Zur Erinnerung:
Mit der Abrundung / Ergänzung sollte Baurecht für insgesamt drei EFH im Bereich des Steinweges geschaffen werden. Problematisch war die unzureichende Zufahrt über den Reutgraben. Im Zuge des Verfahrens wurden die Träger öffentlicher Belange erstmalig zum Planungsstand 07.10.2016 angehört. Eine weitere Beteiligung der TÖB erfolgte mit der geänderten Planfassung Stand 01.03.2017, die vom Stadtrat mit Beschluss zur öffentlichen Auslegung bestimmt wurde. Danach wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt, weil die Zuwegung zum Baugebiet nicht in ausreichendem Maße gewährleistet war.

Jetzt wurde vom beauftragten Planungsbüro mitgeteilt, dass Herr Unger einen Streifen von 1m Breite entlang des oberen Bereiches des Reutgrabens gekauft hat, um die Zufahrtsbreite zu gewähren. Dieser befindet sich aber auf der Gemarkung der Nachbargemeinde und unterliegt demzufolge nicht mehr der Planungshoheit der Stadt. Das Planungsbüro hat sich mit Reinsdorf als auch mit dem LRA Amt für Kreisentwicklung in Verbindung gesetzt. Die prinzipelle Zustimmung von Reinsdorf liegt vor. Vom Amt für Kreisentwicklung wurde darauf hingewiesen, dass ihrerseits dem Vorhaben nicht zugestimmt wird, weil aus ihrer Sicht seitens der Stadt Wilkau-Haßlau mit der Abrundungssatzung das falsche Verfahren gewählt wurde. Gefordert wird hier ein Bebauungsplan mit Umweltprüfung. Einer Abwägung bzw. Weiterführung der Abrundungssatzung wird nicht zugestimmt, sondern gegebenenfalls eine Beanstandung durchgeführt.

Der Technische Ausschuss steht nach wie vor hinter dem Projekt. Mit Herrn Unger muss gesprochen werden und ihm beide Varianten Abrundungssatzung oder Bebauungsplan erörtert werden. Beide Varianten haben Vor-und Nachteile und die Entscheidung soll er selbst treffen.