Alter Bahnhof

In der Sitzung vom 10.01.2019 wurden durch Herrn Feustel 2 Übersichten, getrennt nach Sicherung und Sanierung für Vergabe- und Abrechnung für den Alten Bahnhof ausgeteilt. Herr Feustel erläuterte die einzelnen Positionen. Bei der Position Sicherung gab es keine Anfragen. Bei der Vergabe- und Abrechnungsübersicht Sanierung erläuterte Herr Feustel, das die einzelnen Abweichungen unter 10.000 € liegen und damit keine Stadtratsbeschlüsse dafür notwendig waren. Auch hier gab es keine speziellen Anfragen. Herr Jung bat um eine zentralisierte Gegenüberstellung der Positionen. Gleichzeitig forderte er auf, darauf zu achten, dass die Regenwasserableitung vom Gebäude II nach außen entwässert wird und nicht mehr am Gebäude versickert.

Auswertung der Vergabe- und Abrechnungsübersicht
Teil A   Sicherung        Gebäudeteil V             3,00 T€  Eigenmittel  bei  435,00 T€  Fördermittel
                                    Gebäudeteil  III / IV     0,00                                842,00 T€  Fördermittel                               Gebäudeteil II / I          2,30 T€                                       440,00 T€  Fördermittel                                                                   ________________________________________
                                                                        5,30 T€                                    1.717,00 T€

Teil B   Sanierung

Die Posten der Gewerke sind auf der Anlage, die zum TA am 10.01.2019 den Mitgliedern ausgehändigt wurde, einzeln aufgeführt. Bei der Gesamtsumme ist ersichtlich, dass der Fördermittelanteil bei 66,6 % der Gesamtsumme liegt.

Brunnen in Stadtzentrum

Herr Feustel informierte die Mitglieder darüber, dass zur nächsten Sitzung ein Thema der Brunnen im Stadtzentrum sein wird. Die Ansicht des Brunnens soll nicht verändert werden. Es soll eine neue Zuführung der Medien (Strom und Wasser) erfolgen und der Brunnen soll bedienerfreundlicher werden.  Dies wird Grundlage für einen Förderantrag sein. Herr Schwerdtner weist darauf hin, dass eine Tafel mit aufgestellt werden könnte mit einem Hinweis auf die Darstellung des Brunnens und auf die Geschichte der alten Kammgarnspinnerei.

 

Außenanlagen Dittes-GS 2. BA

Herr Bigl stellte den Mitgliedern den 2. BA vor. Er beinhaltet folgende Bereiche     
-Freiunterrichtsplätze mit Sitzstufen (Grünes Klassenzimmer)
- Kletternetzpyramide
- gestalteter Sandspielbereich
- Weidentunnel
- Schulsportanlage mit Kleinspielfeld als Allwetterplatz einschließlich Lauf- und Weitsprunganlage
weiterhin sollen hergestellt werden
- Zuwegung von Dittes-GS einschließlich Sicherungsmaßnahmen Hang
- Wasseranschluss mit Systemtrenner
- Weiterführung des Schlengelweges sowie die Einzäunung des Geländes

 

Abrundungssatzung Amselweg

Das Planungsbüro hat kurzfristig die Unterlagen für die Weiterführung des Verfahrens geliefert. Eine Ausschreibung und Auslegung ist schon erfolgt und es gab keine richtigen Einwände.

 

Kita Tintenklecks

Bei Drainagearbeiten im Freigelände der Kita „Tintenklecks wurde festgestellt, dass die Dachentwässerung der Garage an der Flurstückgrenze der Kindereinrichtung auf das städtische Grundstück abgeleitete wird und dass die Ableitung nicht eingebunden ist. Dieser Zustand ist rechtswidrig und muss schnellstens beendet werden. Für Herrn Tröger (Besitzer der Garage) gibt es zwei Varianten. Eine Einleitung in den auf unserem Gelände verlaufenden Mischwasserkanal ist möglich, aber arbeits- und kostenintensiv, außerdem braucht er eine Einleitgenehmigung der Wasserwerke. Alternativ könnte Herr Tröger sich mit dem Eigentümer des Flurstückes 313/1 in Verbindung setzen und in dessen Abwasserleitung einleiten. Hier liegt bereits eine Einleitgenehmigung vor. Diese Variante bevorzugt die Stadt. Herr Tröger soll die Entwässerung des Daches zeitnah klären.

 

Silberstraße, Schulweg 17

Hier läuft angeblich das Wasser von der Straße auf das Grundstück und richtet dort Schäden an. Die Straße sei nicht mit dem erforderlichen Gefälle gebaut und habe bereits Schäden am Gebäude vorursacht. Es liegt ein Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vor. Die Stadt soll höchstwahrscheinlich den Schadensersatz und die Stützmauerinstandsetzung übernehmen. Nach ersten Betrachtungen befindet sich die Stützmauer nicht auf dem Grundstück der Stadt und gleichzeitig liegt die Beweislast beim derzeitigen Besitzer. Die Stadt wird mit der Vertretung ein Rechtsanwaltsbüro beauftragen.

 

Einziehung Schulweg

Herr Nötzold hat ein Wohngrundstück mit öffentlich-rechtlicher Zuwegung erworben. Er hat nach Bekundung der Absicht zur Einziehung dieser Zuwegung durch die Stadt die Flurstücke, über die der Weg verläuft, abgekauft. Ein Eigentümer, Herr Krispin, verweigert den Verkauf. Kommt die Einziehung zustande, wird das Wohngrundstück wertlos. Die Einziehung ist durch die Stadt durchaus begründet. Eine Alternative für Herrn Nötzold das obenliegende Wohngrundstück zu erreichen, gibt es nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung der Stadt über eine Einziehung per gerichtlicher Entscheidung aufgehoben wird. Unabhängig dürfte sich eine entsprechende Auseinandersetzung zweifellos sehr lange hinziehen und auch mit entsprechenden Kosten verbunden sein. Es soll daher der Versuch zur Vermittlung zwischen Herrn Nötzold und Herrn Krispin gemacht werden. Herr Feustel und Herr Bigl wären zu einer Gesprächsrunde mit allen Beteiligten bereit.