Herr Feustel führt aus, dass die Satzung das Ergebnis des Stadtfeuerwehrausschusses ist. Es liegt ein Vergleich anderer Orte im LK Zwickau vor, aber es sind auch überall andere Voraussetzungen. Es ist mit einer Kostensteigerung im Jahr 2020 von 7.010,00 € zu rechnen.

 

Er übergibt dem Stadtwehrleiter Herrn Paschen das Wort. Dieser erläutert voll umfänglich die Hintergründe zur geplanten Neufassung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wilkau-Haßlau.

Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2002, eine Überarbeitung erscheint daher dringend geboten. Die Neufassung stellt auf die geänderten gesetzlichen Grundlagen ab und fokussiert in weitaus stärkerem Maße die Kinder- und Jugendarbeit. Die Anpassung der Entschädigungshöhen folgt einem Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden unter Berücksichtigung der Maximalbeträge gem. SächsFwVO.

Gleiches gilt für die anderen Entschädigungen (für Einsätze, Übungen u.dgl.).

 

Mit der Neufassung und den neuen Entschädigungssätzen soll dem Ehrenamt Feuerwehr und dem damit verbundenen Aufwand sowie den persönlichen Risiken, die ggf. auch auf die gesamte Familie des Feuerwehrangehörigen durchschlagen können, in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Außerdem soll angesichts der zunehmenden Probleme bei der Nachwuchsgewinnung der Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit, der von den beteiligten Betreuern ein hohes zusätzliches Engagement erfordert, in besonderem Maße gefördert werden. Gleichzeitig soll auch für Feuerwehrangehörige, die zwar Mitglied sind, aber – aus welchen Gründen auch immer – eher selten an Diensten, Ausbildungen, Übungen und Einsätzen teilnehmen, ein Anreiz geschaffen werden, ihr Ehrenamt wieder ernst zu nehmen und sich aktiv einzubringen. Und letztlich soll das Engagement aller Ehrenamtler in der FFW in angemessener Weise honoriert und damit ein Stück weit aufgewertet werden.

 

Seitens des SR Kowalle wird gefragt, ob die Möglichkeit des Zuschusses durch den Freistaat Sachsen besteht. Herr Paschen meint, dar Freistaat zahlt nicht für die Aufwandsentschädigung. Herr Feustel weist hier darauf hin, dass die Diskussionen zur Gesetzesänderung schon seit

10 Jahren bestehen.

 

Stadtrat Schwalbe merkt an, dass er den Wehren große Hochachtung entgegenbringt. Aber mit solchen Beträgen kann man niemand mehr für die FFW begeistern.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau befürwortet die „Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr“ und schlägt vor, die Satzung im Stadtrat am 28.03.2019 zur Abstimmung zu bringen.