Sitzung: 10.01.2019 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Michael Balcar
Am Doktorberg 2
08112 Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Errichtung eines
Wintergartens an ein EFH
Reg.-Nr.
Stadt: 360-18-B
Planer: Ing.-büro
f. Bauplanung und Tragwerksplanung
Dipl.-Ing. Frank Firmbach
Casparistraße 1
08056 Zwickau
Tel.: 03 75 / 57 32 39
Antragstellung: 15.12.2018
Bauantrag
nach § 68 SächsBO
Antrag auf Befreiung nach § 31 (2) BauGB
Baugrundstück Gemarkung: Wilkau
Flurstücknummer(n): 392
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße: Am
Doktorberg 2
Ablage-Nr.:
K19-504-WH
Der Antragsteller beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, Am Doktorberg 2 auf dem
Flurstück 3921 der Gemarkung Wilkau an dem bestehenden Wohnhaus die Errichtung
eines Wintergartens durchzuführen. Für die bezeichneten Grundstücke existiert
der Bebauungsplan „Doktorberg“. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen
bestimmen somit die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes. Im Zuge
des Bauantrages wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes gestellt. Es soll die Baugrenze geringfügig überschritten werden.
Durch die ausreichende zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sowie die
untergeordnete Größe und Höhe des Erweiterungsbaus ist dies als unkritisch zu
bewerten. Es bestehen somit aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die
Gestattung der Befreiung.
Der
Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Errichtung
eines Wintergartens an ein Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 392 der Gemarkung
Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 15.12.2018 zu vorbehaltlichen Zustimmung
des Stadtrates zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Doktorberg“