Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und ergänzt, dass das Bauvorhaben bereits in beiden Ausschüssen vorberaten wurde. Die Vorberatungen hatten zum Ergebnis, dass eine Zustimmung zum Bauvorhaben vonseiten der Grundstücksnachbarn erforderlich und im Nachhinein durch den Bauherrn beizubringen ist. Das Ergebnis ist der Stadt Wilkau-Haßlau unaufgefordert vorzulegen.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zum Bauvorhaben „Neubau EFH mit Garage und Nebengebäude“ auf den Flurstücks-Nr. 124/18 und 124/27 Gemarkung Oberhaßlau wie folgt:

1.    Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

2.    Den beantragten Abweichungen von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung -  Überschreitungen der Baugrenzen Teilfläche Wohnhaus 0,14 m², Garagenteilfläche 11,8 m² und Fläche Nebengebäude 61,45 m² - wird zugestimmt.

3.    Die Zustimmung der Grundstücksnachbarn ist im Rahmen des Verfahrens einzuholen und das Ergebnis der Stadt Wilkau-Haßlau unaufgefordert vorzulegen.