Der Vorsitzende erklärt, dass die Vereinbarung nach inhaltlicher und rechtlicher Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde durch diese genehmigt wurde. Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsdorf hat der Vereinbarung bereits zugestimmt. Es bedarf noch der Entscheidung des Stadtrates der Stadt Wilkau-Haßlau. Im Technischen Ausschuss wurde hierzu bereits ausführlich beraten.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau bestätigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Regelung des Brandschutzes am Evangelisch-Lutherischen Rüstzeitheim „Lutherhöhe“ zwischen der Stadt Wilkau-Haßlau und der Gemeinde Reinsdorf.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszufertigen und in Kooperation mit der Gemeinde Reinsdorf durch Unterzeichnung abzuschließen.