Sitzung: 07.03.2019 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Wohnungsbaugenossenschaft Zwickau-Land e.G.
Albert-Schweizer-Ring 33a
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Umbau eines Mehrfamilienwohnhauses
Walther-Rathenau-Straße
7
Reg.-Nr. Stadt: 366-18-B
Planer: Gütte
r – Ingenieurbüro für Bauwesen
Lindenweg
18
08340 Schwarzenberg
Tel.: 037 74 /
505 180
Antragstellung: 14.12.2018
Bauantrag nach §
68 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Niederhaßlau
Flurstücksnummer(n): 480/8
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße: Walther-Rathenau-Straße
7
Ablage-Nr.: K19-508-WH
Die Antragsteller beabsichtigen in
Wilkau-Haßlau, in der Walther-Rathenau-Straße 7 auf dem Flurstück 480/8 den
Umbau eines Mehrfamilienwohnhauses durchzuführen. Hierfür wird auf Grundlage des
§ 68 SächsBO ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gestellt.
Der Hauseingang Nr. 7 soll
umfassend barrierrearm umgestaltet werden. Wohnungsgrundrisse und
Zugangssituation werden verändert. Ein Personenaufzug wird eingebaut.
Das Gebäude aus Ziegelbauweise
befindet sich in einem in den 1960er Jahren errichteten Wohngebiet. Es besteht
aus 4 Vollgeschossen und ist voll unterkellert.
Eine Änderung in der
Gebäudenutzung, als Wohngebäude, erfolgt durch die Baumaßnahme nicht. Die
Abstandsflächen liegen ebenfalls im Bereich der Gebäudeabstandsflächen auf dem
Grundstück. Städteplanerische und bauordnungsrechtliche Belange werden durch
die Anbauten nicht berührt und führen im Gegenteil zu einer Verbesserung der
Gebäudenutzung und Attraktivität.
Zur Erhöhung des Komforts der
künftigen Bewohner werden im Zuge der Umbaumaßnahme entlang des Hauses, in der
vorhandenen Grünfläche, Wäscheplatz, 16 neue Pkw-Stellplätze geschaffen.
Seitens der örtlichen
Brandschutzdienststelle wurden Bedenken zu nachfolgen Punkten des Bauantrages
vorgetragen.
Der entlang des Gebäudes
verlaufende Wohnweg wurde bereits bisher als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen, eine
entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Bei einer Überprüfung vor Ort musste
jedoch festgestellt werden, dass die Möglichkeit des Einbiegens von
Feuerwehrfahrzeugen von der Stichstraße Walther-Rathenau-Straße in den Wohnweg
nicht hinreichend gewährleistet ist. Der Radiusanschluss des Wohnweges ist auf
mind. 5,50 m auszubauen. Im betreffenden Bereich ist das Parken mit Pkw zu
untersagen. Durch die Schaffung der Pkw-Stellflächen sind gleichzeitig sichere
Feuerwehraufstellflächen herzustellen. Der Wohnweg wird um 1 m auf 5,50 m ausgeweitet,
um Aufstellflächen für eine Drehleiter DLK 23/12 zu schaffen.
Zur Reduzierung von Brandlasten im
Keller und zur hinreichend sicheren Brandbekämpfung, wird die Dämmung der
Kellerdecke aus Polystyrolplatten durch eine nichtbrennbare Mineralwolldämmung
ersetzt.
Umsetzung der vorgenannten Punkte
hat im Zuge der Baumaßnahme zu erfolgen.
Die Erschließung ist weiterhin
gesichert bzw. wird durch die Umbauten nicht beeinflusst.
Die Bereitstellung der
erforderlichen Löschwassermenge kann für den genannten Standort ist als
gesichert betrachtet werden. Eine aktuelle Stellungnahme zum Löschwasser liegt
momentan nicht vor, wurde jedoch in der Vergangenheit bei Vorhaben in der
unmittelbaren Nähe seitens der WWZ als ausreichend bescheinigt.
Herr Feustel stellt den TOP zur
Diskussion. Es gibt keine Anfragen.
Der Technische
Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Umbau
eines
Mehrfamilienwohnhauses“ auf dem Flurstück 480/8 der Gemarkung Niederhaßlau
gemäß den
vorgelegten Unterlagen vom 14.12.2018 zu.