Antragsteller:                                    Lebenshilfe Westsachsen e.V.

                                                         Gabelsberger Straße 8

                                                         08141 Reinsdorf

 

Vorhaben:                                        Errichtung einer temporären Abstellfläche

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 369-19-B

 

Planer:                                              Ing.-büro Kupsch & Schmutzler                                     Wehrweg 15                                                                                                                                                   08064 Zwickau

 

Antragstellung:                                 20.12.2018

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Niederhaßlau

Flurstücksnummer(n):               392/2

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Karl-Liebknecht-Str. 55

Ablage-Nr.:                                 K19-515-WH

 

Die Antragstellerin beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, in der Karl-Liebknecht-Str. 55 auf dem Flurstück 392/2 die Errichtung einer temporären Abstellfläche (Parkflächen für Angestellte u.dgl.) durchzuführen.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilkau-Haßlau und ist als Wohngebiet mit hohen Grünanteil nach § 1, Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen. Nach Abbruch der alten, leerstehenden Wohngebäude im Jahr 2016 wurde die Fläche an die Lebenshilfe e.V. veräußert. Die beantragte Abstellfläche wurde bereits im Jahr 2018 errichtet. Auf Grund der Größe der aufgeschütteten Fläche hätte es bereits im vorab einer Baugenehmigung bedurft. Dies soll nun nachträglich bauordnungsrechtlich in Einklang mit den Anforderungen aus der SächsBO gebracht werden. Städtebauliche Belange werden durch die Anlegung der Abstellfläche nicht negativ beeinflusst. Aus stadtplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen somit keine Bedenken und dem Bauvorhaben kann nachträglich zugestimmt werden.

 

Seitens dem Straßenverkehrsamt der Stadt wurden ebenfalls keine Einwände, gegen das bereits realisierte Vorhaben, vorgebracht.

 

Die Ableitung von Oberflächenwasser soll über die Anbindung an die örtliche Kanalisation erfolgen.

 

Der Bürgermeister stellt den TOP zur Diskussion. Die Stadträte sind sich darüber einig, dass diese Fläche eine Verschandelung des Ortsbildes darstellt. Der Fußweg sieht sehr schlecht aus, es liegen ständig Steine auf dem Fußweg. Herr Bigl erklärt nochmal, dass es sich nur um die unteren Flächen auf dem Bild handelt und die Standsicherheit gegeben ist sowie die Entwässerung funktioniert. Letztendlich hat das LRA Zwickau die Entscheidungsbefugnis. Von kommunaler Seite kann die Forderung über den Bau einer Stützmauer aufgemacht werden.

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt nachträglich dem

Vorhaben „Errichtung einer temporären Abstellfläche“ auf dem Flurstück 392/2 der

Gemarkung Niederhaßlau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 20.12.2018 nicht zu.

Es wird eine Stellungnahme gefertigt, die eine generelle Bereitschaft zur Abstellfläche mit der

Empfehlung zum Bau einer Stützmauer beinhaltet. Damit sind alle einverstanden.