Sitzung: 07.02.2019 Verwaltungs- und Sozialausschuss
Vermietung Feuerwehrgerätehäuser für
private Feiern
Die
Vermietung der Gerätehäuser war bereits mehrfach Thema bei Ausschusssitzungen,
wobei festgelegt wurde, dass eine Vermietung für private Feiern nur noch an
direkte Angehörige der Feuerwehr oder des Feuerwehrvereins erfolgt. Aus
gegebenen Anlass greift der Vorsitzende das Thema allerdings erneut auf, da
dies gerade präsent und brisant ist und für einigen Ärger in der
Stadtverwaltung und bei der betreffenden Person sorgt.
Vereinbart
wurde dazumal, dass die Angehörigen der Feuerwehr die Anmietung selbst vorzunehmen haben und es
einen eigenen persönlichen Anlass hierfür geben muss (z. Bsp. Hochzeit,
Geburtstag etc.). Eine Anmietung für Familienangehörige ist nicht gestattet,
selbst für Ehegatten oder Kinder wurde dies ausgeschlossen. Die Anmietung der
Räumlichkeiten ist mit einer kleinen Unkostenpauschale von 25,00 € möglich und
als Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu sehen. Es sollten keine Ausnahmen
gemacht werden, da Ausnahmen dann zur Regel werden und man nicht weiß, wo
Grenzen gesetzt werden sollen.
Stadtrat Jung erklärt,
dass er das Thema für beendet gehalten hat. Die Feuerwehr ist Betriebsstätte
und demzufolge auch nur für Mitglieder der Feuerwehr nutzbar. Für private
Feierlichkeiten stehen genügend andere Räumlichkeiten in der Stadt zur
Verfügung. An der beschlossenen Regelung ist festzuhalten, zumal die
geringe Pauschale noch nicht einmal die
entstehenden Betriebskosten deckt.
Stadtrat Klug auch
er schließt sich dieser Auffassung an und weist darauf hin, dass auch Einsätze
möglich sind, die private Feiern „sprengen“ können, wobei Angehörige der
Feuerwehr dies richtig einzuschätzen wissen, Privatpersonen indes nicht. Die
Vermietung ist eine Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder und
sollte sich auch auf diese beschränken. Es darf nicht nachgegeben werden.
Stadtrat Streit weist
darauf hin, dass es sich um eine praktikable Lösung handelt, die sich in den
letzten Jahren auch bewährt hat. Auf dem Betriebsgelände sind nur Angehörige
zugelassen, aber keine anderen. Sofern eine Nutzung der Räumlichkeiten gewollt
ist, besteht für jeden die Möglichkeit der Mitgliedschaft und der
ehrenamtlichen Tätigkeit in der Feuerwehr. Ausnahmen sollten nicht zugelassen
werden.
Stadtrat Bemmann schließt
sich ebenso seinen Vorrednern an und schlägt vor, nochmals einen expliziten
Hinweis im Stadtanzeiger zu veröffentlichen.
Stadtrat Küttler fragt
an, ob dies auch allen Mitgliedern der Feuerwehr so bekannt ist.
Vorsitzende erklärt,
dass alle nachweislich hierüber belehrt wurden.
Informationen zum Gespräch mit
Ministerpräsidenten
Der
Vorsitzende berichtet über das Zusammentreffen am 06.02.2019 der Bürgermeister
und des Ministerpräsidenten in Callenberg. Angesprochen wurden viele verschiedene
Themenbereiche:
1)
Kitas
Ø
es
gibt jetzt schon das geänderte Kita-Gesetz
Ø
den
Kommunen steht es frei, die Beiträge zu senken oder auch das Vorschuljahr/ Hort
beitragsfrei zu gestalten
Ø
die
Absenkung von Elternbeiträgen klingt zwar gut, allerdings wird davor gewarnt,
da damit unvorhersehbare Mehrkosten entstehen (z. Bsp. wenn Zwickau
beitragsfrei gestaltet, müssen wir die kompletten Kosten für den Kita-Platz
übernehmen, sollten das Kind aus Wilkau-Haßlau eine Kita in Zwickau besuchen)
Ø
das
Gesamtbudget für Investitionen ist zu gering
Ø
die
Einnahmen sind notwendig u. a. auch für Straßenbau; Einnahmen werden immer
weniger, aber die Kosten für Personal und Standards steigen
2)
Schulen
Ø
digitale
Ausstattung in Schulen; Voraussetzung Schule bereits verkabelt und Breitband
liegt an
Ø
pro
Klassenzimmer max. 5 Anschlüsse inkl. Router; Programm sieht allerdings keine
Endgeräte für die Schüler vor
Ø
Lehrer
sind ausreichend vorhanden, teilweise Neueinstellungen von Privatschulen
Ø
Programm
„VwV Invest Schule“ Brücken in die Zukunft - Bescheide der SAB stehen noch aus
3)
70.000,00
€ Pauschale
Ø
soll
fortgeführt werden, allerdings auch abhängig vom Wahlergebnis im September
4)
Straßen-
und Brückenbau
Ø
Förderprogramm
überzeichnet
Ø
keine
Erstellung neuer Bescheide; Abarbeitung Überhang der letzten 3 Jahre, vorher
keine neuen Anträge stellen
Ø
pauschale
Zuweisung geplant
5)
Straßenausbaubeiträge
Ø
Kommune
entscheidet selbst, keine Änderung vorgesehen
6)
zukünftige
aufgabenbezogene Personalausstattung versus kommunale Selbstverwaltung
Ø
Kreisgebietsreform
hat nur zu Kosten geführt und nichts gebracht
Ø
kein
Personal gespart, sondern neu eingestellt
Ø
Befugnisse
des Sächs. Rechnungshofes begrenzen
7)
Finanzausgleich
Ø
soll
reformiert werden 2021/2022
Ø
Neuaufteilung
des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geplant
Ø
Einführung
U6-Faktor für Kiga-Kinder, damit entfällt Verrechnung mit anderen
Städten und Gemeinden
8)
ÖPNV
Ø
mit
Plus-Bus-Linie gutes Modell erarbeitet
Ø
deutliche
Verbesserung der Verbindungen; Stadtverkehr wird aufgewertet; Fahrgastzuwachs
Ø
Wirtschaftsminister
hält Geld zurück
9)
Breitband
/ Glasfaser
Ø
Telekom
blockiert nur „um Kasse zu machen“, hält sich nur bedingt an Verträge
Ø
Bund
ist gefordert
10) Leader
Ø
Bund
will Geld anders verteilen, ab 2020 mehr in alte Bundesländer
Ø
Freistaat
muss Gelder dann selbst aufbringen
Ø
alles
was bereits beantragt ist, läuft noch über Freistaat bis 2020, was danach
kommt, ist fraglich
11) Bauen im Außen- und Innenbereich
Ø
Gemeinden
keine einheitliche Linie, einige sind vehement gegen eine Änderung
Ø
vorzugsweise
Brachflächenbebauung und nicht Neubau im Außenbereich
12) Kommunaldienstleistungen
Ø
Förderung
von Fahrzeugen für Bauhof – Zahlung Festbetrag
Ø
bei
Fahrzeugen Feuerwehr werden nur noch DIN-gerechte Fahrzeuge gefördert;
anderenfalls nur in Eigenleistung
Ø
nur
genormte Löschtechnik wird gezahlt
Auszeichnung im Ehrenamt
Der
Vorsitzende informiert, dass der Landkreis auch in diesem Jahr wieder
ehrenamtlich Tätige auszeichnen wird und bittet um geeignete Vorschläge, die
bis zum 28.02.2019 schriftlich an das Büro Bürgermeister, Frau Heinig, zu
übermitteln sind.
Folgende
Bedingungen sind zu beachten:
- mindestens 18 Jahre alt
- mindestens 3 Jahren ehrenamtlich
tätig im Gebiet des Landkreises
- noch keine Auszeichnung seitens des
Landkreises erhalten
- besondere Leistung im Ehrenamt
erbracht.
Abrundungssatzung „Amselweg“
Da die
Unterlagen vom Planungsbüro noch nicht vollständig vorgelegen haben, kam die
Beschlussvorlage zur Abrundungssatzung „Amselweg“ noch nicht auf die
Tagesordnung. Um Form- und Fristfehler zu vermeiden und die Satzung nicht
angreifbar zu machen, wird über die Beschlussvorlage erst in der
Stadtratssitzung im März entschieden.