Sitzung: 28.04.2022 Stadtrat
Vorlage: BV/011/2022
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und ergänzt, dass das
Bauvorhaben bereits in beiden Ausschüssen vorberaten wurde. Die Vorberatungen
hatten zum Ergebnis, dass eine Zustimmung zum Bauvorhaben vonseiten der
Grundstücksnachbarn erforderlich und im Nachhinein durch den Bauherrn beizubringen
ist. Das Ergebnis ist der Stadt Wilkau-Haßlau unaufgefordert vorzulegen.
Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den
Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss
wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zum Bauvorhaben „Neubau EFH mit Garage und
Nebengebäude“ auf den Flurstücks-Nr. 124/18 und 124/27 Gemarkung Oberhaßlau wie
folgt:
1.
Dem
Bauvorhaben wird zugestimmt.
2.
Den
beantragten Abweichungen von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung - Überschreitungen der Baugrenzen Teilfläche
Wohnhaus 0,14 m², Garagenteilfläche 11,8 m² und Fläche Nebengebäude 61,45 m² -
wird zugestimmt.
3.
Die
Zustimmung der Grundstücksnachbarn ist im Rahmen des Verfahrens einzuholen und
das Ergebnis der Stadt Wilkau-Haßlau unaufgefordert vorzulegen.