Vermietung Feuerwehrgerätehäuser für private Feiern

 

Die Vermietung der Gerätehäuser war bereits mehrfach Thema bei Ausschusssitzungen, wobei festgelegt wurde, dass eine Vermietung für private Feiern nur noch an direkte Angehörige der Feuerwehr oder des Feuerwehrvereins erfolgt. Aus gegebenen Anlass greift der Vorsitzende das Thema allerdings erneut auf, da dies gerade präsent und brisant ist und für einigen Ärger in der Stadtverwaltung und bei der betreffenden Person sorgt.

 

Vereinbart wurde dazumal, dass die Angehörigen der Feuerwehr  die Anmietung selbst vorzunehmen haben und es einen eigenen persönlichen Anlass hierfür geben muss (z. Bsp. Hochzeit, Geburtstag etc.). Eine Anmietung für Familienangehörige ist nicht gestattet, selbst für Ehegatten oder Kinder wurde dies ausgeschlossen. Die Anmietung der Räumlichkeiten ist mit einer kleinen Unkostenpauschale von 25,00 € möglich und als Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu sehen. Es sollten keine Ausnahmen gemacht werden, da Ausnahmen dann zur Regel werden und man nicht weiß, wo Grenzen gesetzt werden sollen. 

 

Stadtrat Jung              erklärt, dass er das Thema für beendet gehalten hat. Die Feuerwehr ist Betriebsstätte und demzufolge auch nur für Mitglieder der Feuerwehr nutzbar. Für private Feierlichkeiten stehen genügend andere Räumlichkeiten in der Stadt zur Verfügung. An der beschlossenen Regelung ist festzuhalten, zumal die geringe  Pauschale noch nicht einmal die entstehenden Betriebskosten deckt. 

Stadtrat Klug               auch er schließt sich dieser Auffassung an und weist darauf hin, dass auch Einsätze möglich sind, die private Feiern „sprengen“ können, wobei Angehörige der Feuerwehr dies richtig einzuschätzen wissen, Privatpersonen indes nicht. Die Vermietung ist eine Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder und sollte sich auch auf diese beschränken. Es darf nicht nachgegeben werden.

Stadtrat Streit              weist darauf hin, dass es sich um eine praktikable Lösung handelt, die sich in den letzten Jahren auch bewährt hat. Auf dem Betriebsgelände sind nur Angehörige zugelassen, aber keine anderen. Sofern eine Nutzung der Räumlichkeiten gewollt ist, besteht für jeden die Möglichkeit der Mitgliedschaft und der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Feuerwehr. Ausnahmen sollten nicht zugelassen werden.

Stadtrat Bemmann      schließt sich ebenso seinen Vorrednern an und schlägt vor, nochmals einen expliziten Hinweis im Stadtanzeiger zu veröffentlichen.

Stadtrat Küttler            fragt an, ob dies auch allen Mitgliedern der Feuerwehr so bekannt ist.

Vorsitzende                 erklärt, dass alle nachweislich hierüber belehrt wurden.

 

 

Informationen zum Gespräch mit Ministerpräsidenten

 

Der Vorsitzende berichtet über das Zusammentreffen am 06.02.2019 der Bürgermeister und des Ministerpräsidenten in Callenberg. Angesprochen wurden viele verschiedene Themenbereiche:

 

1)    Kitas

Ø  es gibt jetzt schon das geänderte Kita-Gesetz

Ø  den Kommunen steht es frei, die Beiträge zu senken oder auch das Vorschuljahr/ Hort beitragsfrei zu gestalten

Ø  die Absenkung von Elternbeiträgen klingt zwar gut, allerdings wird davor gewarnt, da damit unvorhersehbare Mehrkosten entstehen (z. Bsp. wenn Zwickau beitragsfrei gestaltet, müssen wir die kompletten Kosten für den Kita-Platz übernehmen, sollten das Kind aus Wilkau-Haßlau eine Kita in Zwickau besuchen)

Ø  das Gesamtbudget für Investitionen ist zu gering

Ø  die Einnahmen sind notwendig u. a. auch für Straßenbau; Einnahmen werden immer weniger, aber die Kosten für Personal und Standards steigen

 

2)    Schulen

Ø  digitale Ausstattung in Schulen; Voraussetzung Schule bereits verkabelt und Breitband liegt an

Ø  pro Klassenzimmer max. 5 Anschlüsse inkl. Router; Programm sieht allerdings keine Endgeräte für die Schüler vor

Ø  Lehrer sind ausreichend vorhanden, teilweise Neueinstellungen von Privatschulen

Ø  Programm „VwV Invest Schule“ Brücken in die Zukunft - Bescheide der SAB stehen noch aus

 

3)    70.000,00 € Pauschale

Ø  soll fortgeführt werden, allerdings auch abhängig vom Wahlergebnis im September

 

4)    Straßen- und Brückenbau

Ø  Förderprogramm überzeichnet

Ø  keine Erstellung neuer Bescheide; Abarbeitung Überhang der letzten 3 Jahre, vorher keine neuen Anträge stellen

Ø  pauschale Zuweisung geplant

 

5)    Straßenausbaubeiträge

Ø  Kommune entscheidet selbst, keine Änderung vorgesehen

 

6)    zukünftige aufgabenbezogene Personalausstattung versus kommunale Selbstverwaltung

Ø  Kreisgebietsreform hat nur zu Kosten geführt und nichts gebracht

Ø  kein Personal gespart, sondern neu eingestellt

Ø  Befugnisse des Sächs. Rechnungshofes begrenzen

 

7)    Finanzausgleich

Ø  soll reformiert werden 2021/2022

Ø  Neuaufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geplant

Ø  Einführung U6-Faktor für Kiga-Kinder, damit entfällt Verrechnung mit anderen

                       Städten und Gemeinden

 

8)    ÖPNV

Ø  mit Plus-Bus-Linie gutes Modell erarbeitet

Ø  deutliche Verbesserung der Verbindungen; Stadtverkehr wird aufgewertet; Fahrgastzuwachs

Ø  Wirtschaftsminister hält Geld zurück

 

9)    Breitband / Glasfaser

Ø  Telekom blockiert nur „um Kasse zu machen“, hält sich nur bedingt an Verträge

Ø  Bund ist gefordert

 

10)  Leader

Ø  Bund will Geld anders verteilen, ab 2020 mehr in alte Bundesländer

Ø  Freistaat muss Gelder dann selbst aufbringen

Ø  alles was bereits beantragt ist, läuft noch über Freistaat bis 2020, was danach kommt, ist fraglich

 

11) Bauen im Außen- und Innenbereich

Ø  Gemeinden keine einheitliche Linie, einige sind vehement gegen eine Änderung

Ø  vorzugsweise Brachflächenbebauung und nicht Neubau im Außenbereich

 

12) Kommunaldienstleistungen

Ø  Förderung von Fahrzeugen für Bauhof – Zahlung Festbetrag

Ø  bei Fahrzeugen Feuerwehr werden nur noch DIN-gerechte Fahrzeuge gefördert; anderenfalls nur in Eigenleistung

Ø  nur genormte Löschtechnik wird gezahlt

 

 

 

Auszeichnung im Ehrenamt

 

Der Vorsitzende informiert, dass der Landkreis auch in diesem Jahr wieder ehrenamtlich Tätige auszeichnen wird und bittet um geeignete Vorschläge, die bis zum 28.02.2019 schriftlich an das Büro Bürgermeister, Frau Heinig, zu übermitteln sind.

 

Folgende Bedingungen sind zu beachten:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • mindestens 3 Jahren ehrenamtlich tätig im Gebiet des Landkreises
  • noch keine Auszeichnung seitens des Landkreises erhalten
  • besondere Leistung im Ehrenamt erbracht.

 

 

Abrundungssatzung „Amselweg“

 

Da die Unterlagen vom Planungsbüro noch nicht vollständig vorgelegen haben, kam die Beschlussvorlage zur Abrundungssatzung „Amselweg“ noch nicht auf die Tagesordnung. Um Form- und Fristfehler zu vermeiden und die Satzung nicht angreifbar zu machen, wird über die Beschlussvorlage erst in der Stadtratssitzung im März entschieden.