Sitzung: 07.03.2019 Technischer Ausschuss
Der
Bürgermeister führt aus, dass die Wasserwehr auch schon oft Thema war, es muss eine
rechtskonforme Lösung geschaffen werden. Durch den Bau der
Hochwasserschutzanlage wurden neue Voraussetzungen geschaffen. Die Satzung ist
die Grundlage für andere verwaltungsinternen Regelungen. Die gesetzliche
Verpflichtung liegt vor, bisher gab es keine kommunale Regelung.
Der
Stadtwehrleiter Herr Paschen erläutert diese Satzung umfassend.
Die Stadträte
haben dazu folgende Anfragen:
Stadtrat
Rißmann fragt an, welcher Unterschied zwischen Feuerwehrdienst und
Wasserwehrdienst besteht? Herr Paschen erläutert, dass zum Wasserwehrdienst
alle am Wasser befindlichen oder im Hochwassereinzugsgebiet befindliche
Maßnahmen zählen. Weiter fragt Stadtrat Rißmann an, ob dann noch
Hochwasserschutz-Technik angeschafft werden muss? Dazu führt Herr Paschen aus,
dass der Bauhof und das Gerätehaus bestens ausgestattet sind und dass nur evtl.
kleine Sachen angeschafft werden müssten. Er erläutert ebenfalls nochmal dazu
den Ablauf des Katastrophenalarmausrufes von 2002.
Stadtrat Michel
fragt an, wie der Einfluss der Stadt auf die Einstellung des Wehres in
Cainsdorf ist. Dazu erläutert Herr Paschen, dass der Eigentümer für das Wehr
verantwortlich ist. Er hat aber die Wehre hochzufahren bei Hochwasser. Dies
regelt nun eine Überflutungsklappe.
Der Technische
Ausschuss befürwortet den Beschluss der Satzung zu. Die Satzung geht am
28.03.2019 zur Abstimmung in den Stadtrat.
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau
befürwortet die „Satzung über die Errichtung, Ausstattung und Betrieb einer
Wasserwehr“ und schlägt vor, die Satzung im Stadtrat am 28.03.2019 zur Abstimmung
zu bringen.