Sitzung: 14.03.2019 Verwaltungs- und Sozialausschuss
Der Vorsitzende überlässt dem Stadtwehrleiter
Christian Paschen weiterhin das Wort, der den Entwurf der Satzung über die
Errichtung, Ausstattung und Betrieb einer Wasserwehr der Stadt Wilkau-Haßlau
vorstellt und erläutert. Die
Wasserwehr war schon oft Thema. Es muss eine rechtskonforme Lösung geschaffen
werden. Durch den Bau der Hochwasserschutzanlage wurden neue Voraussetzungen
geschaffen. Die Satzung ist die Grundlage für andere verwaltungsinternen
Regelungen. Die gesetzliche Verpflichtung liegt vor, bisher gab es keine
kommunale Regelung.
Der
Stadtwehrleiter teilt in seiner Ausführung u.a. mit, dass die
Hochwasserkontrolle eigenständig durch die Stadt erfolgt. Es gibt zwei
offizielle Hochwassermeldepegel an der Zwickauer Mulde, „Aue 3“ und „Zwickau Pölbitz“.
Der Pegel im Rödelbach ist kein amtlicher Hochwasserkontrollpunkt. Die
einzelnen Alarmstufen wurden erläutert, mit Alarmstufe 3 muss ein ständiger
Wachdienst eingerichtet werden, mit Alarmstufe 4 tritt die aktive
Hochwasserabwehr ein. Sollte eine höhere Alarmstufe ausgerufen werden, gilt
Katastrophenalarm über den Landkreis. Es folgen weitere Erläuterungen zu den
noch folgenden Paragraphen.
Seitens
der Stadträte gibt es keine wesentlichen Anfragen. Durch Stadtrat Jung wurde
angemerkt, dass es beim letzten Hochwasser viele freiwillige Helfer gab. Er hat
keine Einwendungen gegen die Satzung und würde im Stadtrat zustimmen.
Es gibt keine weiteren Anfragen und keine Diskussion.
Die Vorlage wird dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.