Sitzung: 07.03.2019 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Lebenshilfe
Westsachsen e.V.
Gabelsberger
Straße 8
08141
Reinsdorf
Vorhaben: Errichtung einer temporären Abstellfläche
Reg.-Nr. Stadt: 369-19-B
Planer: Ing.-büro
Kupsch & Schmutzler Wehrweg
15 08064
Zwickau
Antragstellung: 20.12.2018
Bauantrag nach §
68 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Niederhaßlau
Flurstücksnummer(n): 392/2
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße: Karl-Liebknecht-Str.
55
Ablage-Nr.: K19-515-WH
Die Antragstellerin beabsichtigt,
in Wilkau-Haßlau, in der Karl-Liebknecht-Str. 55 auf dem Flurstück 392/2 die
Errichtung einer temporären Abstellfläche (Parkflächen für Angestellte u.dgl.)
durchzuführen.
Das Baugrundstück befindet sich im
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilkau-Haßlau und ist als
Wohngebiet mit hohen Grünanteil nach § 1, Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen. Nach
Abbruch der alten, leerstehenden Wohngebäude im Jahr 2016 wurde die Fläche an
die Lebenshilfe e.V. veräußert. Die beantragte Abstellfläche wurde bereits im
Jahr 2018 errichtet. Auf Grund der Größe der aufgeschütteten Fläche hätte es
bereits im vorab einer Baugenehmigung bedurft. Dies soll nun nachträglich
bauordnungsrechtlich in Einklang mit den Anforderungen aus der SächsBO gebracht
werden. Städtebauliche Belange werden durch die Anlegung der Abstellfläche
nicht negativ beeinflusst. Aus stadtplanerischer und bauordnungsrechtlicher
Sicht bestehen somit keine Bedenken und dem Bauvorhaben kann nachträglich
zugestimmt werden.
Seitens dem Straßenverkehrsamt der
Stadt wurden ebenfalls keine Einwände, gegen das bereits realisierte Vorhaben,
vorgebracht.
Die Ableitung von Oberflächenwasser
soll über die Anbindung an die örtliche Kanalisation erfolgen.
Der Bürgermeister stellt den TOP
zur Diskussion. Die Stadträte sind sich darüber einig, dass diese Fläche eine
Verschandelung des Ortsbildes darstellt. Der Fußweg sieht sehr schlecht aus, es
liegen ständig Steine auf dem Fußweg. Herr Bigl erklärt nochmal, dass es sich
nur um die unteren Flächen auf dem Bild handelt und die Standsicherheit gegeben
ist sowie die Entwässerung funktioniert. Letztendlich hat das LRA Zwickau die
Entscheidungsbefugnis. Von kommunaler Seite kann die Forderung über den Bau
einer Stützmauer aufgemacht werden.
Der Technische Ausschuss der
Stadt Wilkau-Haßlau stimmt nachträglich dem
Vorhaben „Errichtung einer
temporären Abstellfläche“ auf dem Flurstück 392/2 der
Gemarkung Niederhaßlau gemäß den
vorgelegten Unterlagen vom 20.12.2018 nicht zu.
Es wird eine Stellungnahme
gefertigt, die eine generelle Bereitschaft zur Abstellfläche mit der
Empfehlung zum Bau einer
Stützmauer beinhaltet. Damit sind alle einverstanden.