedürfnis - reden und zuhören - ist bei den Bürgern da und wird gern angenommen, das hat sich bereits beim Kinderfest widergespiegelt.

Stadtrat Bemmann     bedankt sich für die Hintergrundinfos. Er möchte den Ehrenamtlern gern danken, wenn die Kommune dadurch allerdings finanziell belastet wird, würde auch er von der Ehrenamtskarte Abstand nehmen und eher eine Veranstaltung befürworten. Er wird sich zur Sächsischen Ehrenamtskarte auch nochmals schriftlich nach Dresden wenden.

Stadtrat Röthig            verweist auf Crimmitschau, wo der Bürgermeister zum Neujahrsempfang lädt und eine Würdigung u.a. auch von Ehrenamtlern vornimmt.

Stadtrat Küttler            gibt zu bedenken, dass mitunter Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, so dass es bei der Würdigung des Ehrenamts einer Differenzierung bedarf.

Stadtrat Jung und Stadtrat Streit vertreten die Auffassung, dass der Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Einführung und auch Nutzung der Ehrenamtskarte unverhältnismäßig ist. Zum einen erwarten manche Ehrenamtler keine Ehrung ihrer Arbeit, da sie diese ganz uneigennützig ausführen, zum anderen erhalten sie mitunter bereits Vergünstigungen im Verein selbst. Der Vorsitzende hat die Vorschläge zur Kenntnis genommen und sieht die Möglichkeit, im Rahmen einer Veranstaltung Ehrenamtliche zu würdigen und von der Einführung einer Ehrenamtskarte derzeit Abstand zu nehmen. 

 

 

Zustellung Stadtanzeiger

 

Der Vorsitzende informiert darüber, dass es am Jahresende in einigen Stadtteilen aufgrund Krankheit und fehlendem Personal zu einer verspäteten oder gar keiner Zustellung des Stadtanzeigers gekommen sei. Es sind verschiedene Beschwerden in der Verwaltung eingegangen, wo mitunter Rückzahlungsforderungen für Werbeanzeigen geltend gemacht wurden. Die Stadt wird keine Rückzahlungen vornehmen, da der Stadtanzeiger auch online eingesehen werden kann und die Verteilung über eine Firma und damit Fremdpersonal erfolgt, worauf die Stadt keinen Einfluss hat.

 

 

Kaufantrag der Lutherkirchgemeinde

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Kirchenvorstand der Lutherkirchgemeinde mit Schreiben vom Dezember 2018 erneut einen Kaufantrag allerdings nur für ein Teilstück des Flurstücks Nr. 305/1 gestellt hat. Das Teilgrundstück hat eine Fläche von ca. 255 m², ist für die Stadt nicht wirklich verwertbar und für den Bauhof nur Arbeit. Die Kirchgemeinde hat darum gebeten, vom vorgegebenen Bodenrichtwert abzuweichen, da der Saalanbau die finanzielle Lage der Kirchgemeinde geschwächt hat. Der Vorsitzende schlägt vor, die Teilfläche für einen symbolischen Wert oder zumindest zu einem geringeren Preis zu verkaufen. Die Vermessungskosten und Grunderwerbskosten trägt als Käufer die Lutherkirchgemeinde. Weitere angrenzende Flurstücke können anderweitig verkauft werden. Diese sind in ihrer Fläche als Baugrundstücke noch sehr gut verwertbar.

 

Stadtrat Röthig            welche Lage weist das Grundstück auf, Hanglage oder ebenerdig? Wenn die anderen Flächen als Bauland genutzt werden können, sollten die Grundstücke nicht auseinander gerissen werden.

Stadtrat Jung              bei dem Grundstück handelt es sich vorwiegend um eine Böschung, die dann ausflacht.

Stadtrat Streit              wenn nur das schwierige Gelände an die Kirchgemeinde veräußert werden soll, sollten keine Einwände bestehen, zumal dann noch 2 Grundstücke in sehr guter Lage zum Verkauf angeboten werden können.

Vorsitzender                die Fläche ist so groß, dass sogar 3 Grundstücke daraus entstehen können.

 

Der Verkauf an die Lutherkirchgemeinde kann vorbereitet werden.