Die Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung ergab, dass bis auf die der Wasserwerke Zwickau keine größeren Bedenken bzw. Einwände zu verzeichnen waren. Diese wurden eingearbeitet bzw. weitergeleitet.

Gem. Mitteilung der WW Zwickau ist die am Standort Amselweg zur Verfügung stehende Löschwasserversorgung nicht ausreichend, hier sind unabhängig von der in Rede stehenden Satzung Verbesserungen unabdingbar. Diesbezüglich wurde der Bau von Löschwasserzisternen erörtert. Im Rahmen des vorgesehenen Ersatzneubaus FFW-Gerätehaus Silberstraße wird eine solche Zisterne mit hergestellt. Die Planung für das Vorhaben wird noch in diesem Jahr erfolgen, die Realisierung ist für 2021 geplant. Damit wird neben der Gewährleistung des vorbeugenden Brandschutzes im gesamten Bestandsbereich zusätzlich die Schaffung von Baurecht im Bereich der in Rede stehenden Satzung möglich. Bei dem vorgeschlagenen Beschluss handelt es sich um einen Vorgriff auf den Haushaltsplan 2021/2022, die Mittel für den Bau der Zisterne müssen dort in jedem Fall eingeordnet werden. Es wird aber auf jeden Fall auch eine Verbesserung der bestehenden Löschwasserversorgung gebraucht, nicht nur für die Bebauung der zwei Häuser.

Herr Feustel stellt den Sachverhalt zur Diskussion. Es gibt keine Einwände.

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau befürwortet den Beschluss zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes in Silberstraße im Bereich B 93 – Schulweg – Amselweg und angrenzende Straßen die Errichtung einer Zisterne im Jahr 2021 am Standort Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Silberstraße und schlägt vor, diesen im Stadtrat am 28.03.2019 zur Abstimmung zu bringen.