Der Vorsitzende überlässt dem Stadtwehrleiter Christian Paschen weiterhin das Wort, der den Entwurf der Satzung über die Errichtung, Ausstattung und Betrieb einer Wasserwehr der Stadt Wilkau-Haßlau vorstellt und erläutert. Die Wasserwehr war schon oft Thema. Es muss eine rechtskonforme Lösung geschaffen werden. Durch den Bau der Hochwasserschutzanlage wurden neue Voraussetzungen geschaffen. Die Satzung ist die Grundlage für andere verwaltungsinternen Regelungen. Die gesetzliche Verpflichtung liegt vor, bisher gab es keine kommunale Regelung.

 

Der Stadtwehrleiter teilt in seiner Ausführung u.a. mit, dass die Hochwasserkontrolle eigenständig durch die Stadt erfolgt. Es gibt zwei offizielle Hochwassermeldepegel an der Zwickauer Mulde, „Aue 3“ und „Zwickau Pölbitz“. Der Pegel im Rödelbach ist kein amtlicher Hochwasserkontrollpunkt. Die einzelnen Alarmstufen wurden erläutert, mit Alarmstufe 3 muss ein ständiger Wachdienst eingerichtet werden, mit Alarmstufe 4 tritt die aktive Hochwasserabwehr ein. Sollte eine höhere Alarmstufe ausgerufen werden, gilt Katastrophenalarm über den Landkreis. Es folgen weitere Erläuterungen zu den noch folgenden Paragraphen.

 

Seitens der Stadträte gibt es keine wesentlichen Anfragen. Durch Stadtrat Jung wurde angemerkt, dass es beim letzten Hochwasser viele freiwillige Helfer gab. Er hat keine Einwendungen gegen die Satzung und würde im Stadtrat zustimmen.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen und keine Diskussion. Die Vorlage wird dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.