Antragsteller:                                    Wohnungsbaugenossenschaft Zwickau-Land e.G.

Albert-Schweizer-Ring 33a

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Umbau eines Mehrfamilienwohnhauses

                                                         Walther-Rathenau-Straße 7

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 366-18-B

 

Planer:                                              Gütte r – Ingenieurbüro für Bauwesen

Lindenweg 18                                                                      08340 Schwarzenberg

Tel.: 037 74 / 505 180

 

Antragstellung:                                 14.12.2018

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Niederhaßlau

Flurstücksnummer(n):               480/8

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Walther-Rathenau-Straße 7

Ablage-Nr.:                                 K19-508-WH

 

Die Antragsteller beabsichtigen in Wilkau-Haßlau, in der Walther-Rathenau-Straße 7 auf dem Flurstück 480/8 den Umbau eines Mehrfamilienwohnhauses durchzuführen. Hierfür wird auf Grundlage des § 68 SächsBO ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gestellt.

 

Der Hauseingang Nr. 7 soll umfassend barrierrearm umgestaltet werden. Wohnungsgrundrisse und Zugangssituation werden verändert. Ein Personenaufzug wird eingebaut.

 

Das Gebäude aus Ziegelbauweise befindet sich in einem in den 1960er Jahren errichteten Wohngebiet. Es besteht aus 4 Vollgeschossen und ist voll unterkellert.

Eine Änderung in der Gebäudenutzung, als Wohngebäude, erfolgt durch die Baumaßnahme nicht. Die Abstandsflächen liegen ebenfalls im Bereich der Gebäudeabstandsflächen auf dem Grundstück. Städteplanerische und bauordnungsrechtliche Belange werden durch die Anbauten nicht berührt und führen im Gegenteil zu einer Verbesserung der Gebäudenutzung und Attraktivität.

 

Zur Erhöhung des Komforts der künftigen Bewohner werden im Zuge der Umbaumaßnahme entlang des Hauses, in der vorhandenen Grünfläche, Wäscheplatz, 16 neue Pkw-Stellplätze geschaffen.

 

Seitens der örtlichen Brandschutzdienststelle wurden Bedenken zu nachfolgen Punkten des Bauantrages vorgetragen.

Der entlang des Gebäudes verlaufende Wohnweg wurde bereits bisher als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen, eine entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Bei einer Überprüfung vor Ort musste jedoch festgestellt werden, dass die Möglichkeit des Einbiegens von Feuerwehrfahrzeugen von der Stichstraße Walther-Rathenau-Straße in den Wohnweg nicht hinreichend gewährleistet ist. Der Radiusanschluss des Wohnweges ist auf mind. 5,50 m auszubauen. Im betreffenden Bereich ist das Parken mit Pkw zu untersagen. Durch die Schaffung der Pkw-Stellflächen sind gleichzeitig sichere Feuerwehraufstellflächen herzustellen. Der Wohnweg wird um 1 m auf 5,50 m ausgeweitet, um Aufstellflächen für eine Drehleiter DLK 23/12 zu schaffen.

 

Zur Reduzierung von Brandlasten im Keller und zur hinreichend sicheren Brandbekämpfung, wird die Dämmung der Kellerdecke aus Polystyrolplatten durch eine nichtbrennbare Mineralwolldämmung ersetzt.

 

Umsetzung der vorgenannten Punkte hat im Zuge der Baumaßnahme zu erfolgen.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert bzw. wird durch die Umbauten nicht beeinflusst.

 

Die Bereitstellung der erforderlichen Löschwassermenge kann für den genannten Standort ist als gesichert betrachtet werden. Eine aktuelle Stellungnahme zum Löschwasser liegt momentan nicht vor, wurde jedoch in der Vergangenheit bei Vorhaben in der unmittelbaren Nähe seitens der WWZ als ausreichend bescheinigt.

 

Herr Feustel stellt den TOP zur Diskussion. Es gibt keine Anfragen.

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Umbau

eines Mehrfamilienwohnhauses“ auf dem Flurstück 480/8 der Gemarkung Niederhaßlau

gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 14.12.2018 zu.