Sitzung: 07.03.2019 Technischer Ausschuss
Brunnen:
Der vorhandene Brunnen ist undicht,
die Brunnentechnik ist vollkommen verschlissen
bzw. funktionsuntüchtig. Die
vorgefundene Wasserattraktion - Wasser fließt aus zwei
beidseits der Steinplatte
angeordneten Rohren mit jeweils 13 Löchern als Wasservorhang
über die Spindel in das
verhältnismäßig viel zu große Becken - ist für eine
Durchströmung des Beckens nicht
ausreichend. Hygienische Beeinträchtigungen in
Form von Algen und Keimen sind
trotz Chemikalienzusatz zu erwarten, da keine Beckenzirkulation stattfindet.
Die Entleerung des Beckens erfolgt über ein Stopfen/
Standrohr; der Mitarbeiter muss
also zu diesem Zweck ins Brunnenwasser. Das Wasser
fließt über ein tief liegendes
Grundrohrleitungssystem in den Rödelbach. Als Beckenüberlauf
dient ein Überlaufkasten in der
Beckenwandung oberhalb der Wasserlinie.
Dessen Ablauf ist unklar. Im Becken
vor der Steinplatte befindet sich die Rücklaufarmatur
mit Schmutzsieb, an die die
Saugleitung der Umwälzpumpe angeschlossen
ist. Die Trinkwassernachspeisung
zur Beckenbefüllung bzw. zum Wasserspiegelausgleich
auf Grund von Verdunstung erfolgt
manuell über einen freien Trinkwasserauslauf
in das Becken. Dazu muss der
Mitarbeiter in einen Wasserzählerschacht an
der NO-Seite des Brunnens; dieser
Schacht ist grundwassergefährdet. Zudem ist zur
Entleerung der Trinkwasserleitung
vor der Frostperiode ein Formstück aus der Leitung
zu demontieren. Die Umwälzpumpe ist
in einem Pumpenschacht nahe der Steinplatte
untergebracht. Der Zugang zur Pumpe
ist beschwerlich; der Schacht zum großen Teil mit
Wasser gefüllt.
Die sich daraus ergebenden Reparatur- bzw.
Erneuerungsumfangskosten belaufen sich auf ca. 155.000 € brutto. Es ist darauf
hinzuweisen, dass dies zunächst eine vorläufige Kostenzusammenstellung
darstellt. Diese kann sich noch drastisch verändern, je nachdem, was bei einer
Bodenanalyse unter dem Bauwerk bzw. dem Becken tatsächlich vorgefunden wird und
wie sich der Zustand des Beckens tatsächlich darstellt. Außerdem sind hier
weitere Planungskosten sowie Baukostensteigerungen allgemein noch nicht
berücksichtigt.
Ein Realisierungszeitpunkt kann derzeit nicht genannt
werden, da für diese Maßnahme Fördergelder über die SAB beantragt werden
müssen. Im HH-Plan 2019/2020 ist die Maßnahme enthalten. Für das Stadtzentrum
wären die Mehrkosten förderfähig.
Stadtrat Michel fügt hinzu, dass es dort bei der
früheren Bebauung keine Unterkellerung gab.
Stadtrat Kowalle fragt an, ob die Planer hier mit zur
Verantwortung gezogen werden können?
Dies verneint der Bürgermeister, da sich die Planer
ihre schriftlichen Bedenken unterzeichnen lassen haben.
Albert-Schweitzer-Ring:
Es wurde kritisiert, dass sich auf dem neugebauten
Abschnitt Pfützen bilden würden.
Der Sachverhalt wurde überprüft mit folgendem
Ergebnis:
Mit Hilfe eines Richtscheits wurde die Oberfläche
untersucht. Dabei wurde an einer Stelle eine Unebenheit von 20mm festgestellt,
die Grenzwerte für Unebenheiten bei maschinellem Einbau liegen bei max. 10 mm
auf 4 m Messstrecke. Diese Unebenheit ist möglicherweise auf ein Umsetzen der
Maschine zurück zu führen und stellt einen Mangel dar, der geltend gemacht
wird.
Ansonsten konnten keine Überschreitungen der
zulässigen Toleranzen nach ZTV Asphalt-StB 07
fest gestellt werden. Auch die Bereiche, die bei einer Sichtkontrolle
nach Regenereignis kontrolliert und sich augenscheinlich als „uneben“
darstellen, weisen keine Überschreitungen auf. Die Straße weist im Bereich nur
geringe Gefälle auf, die Asphaltstruktur ist relativ grobkörnig, so dass hier
durchaus durch den Feuchtigkeitsfilm der Eindruck erweckt werden kann, es
handele sich um Pfützen in Folge von Unebenheiten.
Stadtratsitzung:
Es wird noch eine BV nachgereicht, die Ausschreibung
weiterer Leistungen für die Außenanlagen Alter Bahnhof soll aufgrund der
Ergebnisse aufgehoben werden (Bieter 1 > 30 T€ und Bieter 2 >60 T€ über
der Kostenberechnung), die Finanzierung wäre damit nicht gesichert. Außerdem
liegt zunächst nur ein Positivzeugnis zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn
vor, eine abschließende baufachliche Prüfung steht noch aus. Daher soll hier
auf Nachbeantragungen und dergleichen verzichtet werden.
Weiterhin wird es noch einen Vergabebeschluss geben
für die Maßnahme Dorfstraße abseits Culitzsch. Hier konnte erst gestern die Finanzierung
abschließend als Vorschlag für den Haushalt 2019/2020 geklärt werden. Das
Kosten werden nicht geringer. Alle sind einverstanden, dass der Beschluss wird
als Tischvorlage am 28.03.2019 eingebracht wird.
Lärmaktionsplan:
Herr Feustel stellt den Lärmaktionsplan lt.
Kartenmaterial vor. Diese kannn man auch online einsehen.
Der Pegel auf der B 93 für den OT Silberstraße stellt
keine Beeinträchtigung dar.
Im OT Culitzsch liegt eine Beeinträchtigung vor (im
Unterdorf an der Autobahn).
An der B 93 Richtung Zwickau und Kirchberger Straße
liegt keine Beeinträchtigung vor.
Im Rosenthal und am Mühlweg sind die Grenzwerte gerade
so eingehalten.
Kaufvertrag
Mariengasse 5:
Der Kaufvertrag wurde vom potentiellen Käufer
zurückgezogen. Dieser wollte Solaranlagen installieren.
Der Bürgermeister will den umliegenden Nachbarn die
Fläche zum Kauf anbieten. Für die Stadt ist der Verkauf wichtig, da die Fläche
sonst ewig in den Bewirtschaftungsbereich des Städtischen Bauhofes fällt. Man
könnte auch einen symbolischen Wert von 1 Euro verlangen, Hauptsache ist, dass
Grundstück wird schnellstens veräußert. Es bringt keinerlei Vorteile.
Haushaltsplanung:
Der Fußweg in Silberstraße wurde auf der
Prioritätenliste in der HH-Planung vorgemerkt.
Verbindungsstraße
Friedrichsgrün:
Es gab Kritik, dass die Verbindungsstraße nach
Friedrichsgrün im Winter nicht gut beräumt wurde. Die Kritik wurde an die
Gemeinde Reinsdorf weitergeleitet, wir haben dies zur Kenntnis genommen.
Stadtrat Jung meint, der Ausdruck „Verbindungsstraße“
ist nicht empfehlenswert. Seitens der Gemeinde Reinsdorf wird diese Straße aber
unter dieser Bezeichnung geführt.
Neuverlegung
Erdgas Straße am Gaswerk:
Es erfolgt eine Wiederherstellung durch I-Netz und
kein grundhafter Ausbau der Straße. Die Straße fällt nur zum Teil in den
Bereich der Stadt, der andere Teil fällt in den Bereich des Landkreises. Keine
HH-Mittel vorhanden.
Breitbandausbau:
Das Projekt läuft über den Landkreis. Die „weißen
Flecken“ in Wilkau-Haßlau werden überplant. Die Mehrheit der Gemeinden machen
bei diesem Projekt mit. Es erfolgt eine Markterkundung durch den Landkreis. Die
Finanzierung übernimmt der Freistaat. Der Beschluss wird erst gefasst, wenn die
Markterkundung gestattet ist.
OT Culitzsch bleibt im Eigenausbau Telekom. Stadtrat
Schwalbe weist nochmal darauf hin, dass hier der Ausbau bereits 2018
abgeschlossen sein sollte.
Gebiet oberhalb Cainsdorfer Straße:
Ein gewisser Herr Seidel, ehemaliger Bürger von
Culitzsch, möchte sein Grundstück in Wilkau-Haßlau, Cainsdorfer Straße, Flurstück-Nr.
180/4, für ca. 450.000 Euro verkaufen.
Ein potentieller Vorhabensträger, Herr Masmeier,
beabsichtigt das Flurstück 180/4 zu erwerben zwecks Aufstellung Bebauungsplan
für Wohnbebauung.
Am 14.02.2019 gab es dazu einen Besprechungstermin.
Dabei wurde festgehalten, dass die Fläche gem.
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden kann, dass es aber
keine geeignete Zuwegung von Seite Wilkau-Haßlau aus gibt. Aufgrund der Lage
der Fläche wäre eine vernünftige Zuwegung nur über das in Regie der Stadt
Zwickau liegende angrenzende Flurstück möglich. Hier würde es diesselben
Probleme geben wie derzeit am Reutgraben, also Planungszweckverband oder
Umgemarkung. Von Zwickau aus wurde auf Anfrage von Herrn Masmeier mitgeteilt,
man wolle sich dazu zunächst im Hause abstimmen.
Stadtrat Rißmann führt allgemein aus, dass in
Wilkau-Haßlau sehr viele nach einem Eigenheimstandort suchen. Die Stadt soll
das Erschließen von Flächen unterstützen.
Stadtrat Jung weist darauf hin, dass diese Interessenten
ins Rathaus geschickt werden sollen. Es gibt bebaubare Flächen. Dieses
Grundstück ist für unsere Stadt zu groß.
Der Bürgermeister meint, der Investor soll einen
Entwurf bringen. Gegebenenfalls später mit dem Stadtrat besprechen. Die Stadt
ist für das Vorhaben.