Sitzung: 07.03.2019 Technischer Ausschuss
Herr Feustel führt aus, dass die Satzung das Ergebnis
des Stadtfeuerwehrausschusses ist. Es liegt ein Vergleich anderer Orte im LK
Zwickau vor, aber es sind auch überall andere Voraussetzungen. Es ist mit einer
Kostensteigerung im Jahr 2020 von 7.010,00 € zu rechnen.
Er übergibt dem Stadtwehrleiter Herrn Paschen das
Wort. Dieser erläutert voll umfänglich die Hintergründe zur geplanten
Neufassung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wilkau-Haßlau.
Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2002,
eine Überarbeitung erscheint daher dringend geboten. Die Neufassung stellt auf
die geänderten gesetzlichen Grundlagen ab und fokussiert in weitaus stärkerem
Maße die Kinder- und Jugendarbeit. Die Anpassung der Entschädigungshöhen folgt
einem Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden unter Berücksichtigung der
Maximalbeträge gem. SächsFwVO.
Gleiches gilt für die anderen Entschädigungen (für
Einsätze, Übungen u.dgl.).
Mit der Neufassung und den neuen Entschädigungssätzen
soll dem Ehrenamt Feuerwehr und dem damit verbundenen Aufwand sowie den
persönlichen Risiken, die ggf. auch auf die gesamte Familie des
Feuerwehrangehörigen durchschlagen können, in besonderem Maße Rechnung getragen
werden. Außerdem soll angesichts der zunehmenden Probleme bei der
Nachwuchsgewinnung der Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit, der von den
beteiligten Betreuern ein hohes zusätzliches Engagement erfordert, in
besonderem Maße gefördert werden. Gleichzeitig soll auch für
Feuerwehrangehörige, die zwar Mitglied sind, aber – aus welchen Gründen auch
immer – eher selten an Diensten, Ausbildungen, Übungen und Einsätzen
teilnehmen, ein Anreiz geschaffen werden, ihr Ehrenamt wieder ernst zu nehmen
und sich aktiv einzubringen. Und letztlich soll das Engagement aller Ehrenamtler
in der FFW in angemessener Weise honoriert und damit ein Stück weit aufgewertet
werden.
Seitens des SR Kowalle wird gefragt, ob die
Möglichkeit des Zuschusses durch den Freistaat Sachsen besteht. Herr Paschen
meint, dar Freistaat zahlt nicht für die Aufwandsentschädigung. Herr Feustel weist
hier darauf hin, dass die Diskussionen zur Gesetzesänderung schon seit
10 Jahren bestehen.
Stadtrat Schwalbe merkt an, dass er den Wehren große
Hochachtung entgegenbringt. Aber mit solchen Beträgen kann man niemand mehr für
die FFW begeistern.
Es gibt keine weiteren Anfragen.
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau
befürwortet die „Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr“ und schlägt vor, die Satzung im
Stadtrat am 28.03.2019 zur Abstimmung zu bringen.