Sitzung: 22.09.2022 Stadtrat
Vorlage: BV/025/2022
Der Vorsitzende
erklärt, dass auch private Eigentümer Anträge auf Förderung bei
Rückbaumaßnahmen stellen können, Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass neben
Bund und Land auch Kommunen 1/3 Förderung hinzuzahlen. Die Städtebauförderung
dient zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Verbesserung des Stadtbildes. Es
gibt jedoch keinen Rechtsanspruch. Wenn das von der Stadt zur Verfügung
gestellte Budget aufgebraucht ist, ist in dem Jahr keine weitere Förderung
möglich.
Stadtrat Wild fragt,
in welcher Höhe das Budget zur Verfügung gestellt werden soll und ob sodann
eine Neubebauung möglich und diese mit Auflagen verbunden ist.
Frau Graichen das
Budget soll 40.000,00 € jährlich betragen.
Vorsitzender innerhalb
von 3 Jahren muss ein Bau erfolgen, anderenfalls ist die Förderung
zurückzuzahlen.