Brunnen:

Der vorhandene Brunnen ist undicht, die Brunnentechnik ist vollkommen verschlissen

bzw. funktionsuntüchtig. Die vorgefundene Wasserattraktion - Wasser fließt aus zwei

beidseits der Steinplatte angeordneten Rohren mit jeweils 13 Löchern als Wasservorhang

über die Spindel in das verhältnismäßig viel zu große Becken - ist für eine

Durchströmung des Beckens nicht ausreichend. Hygienische Beeinträchtigungen in

Form von Algen und Keimen sind trotz Chemikalienzusatz zu erwarten, da keine Beckenzirkulation stattfindet. Die Entleerung des Beckens erfolgt über ein Stopfen/

Standrohr; der Mitarbeiter muss also zu diesem Zweck ins Brunnenwasser. Das Wasser

fließt über ein tief liegendes Grundrohrleitungssystem in den Rödelbach. Als Beckenüberlauf

dient ein Überlaufkasten in der Beckenwandung oberhalb der Wasserlinie.

Dessen Ablauf ist unklar. Im Becken vor der Steinplatte befindet sich die Rücklaufarmatur

mit Schmutzsieb, an die die Saugleitung der Umwälzpumpe angeschlossen

ist. Die Trinkwassernachspeisung zur Beckenbefüllung bzw. zum Wasserspiegelausgleich

auf Grund von Verdunstung erfolgt manuell über einen freien Trinkwasserauslauf

in das Becken. Dazu muss der Mitarbeiter in einen Wasserzählerschacht an

der NO-Seite des Brunnens; dieser Schacht ist grundwassergefährdet. Zudem ist zur

Entleerung der Trinkwasserleitung vor der Frostperiode ein Formstück aus der Leitung

zu demontieren. Die Umwälzpumpe ist in einem Pumpenschacht nahe der Steinplatte

untergebracht. Der Zugang zur Pumpe ist beschwerlich; der Schacht zum großen Teil mit

Wasser gefüllt.

 

Die sich daraus ergebenden Reparatur- bzw. Erneuerungsumfangskosten belaufen sich auf ca. 155.000 € brutto. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies zunächst eine vorläufige Kostenzusammenstellung darstellt. Diese kann sich noch drastisch verändern, je nachdem, was bei einer Bodenanalyse unter dem Bauwerk bzw. dem Becken tatsächlich vorgefunden wird und wie sich der Zustand des Beckens tatsächlich darstellt. Außerdem sind hier weitere Planungskosten sowie Baukostensteigerungen allgemein noch nicht berücksichtigt.

Ein Realisierungszeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden, da für diese Maßnahme Fördergelder über die SAB beantragt werden müssen. Im HH-Plan 2019/2020 ist die Maßnahme enthalten. Für das Stadtzentrum wären die Mehrkosten förderfähig.

 

Stadtrat Michel fügt hinzu, dass es dort bei der früheren Bebauung keine Unterkellerung gab.

 

Stadtrat Kowalle fragt an, ob die Planer hier mit zur Verantwortung gezogen werden können?

Dies verneint der Bürgermeister, da sich die Planer ihre schriftlichen Bedenken unterzeichnen lassen haben.

 

Albert-Schweitzer-Ring:

 

Es wurde kritisiert, dass sich auf dem neugebauten Abschnitt Pfützen bilden würden.

Der Sachverhalt wurde überprüft mit folgendem Ergebnis:

Mit Hilfe eines Richtscheits wurde die Oberfläche untersucht. Dabei wurde an einer Stelle eine Unebenheit von 20mm festgestellt, die Grenzwerte für Unebenheiten bei maschinellem Einbau liegen bei max. 10 mm auf 4 m Messstrecke. Diese Unebenheit ist möglicherweise auf ein Umsetzen der Maschine zurück zu führen und stellt einen Mangel dar, der geltend gemacht wird.

Ansonsten konnten keine Überschreitungen der zulässigen Toleranzen nach ZTV Asphalt-StB 07  fest gestellt werden. Auch die Bereiche, die bei einer Sichtkontrolle nach Regenereignis kontrolliert und sich augenscheinlich als „uneben“ darstellen, weisen keine Überschreitungen auf. Die Straße weist im Bereich nur geringe Gefälle auf, die Asphaltstruktur ist relativ grobkörnig, so dass hier durchaus durch den Feuchtigkeitsfilm der Eindruck erweckt werden kann, es handele sich um Pfützen in Folge von Unebenheiten.

 

Stadtratsitzung:

 

Es wird noch eine BV nachgereicht, die Ausschreibung weiterer Leistungen für die Außenanlagen Alter Bahnhof soll aufgrund der Ergebnisse aufgehoben werden (Bieter 1 > 30 T€ und Bieter 2 >60 T€ über der Kostenberechnung), die Finanzierung wäre damit nicht gesichert. Außerdem liegt zunächst nur ein Positivzeugnis zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn vor, eine abschließende baufachliche Prüfung steht noch aus. Daher soll hier auf Nachbeantragungen und dergleichen verzichtet werden.

 

Weiterhin wird es noch einen Vergabebeschluss geben für die Maßnahme Dorfstraße abseits Culitzsch. Hier konnte erst gestern die Finanzierung abschließend als Vorschlag für den Haushalt 2019/2020 geklärt werden. Das Kosten werden nicht geringer. Alle sind einverstanden, dass der Beschluss wird als Tischvorlage am 28.03.2019 eingebracht wird.

 

Lärmaktionsplan:

 

Herr Feustel stellt den Lärmaktionsplan lt. Kartenmaterial vor. Diese kannn man auch online einsehen.

Der Pegel auf der B 93 für den OT Silberstraße stellt keine Beeinträchtigung dar.

Im OT Culitzsch liegt eine Beeinträchtigung vor (im Unterdorf an der Autobahn).

An der B 93 Richtung Zwickau und Kirchberger Straße liegt keine Beeinträchtigung vor.

Im Rosenthal und am Mühlweg sind die Grenzwerte gerade so eingehalten.

 

Kaufvertrag Mariengasse 5:

 

Der Kaufvertrag wurde vom potentiellen Käufer zurückgezogen. Dieser wollte Solaranlagen installieren.

Der Bürgermeister will den umliegenden Nachbarn die Fläche zum Kauf anbieten. Für die Stadt ist der Verkauf wichtig, da die Fläche sonst ewig in den Bewirtschaftungsbereich des Städtischen Bauhofes fällt. Man könnte auch einen symbolischen Wert von 1 Euro verlangen, Hauptsache ist, dass Grundstück wird schnellstens veräußert. Es bringt keinerlei Vorteile.

 

Haushaltsplanung:

 

Der Fußweg in Silberstraße wurde auf der Prioritätenliste in der HH-Planung vorgemerkt.

 

Verbindungsstraße Friedrichsgrün:

 

Es gab Kritik, dass die Verbindungsstraße nach Friedrichsgrün im Winter nicht gut beräumt wurde. Die Kritik wurde an die Gemeinde Reinsdorf weitergeleitet, wir haben dies zur Kenntnis genommen.

Stadtrat Jung meint, der Ausdruck „Verbindungsstraße“ ist nicht empfehlenswert. Seitens der Gemeinde Reinsdorf wird diese Straße aber unter dieser Bezeichnung geführt.

 

Neuverlegung Erdgas Straße am Gaswerk:

 

Es erfolgt eine Wiederherstellung durch I-Netz und kein grundhafter Ausbau der Straße. Die Straße fällt nur zum Teil in den Bereich der Stadt, der andere Teil fällt in den Bereich des Landkreises. Keine HH-Mittel vorhanden.

 

Breitbandausbau:

 

Das Projekt läuft über den Landkreis. Die „weißen Flecken“ in Wilkau-Haßlau werden überplant. Die Mehrheit der Gemeinden machen bei diesem Projekt mit. Es erfolgt eine Markterkundung durch den Landkreis. Die Finanzierung übernimmt der Freistaat. Der Beschluss wird erst gefasst, wenn die Markterkundung gestattet ist.

 

OT Culitzsch bleibt im Eigenausbau Telekom. Stadtrat Schwalbe weist nochmal darauf hin, dass hier der Ausbau bereits 2018 abgeschlossen sein sollte.

 

Gebiet  oberhalb Cainsdorfer Straße:

 

Ein gewisser Herr Seidel, ehemaliger Bürger von Culitzsch, möchte sein Grundstück in Wilkau-Haßlau, Cainsdorfer Straße, Flurstück-Nr. 180/4, für ca. 450.000 Euro verkaufen.

Ein potentieller Vorhabensträger, Herr Masmeier, beabsichtigt das Flurstück 180/4 zu erwerben zwecks Aufstellung Bebauungsplan für Wohnbebauung.

Am 14.02.2019 gab es dazu einen Besprechungstermin.

Dabei wurde festgehalten, dass die Fläche gem. Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden kann, dass es aber keine geeignete Zuwegung von Seite Wilkau-Haßlau aus gibt. Aufgrund der Lage der Fläche wäre eine vernünftige Zuwegung nur über das in Regie der Stadt Zwickau liegende angrenzende Flurstück möglich. Hier würde es diesselben Probleme geben wie derzeit am Reutgraben, also Planungszweckverband oder Umgemarkung. Von Zwickau aus wurde auf Anfrage von Herrn Masmeier mitgeteilt, man wolle sich dazu zunächst im Hause abstimmen.

 

Stadtrat Rißmann führt allgemein aus, dass in Wilkau-Haßlau sehr viele nach einem Eigenheimstandort suchen. Die Stadt soll das Erschließen von Flächen unterstützen.

 

Stadtrat Jung weist darauf hin, dass diese Interessenten ins Rathaus geschickt werden sollen. Es gibt bebaubare Flächen. Dieses Grundstück ist für unsere Stadt zu groß.

 

Der Bürgermeister meint, der Investor soll einen Entwurf bringen. Gegebenenfalls später mit dem Stadtrat besprechen. Die Stadt ist für das Vorhaben.