Antragsteller:                                    Kathrin Reifenberger

Rudolph-Breitscheid-Str.68

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Anbau eines Wintergartens an ein EFH

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 365-19-B

 

Planer:                                              Ing.-Büro Thomas Kertscher                                  Crimmitschauer Str. 124c

                                                         08058 Zwickau

                                                         Tel.: 03 75 / 560 96 63

 

Antragstellung:                                 18.12.2018

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Wilkau

Flurstücknummer(n):                 201/63

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Rudolph-Breitscheid-Str.68

Ablage-Nr.:                                 K19-510-WH

 

Die Antragstellerin beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, Rudolph-Breitscheid-Str. 68 auf dem Flurstück 201/63 an dem bestehenden Wohnhaus die Errichtung eines Wintergartens durchzuführen.

 

Für das bezeichnete Grundstück existiert der Bebauungsplan „Wohngebiet an der Culitzscher Straße“. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen bestimmen somit die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes. Die geplante Erweiterung des Gebäudes ist auf Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu prüfen. Gebäude, inkl. Erweiterungen, sind auf den besonders gekennzeichneten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen (Baugrenzen) zulässig. Das Grundstück ist aktuell im Bestand mit einem Wohngebäude (EFH) bebaut.

Das Vorhaben bewegt sich im Rahmen der Festlegungen des B-Plans. Es bestehen somit aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die geplante Erweiterung. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche sind nicht zu erwarten. Bauordnungsrechtlich kommt jedoch die Abstandsfläche der Gebäudeerweiterung auf dem Nachbargrundstück zum Liegen. Hierfür wurde durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks der Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf seinem Grundstück zugestimmt.

 

Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz werden erfüllt. Die erforderliche Löschwasserversorgung am Standort ist über das Hydrantennetz der Wasserwerke Zwickau ist als gesichert zu betrachten. Aktuell liegt seitens den WWZ jedoch keine Stellungnahme vor.

 

Herr Feustel stellt den TOP zur Diskussion. Es gibt keine Anfragen.

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Anbau

eines Wintergartens an ein Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 201/63 der Gemarkung

Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 18.12.2018 zu.