Der Bürgermeister führt aus, dass die Wasserwehr auch schon oft Thema war, es muss eine rechtskonforme Lösung geschaffen werden. Durch den Bau der Hochwasserschutzanlage wurden neue Voraussetzungen geschaffen. Die Satzung ist die Grundlage für andere verwaltungsinternen Regelungen. Die gesetzliche Verpflichtung liegt vor, bisher gab es keine kommunale Regelung.

Der Stadtwehrleiter Herr Paschen erläutert diese Satzung umfassend.

Die Stadträte haben dazu folgende Anfragen:

Stadtrat Rißmann fragt an, welcher Unterschied zwischen Feuerwehrdienst und Wasserwehrdienst besteht? Herr Paschen erläutert, dass zum Wasserwehrdienst alle am Wasser befindlichen oder im Hochwassereinzugsgebiet befindliche Maßnahmen zählen. Weiter fragt Stadtrat Rißmann an, ob dann noch Hochwasserschutz-Technik angeschafft werden muss? Dazu führt Herr Paschen aus, dass der Bauhof und das Gerätehaus bestens ausgestattet sind und dass nur evtl. kleine Sachen angeschafft werden müssten. Er erläutert ebenfalls nochmal dazu den Ablauf des Katastrophenalarmausrufes von 2002.

Stadtrat Michel fragt an, wie der Einfluss der Stadt auf die Einstellung des Wehres in Cainsdorf ist. Dazu erläutert Herr Paschen, dass der Eigentümer für das Wehr verantwortlich ist. Er hat aber die Wehre hochzufahren bei Hochwasser. Dies regelt nun eine Überflutungsklappe.  

Der Technische Ausschuss befürwortet den Beschluss der Satzung zu. Die Satzung geht am 28.03.2019 zur Abstimmung in den Stadtrat.

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau befürwortet die „Satzung über die Errichtung, Ausstattung und Betrieb einer Wasserwehr“ und schlägt vor, die Satzung im Stadtrat am 28.03.2019 zur Abstimmung zu bringen.