Antragsteller:                                    Michael Balcar
Am Doktorberg 2
08112 Wilkau-Haßlau

Vorhaben:                                        Errichtung eines Wintergartens an ein EFH

Reg.-Nr. Stadt:                                 360-18-B

Planer:                                              Ing.-büro f. Bauplanung und Tragwerksplanung          
Dipl.-Ing. Frank Firmbach
Casparistraße 1
08056 Zwickau
Tel.: 03 75 / 57 32 39

Antragstellung:                                 15.12.2018

Bauantrag nach § 68 SächsBO


Antrag auf Befreiung nach § 31 (2) BauGB

Baugrundstück                       Gemarkung:                            Wilkau
Flurstücknummer(n):               392
Gemeinde:                               Wilkau-Haßlau
Straße:                                     Am Doktorberg 2

Ablage-Nr.:                              K19-504-WH
Der Antragsteller beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, Am Doktorberg 2 auf dem Flurstück 3921 der Gemarkung Wilkau an dem bestehenden Wohnhaus die Errichtung eines Wintergartens durchzuführen. Für die bezeichneten Grundstücke existiert der Bebauungsplan „Doktorberg“. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen bestimmen somit die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes. Im Zuge des Bauantrages wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes gestellt. Es soll die Baugrenze geringfügig überschritten werden. Durch die ausreichende zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sowie die untergeordnete Größe und Höhe des Erweiterungsbaus ist dies als unkritisch zu bewerten. Es bestehen somit aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die Gestattung der Befreiung.

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Errichtung eines Wintergartens an ein Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 392 der Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 15.12.2018 zu vorbehaltlichen Zustimmung des Stadtrates zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Doktorberg“