Der Vorsitzende erklärt, dass auch private Eigentümer Anträge auf Förderung bei Rückbaumaßnahmen stellen können, Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass neben Bund und Land auch Kommunen 1/3 Förderung hinzuzahlen. Die Städtebauförderung dient zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Verbesserung des Stadtbildes. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch. Wenn das von der Stadt zur Verfügung gestellte Budget aufgebraucht ist, ist in dem Jahr keine weitere Förderung möglich.

 

Stadtrat Wild   fragt, in welcher Höhe das Budget zur Verfügung gestellt werden soll und ob sodann eine Neubebauung möglich und diese mit Auflagen verbunden ist. 

Frau Graichen             das Budget soll 40.000,00 € jährlich betragen.

Vorsitzender                innerhalb von 3 Jahren muss ein Bau erfolgen, anderenfalls ist die Förderung zurückzuzahlen.